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Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM

Bitte teilen Sie mir mit, welche Chemikalien von der STM verwendet werden. Sind diese Chemikalien toxisch und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Freundliche Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ergebnis der Anfrage

Bisher bin ich durch die Antworten nicht weiter gekommen. Die Geruchsbelästigung ist definitiv vorhanden und das Landratsamt sagt, es sei alles ordnungsgemäß.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM [#259867]
Datum
29. September 2022 14:59
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Chemikalien von der STM verwendet werden. Sind diese Chemikalien toxisch und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259867/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Aktenzeichen (Ticket: DP02-30664) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. S…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Betreff: Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM [#259867], Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
Datum
18. Oktober 2022 11:40
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen (Ticket: DP02-30664) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. September 2022, in der Sie um Auskunft über die Süddeutsche Teerindustrie GmbH in Malsch nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, in 76136 Karlsruhe, (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ) nach meiner Kenntnis über die begehrten Informationen verfügt. Ich stelle Ihnen anheim, dort nach den Emissionen der Anlage in Malsch zu fragen. Hierbei sind die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zum Zugang zu Umweltinformationen zu beachten, hierbei möchte ich Sie auf die Informationen des Landesumweltministeriums Baden-Württemberg verweisen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/umweltrecht/teilhabe-am-umweltschutz/umweltinformationen-beantragen/ Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Antwort finde ich nicht befriedigend. Vom Umweltamt beim Landratsamt Karlsruhe…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM [#259867], Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#259867]
Datum
18. Oktober 2022 12:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Antwort finde ich nicht befriedigend. Vom Umweltamt beim Landratsamt Karlsruhe habe ich bisher nur vage Informationen erhalten, insbesondere zur Toxidität der Chemikalien. Wie komme ich an konkrete Informationen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259867/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Informationen zu Anlagen haben in aller Regel, die zuständigen Genehmigung…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Betreff: Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM [#259867], Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#259867]
Datum
18. Oktober 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Informationen zu Anlagen haben in aller Regel, die zuständigen Genehmigungsbehörden und Überwachungsbehörden. Die Daten befinden sich also auf Länderebene. Als Bundesbehörde können wir wegen fehlender Daten keine Auskunft darüber geben. Es gibt jedoch große Anlagen, die der europäischen Industriemissions-Richtlinie unterliegen oder Anlagen , die bestimmte Mindestwerte verschiedener Emissionen pro Jahr überschreiten, die ihre Emissionen für ausgewählte Schadstoffe jährlich veröffentlichen müssen. Für diese Anlagen gibt es in Deutschland eine eigene Webseite www.thru.de. Dort können sie z. B. erfahren, welche großen Industrieanlagen im Gebiet von Karlsruhe verzeichnet sind. Die von Ihnen genannte Anlage in Malsch gehört nicht zu dieser Kategorie. Am besten Bescheid wissen also die örtlichen Behörden, die ihnen sicher Auskunft geben können, welche Auflagen bezüglich der Emissionen gemacht wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die ausführliche Info! Mit freundlichen Grüßen << Antragste…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM [#259867], Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#259867]
Datum
18. Oktober 2022 21:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die ausführliche Info! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259867/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um folgende Informationen • Welche Chemikalien werden bei der Süddeutsc…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Geruchsbelästigung durch Süddeutsche Teerfabrik Malsch/STM [#259867], Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#259867]
Datum
20. Oktober 2022 11:59
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um folgende Informationen • Welche Chemikalien werden bei der Süddeutschen Teerfabrik in Malsch/STM konkret verwendet (bitte auch um Angabe der jeweiligen chemischen Formel). • Mischungsverhältnis der von der STM erzeugten Produkte? D.h.wie hoch ist der Anteil der jeweilig verwendeten Chemikalien? • Wie hoch ist die durchschnittliche tägliche Produktionsmenge? • Konkrete Angaben zur Toxidität der Chemikalien! • Einsicht in die Protokolle der letzten 3 Betriebsprüfungen. • Wann wurde die letzte unangemeldete Betriebsprüfung durchgeführt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259867/
Landratsamt Karlsruhe
Anfragenr: 259867 Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich der Anfrage, welche Chemikalien bei der Südde…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
Anfragenr: 259867
Datum
23. November 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich der Anfrage, welche Chemikalien bei der Süddeutschen Teerindustrie GmbH & Co KG (STM) in Malsch verwendet werden und welches Mischungsverhältnis die von der STM erzeugten Produkte haben und wie hoch darin der Anteil der jeweilig verwendeten Chemikalien ist, verweisen wir auf unsere Mail vom 7.10.2022 und insbesondere die Internetseite https://www.stm-malsch.de/leistungen/ einsehen. Wenn Sie auf eine der Leistungen klicken, dann die jeweilige Anwendung auswählen und schließlich auf das jeweilige Produkt klicken, können Sie unter Download auch das entsprechende Sicherheitsdatenblatt einsehen. Z.B. Portfolio: Einbauprodukte > Nahtkleber/Kontaktkleber D > Download > Sicherheitsdatenblatt. Dort finden Sie die Zusammensetzungen der Produkte. Die chemischen Formeln, sowie die Toxizität der eingesetzten Stoffe könne Sie aus der Gefahrstoffdatenbank GESTIS unter https://gestis.dguv.de/ entnehmen. Die Gefahrstoffdatenbank, die wir auch bei unserer Arbeit zu Grunde legen, wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die durchschnittliche tägliche Produktionsmenge der unterschiedlichen Produkte ist uns auch aktenkundig nicht bekannt. Die Einsicht in die Protokolle der letzten 3 Betriebsprüfungen haben wir soweit vorbereitet. Bitte melden Sie sich bei uns (<<E-Mail-Adresse>>) wegen eines Termins zur Akteneinsicht in unserem Haus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 259867 [#259867] Sehr geehrte Damen und Herren, Eine Antwort im Rahmen dieser Plattform hatte ich …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 259867 [#259867]
Datum
25. November 2022 11:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine Antwort im Rahmen dieser Plattform hatte ich mir als „Normalbürgerin“ konkreter und für mich verständlicher vorgestellt. Für mich entsteht dadurch ein weiteres Mal der Eindruck, es gibt etwas zu verheimlichen. Warum sonst werden die Informationen so pauschal angegeben. Bitte beantworten Sie noch folgende Fragen: 1. Wann wurde die letzte unangemeldete Betriebsprüfung durchgeführt (wurde bereits am 20.10.2022 angefragt, aber nicht beantwortet). 2. Weshalb sollen die Protokolle über die letzten 3 Betriebsbegehungen im Landratsamt eingesehen werden? 3. Aus der Homepage der STM geht hervor, dass die Firma eine Vielzahl von Produkten mit gesundheitsschädlichen, flüchtigen chemischen Stoffen verwendet wie z.B. Xylol, Kohlenwasserstoffe etc. Entscheidend für unser gesundheitliches Risiko ist, welcher Gehalt der toxischen Stoffe gelangt in die Umgebungsluft. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie anhand der Sicherheitsdatenblätter und der Gestis-Datenbank die Risikoermittlung in der Umgebungsluft durchgeführt haben und mit welchem Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 259867 [#259867] Sehr geehrte Damen und Herren, Eine Antwort im Rahmen dieser Plattform hatte ich …
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 259867 [#259867]
Datum
25. November 2022 21:50
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine Antwort im Rahmen dieser Plattform hatte ich mir als „Normalbürgerin“ konkreter und für mich verständlicher vorgestellt. Für mich entsteht dadurch ein weiteres Mal der Eindruck, es gibt etwas zu verheimlichen. Warum sonst werden die Informationen so pauschal angegeben. Bitte beantworten Sie noch folgende Fragen: 1. Wann wurde die letzte unangemeldete Betriebsprüfung durchgeführt (wurde bereits am 20.10.2022 angefragt, aber nicht beantwortet). 2. Weshalb sollen die Protokolle über die letzten 3 Betriebsbegehungen im Landratsamt eingesehen werden? 3. Aus der Homepage der STM geht hervor, dass die Firma eine Vielzahl von Produkten mit gesundheitsschädlichen, flüchtigen chemischen Stoffen verwendet wie z.B. Xylol, Kohlenwasserstoffe etc. Entscheidend für unser gesundheitliches Risiko ist, welcher Gehalt der toxischen Stoffe gelangt in die Umgebungsluft. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie anhand der Sicherheitsdatenblätter und der Gestis-Datenbank die Risikoermittlung in der Umgebungsluft durchgeführt haben und mit welchem Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 259867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259867/
Landratsamt Karlsruhe
Anfragenr: 259867 Sehr << Antragsteller:in >> ihr Eindruck einer Verheimlichung ist für uns nicht nac…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
Anfragenr: 259867
Datum
14. Dezember 2022 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Eindruck einer Verheimlichung ist für uns nicht nachvollziehbar. Sowohl ein persönliches Gespräch als auch das Angebot einer persönlichen Besichtigung wurden von uns wie auch vom Betreiber angeboten. Zu Ihren Fragen: 1. Die letzte unangemeldete Betriebsbegehung erfolgte am 06.06.2019. 2. Im Landesverwaltungsverfahrensgesetz §29 Abs.3 steht: "Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt." 3. Das Landratsamt hat nicht anhand der Sicherheitsdatenblätter und der Gestis-Datenbank die Risikoermittlung in der Umgebungsluft durchgeführt. Vielmehr haben wir die gelagerten Stoffe, deren Menge und die Umgebungsbedingungen betrachtet. Der Gesetzgeber hat hierzu klare Vorgaben gemacht die nach unserem Kenntnisstand alle eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 259867 [#259867] Sehr << Anrede >> Selbstverständlich nehme ich sowohl das Angebot der…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 259867 [#259867]
Datum
10. Januar 2023 16:09
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Selbstverständlich nehme ich sowohl das Angebot der Akteneinsicht als auch das der Betriebsbesichtigung zusammen mit einer befreundeten Chemikerin gerne an. Da diese z. Zt. erkrankt ist, melde ich mich nach deren Genesung zur Terminvereinbarung. Mit Schreiben vom 29.11.2021 teilte Herr Bechtel (Landratsamt Karlsruhe) mit, dass die Süddeutsche Teerindustrie umfangreiche Maßnahmen zur Verminderung der Geruchsemissionen durchgeführt habe. Herr Bechtel weist u.a. darauf hin, dass das Landratsamt vom Betreiber einer nicht genehmigungspflichtigen Anlage - wie bei der STM - nach dem BImSchG die Nichteinhaltung verschiedener Kriterien nachweisen müsse, um Maßnahmen vom Betreiber fordern zu können. Meine Frage: • Wer überwacht die Einhaltung dieser Kriterien? Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Geruchsbelästigung durch STM [#259867] Guten Tag << Antragsteller:in >> Nachdem das Regierungsprä…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geruchsbelästigung durch STM [#259867]
Datum
28. März 2023 10:41
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe zur Geruchsbelästigung durch die Süddeutsche Teerindustrie Malsch ausführlich Stellung genommen hat, werde/n ich/wir das Angebot zur Einsicht der Protokolle und der Betriebsbesichtigung vorerst nicht in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>