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Geschäftsordnung der Banken

Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:

Mein Anliegen liegt zu dem Thema Banken. Mir wurde erzählt in einer Bankfiliale das es eine private Bank ist und das die Bank nicht öffentliche ist. Damit gilt in der Bank kein Paragraph und es zählt in der Bank privates Recht. So muss ich ausgehen das jede Bank nur eine private Bank ist, wo kein öffentliches Recht ausgeführt werden kann. Nach Aussage des Bankdirektors oder Bankleiter nimm ich das so auf das eine Bank die kompletten Regeln und Bankgeschäfte selbst bestimmen können? Und das jede Bank seine eigenen Hausordnungen ausstellen können, wo alle Gesetze außer kraft gesetzt werden können. Ich habe andere Ansichten dazu mich würde aber mal interessieren wie Sie das sehen?

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    25. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Bankenaufsichtsbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung der Banken [#196599]
Datum
4. September 2020 12:42
An
Europäische Bankenaufsichtsbehörde
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten: Mein Anliegen liegt zu dem Thema Banken. Mir wurde erzählt in einer Bankfiliale das es eine private Bank ist und das die Bank nicht öffentliche ist. Damit gilt in der Bank kein Paragraph und es zählt in der Bank privates Recht. So muss ich ausgehen das jede Bank nur eine private Bank ist, wo kein öffentliches Recht ausgeführt werden kann. Nach Aussage des Bankdirektors oder Bankleiter nimm ich das so auf das eine Bank die kompletten Regeln und Bankgeschäfte selbst bestimmen können? Und das jede Bank seine eigenen Hausordnungen ausstellen können, wo alle Gesetze außer kraft gesetzt werden können. Ich habe andere Ansichten dazu mich würde aber mal interessieren wie Sie das sehen? Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196599/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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