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Gesamtheitliche Ökobilanz von Verbrennerfahrzeugen vs. Elektrofahrzeugen

Welche Fahrzeuge haben unter gesamtheitlicher* Betrachtung eine bessere Ökobilanz. Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
(*unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklusses von der Fertigung bis hin zur Entsorgung)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Fahrzeuge …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtheitliche Ökobilanz von Verbrennerfahrzeugen vs. Elektrofahrzeugen [#262271]
Datum
1. November 2022 19:45
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Fahrzeuge haben unter gesamtheitlicher* Betrachtung eine bessere Ökobilanz. Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. (*unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklusses von der Fertigung bis hin zur Entsorgung)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262271/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht, die nach unserer Auffassung…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gesamtheitliche Ökobilanz von Verbrennerfahrzeugen vs. Elektrofahrzeugen [#262271] (Ticket: DP02-31905)
Datum
25. November 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht, die nach unserer Auffassung allerdings formal gesehen keinen Antrag nach dem UIG/IFG darstellt, da im engeren Sinne nicht die Herausgabe von Unterlagen oder eine Zusammenstellung von im BMUV vorhandenen Umweltinformationen Gegenstand ist. Ihre Frage möchten wir in der Sache gleichwohl hiermit gerne beantworten. Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema welche Fahrzeuge – Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – unter gesamtheitlicher Betrachtung eine bessere Ökobilanz aufweisen, gibt es inzwischen eine Reihe von Untersuchungen. Diese liegen für den Straßenverkehr insbesondere für den Bereich der Pkw vor. Viele Erkenntnisse daraus gelten im Grundsatz auch für Nutzfahrzeuge. Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, aber auch Dritte – unter anderem die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität, Agora Verkehrswende oder das in Fragen zur Ökobilanz von Verkehrsmitteln seit vielen Jahren einschlägig publizierende ifeu-Institut – halten dazu ein umfassendes Informationsangebot vor. Die aktuelle Ausgabe unserer Broschüre „Wie umweltfreundlich sind Elektroautos?“ (Stand 2021) fügen wir Ihnen im Anhang gerne bei. Hier wird unter Einbeziehung auch von Ressourcenfragen ein umfassender Blick auf die Elektromobilität im Vergleich zu anderen Antriebsarten geworfen. In der Broschüre wird im Ergebnis festgehalten, dass das Elektroauto beim Klimaschutz bereits heute erhebliche Vorteile besitzt und dieser Vorsprung weiter wachsen wird, wenn der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung wie geplant stetig weiter wächst. Bei den anderen Umweltwirkungen ergibt sich dagegen ein differenzierteres Bild: Der Rohstoffaufwand ist bei Elektroautos höher als bei konventionellen Fahrzeugen, ebenso die Masse des insgesamt ausgestoßenen Feinstaubs. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächliche Umwelt- oder Gesundheitsbelastung auch vom Ort der Emissionen abhängt. Wegen der lokalen Emissionsfreiheit haben gerade im Stadtverkehr hier einen Vorteil. Bei der Gesamtbewertung kommt es aber darauf an, welche Gewichtung und Abwägung für die einzelnen Aspekte vorgenommen wird und welchen Zeitraum man betrachtet. Unser Fazit: Elektrofahrzeuge sind kein Allheilmittel, um den Straßenverkehr klima- und umweltfreundlich zu gestalten. Eine lebenswerte Stadt braucht nicht zuletzt mehr öffentliche Verkehrsmittel, mehr Fuß- und Radverkehr und kurze Wege zwischen Arbeiten, Wohnen und Versorgung. Aller Voraussicht nach wird jedoch ein erheblicher Teil der Verkehrsleistung auch künftig mit motorisierten Verkehrsmitteln erbracht werden und hier bietet die Elektromobilität eine insgesamt betrachtet ökologisch sinnvolle Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen