Geschäftsverteilung bzgl. IFG

Ausweislich https://fragdenstaat.de/anfrage/verhaeltnis-nichtoeffentliche-zu-oeffentlichen-tops-bei-gemeinderatsitzungen-11/#nachricht-823543 beantwortet der Oberbürgermeister tlw. persönlich IFG-Anfragen.

Bitte legen Sie mir den Geschäftsverteilungsplan/die Dienstanweisung (dies kann auch eine Heranziehungsverfügung sein) vor, aus der sich diese persönliche Zuständigkeit in dem konkreten Einzelfall, in Ermangelung dessen allgemein, ergibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausweislich https://fragdenstaat.d…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilung bzgl. IFG [#285689]
Datum
7. August 2023 21:21
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausweislich https://fragdenstaat.de/anfrage/verhaeltnis-nichtoeffentliche-zu-oeffentlichen-tops-bei-gemeinderatsitzungen-11/#nachricht-823543 beantwortet der Oberbürgermeister tlw. persönlich IFG-Anfragen. Bitte legen Sie mir den Geschäftsverteilungsplan/die Dienstanweisung (dies kann auch eine Heranziehungsverfügung sein) vor, aus der sich diese persönliche Zuständigkeit in dem konkreten Einzelfall, in Ermangelung dessen allgemein, ergibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285689/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> der Oberbürgermeister ist Leiter und Vorgesetzter der Verwaltung und dami…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Geschäftsverteilung bzgl. IFG [#285689]
Datum
8. August 2023 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Oberbürgermeister ist Leiter und Vorgesetzter der Verwaltung und damit grundsätzlich berechtigt, alle Themen zu bearbeiten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Er ist gegenüber allen Beschäftigten weisungsberechtigt. Dies erfordert keine weitere Regelung. Mit freundlichen Grüßen