Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen

Wie viele Tops waren 2021 in der GemeinderatSitzung öffentlich ?
Wie viele nichtöffentliche Tops?
Wie viele der nichtöffentlichen waren davon Personalangelegenheiten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    30. August 2023
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Tops waren 2021 in der G…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284985]
Datum
28. Juli 2023 19:43
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Tops waren 2021 in der GemeinderatSitzung öffentlich ? Wie viele nichtöffentliche Tops? Wie viele der nichtöffentlichen waren davon Personalangelegenheiten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284985/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsstadt Tübingen
Frag den Bürger Sehr [geschwärzt], Könnten Sie mir auch eine Frage beantworten? Was geht es jemand in Wernau an, …
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
Frag den Bürger
Datum
31. Juli 2023 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Könnten Sie mir auch eine Frage beantworten? Was geht es jemand in Wernau an, was der Tübinger Gemeinderat macht? Glauben Sie, uns ist es langweilig? Wir werden die öffentlichen TOPS nicht für Sie zählen. Das können Sie selbst tun. Die Tagesordnungen sind auf der Homepage der Stadt einsehbar. Sollten Sie sich nicht mit Recherchen im Internet auskennen, schicken wir Ihnen sogar einen Link. Und selbstverständlich erheben wir Gebühren. Mit freundlichen Grüßen Boris Palmer Oberbürgermeister [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt]
Universitätsstadt Tübingen
Guten Tag << Antragsteller:in >> ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir werden diese schnellstmö…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284985]
Datum
31. Juli 2023 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsstadt Tübingen
Guten Tag << Antragsteller:in >> anbei die Antworten zu Ihren Fragen. Die Universitätsstadt Tübingen…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284985]
Datum
3. August 2023 13:54
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> anbei die Antworten zu Ihren Fragen. Die Universitätsstadt Tübingen hatte in ihren Gemeinderatssitzungen im Jahr 2021 folgende Anzahl an Tagesordnungspunkten: Öffentliche TOP`s: 218 Nichtöffentliche TOP`s: 16 Personalangelegenheiten bei den NÖ Sitzungen: 5 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Antwort und dass Sie sich als OB dafür die Zeit nehm…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284985]
Datum
9. August 2023 21:17
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Antwort und dass Sie sich als OB dafür die Zeit nehmen. Schön dass von „Ihrer“ Verwaltung die Frage vollständig und ohne Gebühren beantwortet wurde. Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Könnten Sie mir auch eine Frage beantworten? Ja :-D Was geht es jemand in Wernau an, was der Tübinger Gemeinderat macht? Was geht es Sie an warum ich diese Frage stelle? Das Gesetz sieht aus gutem Grund keine Begründung vor. Dennoch will ich Ihren gerne Ihre Frage beantworten. In TÜ wird, wie das Gesetz es vorsieht der Grundsatz , dass Gemeinderatsitzung öffentlich zu führen sind, wohl selbstverständlich umgesetzt. Diese ist leider in Wernau nicht immer oder nur in Ausnahmen der Fall. In Wernau wurde 70 Tops nichtöffentliche beraten und 129 öffentliche. Deshalb wollte ich Zahlen aus Tübingen haben. https://fragdenstaat.de/anfrage/verstoesse-der-stadt-wernau-am-neckar-gegen-den-grundsatz-der-oeffentlichkeit-nach-ss-35-abs-1-gemo-linden-az-021-36-000008/#nachricht-809855 Glauben Sie, uns ist es langweilig? Nein. Glaube denn Sie, dass ich die Fragen aus Langeweile gestellt habe? Bleiben Sie bitte bei Ihrer direkten Art, auch wenn ich zugegebenermaßen erstmals ein wenig schockiert war. Mit freundlichen Grüßen aus Wernau den Neckar hinauf << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284985/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universitätsstadt Tübingen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2023 21:18
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Universitätsstadt Tübingen
Dann ist ja gut Von unterwegs gesendet - Tippfehler bitte entschuldigen > Am 8/9/23 um 21:18 schrieb <<…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
Re: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284985]
Datum
10. September 2023 23:06
Status
Dann ist ja gut Von unterwegs gesendet - Tippfehler bitte entschuldigen > Am 8/9/23 um 21:18 schrieb << Adresse entfernt >> [#284985] <<Name und E-Mail-Adresse>>: > > Guten Tag Herr Oberbürgermeister, > > Vielen Dank für Antwort und dass Sie sich als OB dafür die Zeit nehmen. Schön dass von „Ihrer“ Verwaltung die Frage vollständig und ohne Gebühren beantwortet wurde. > > Gerne beantworte ich Ihre Fragen. > > Könnten Sie mir auch eine Frage beantworten? Ja :-D > > Was geht es jemand in Wernau an, was der Tübinger Gemeinderat macht? > > Was geht es Sie an warum ich diese Frage stelle? Das Gesetz sieht aus gutem Grund keine Begründung vor. Dennoch will ich Ihren gerne Ihre Frage beantworten. In TÜ wird, wie das Gesetz es vorsieht der Grundsatz , dass Gemeinderatsitzung öffentlich zu führen sind, wohl selbstverständlich umgesetzt. Diese ist leider in Wernau nicht immer oder nur in Ausnahmen der Fall. In Wernau wurde 70 Tops nichtöffentliche beraten und 129 öffentliche. Deshalb wollte ich Zahlen aus Tübingen haben. > > https://fragdenstaat.de/anfrage/verstoesse-der-stadt-wernau-am-neckar-gegen-den-grundsatz-der-oeffentlichkeit-nach-ss-35-abs-1-gemo-linden-az-021-36-000008/#nachricht-809855 > > Glauben Sie, uns ist es langweilig? Nein. Glaube denn Sie, dass ich die Fragen aus Langeweile gestellt habe? > > Bleiben Sie bitte bei Ihrer direkten Art, auch wenn ich zugegebenermaßen erstmals ein wenig schockiert war. > > > Mit freundlichen Grüßen