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Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht

Anfrage an: Amtsgericht Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geschäftsverteilungsplan 2018 sowie 2019 für Ihr Gericht

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Fo…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht [#193127]
Datum
20. Juli 2020 12:36
An
Amtsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteilungsplan 2018 sowie 2019 für Ihr Gericht Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
Amtsgericht Köln
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (autom…
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln
Datum
20. Juli 2020 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail ans Amtsgericht Köln [#193127] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte zudem um die einf…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail ans Amtsgericht Köln [#193127]
Datum
28. Juli 2020 13:56
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte zudem um die einfache Information nach dem Kalenderdatum der Abschaltung des Geschäftsverteilungsplans aus 2018, 2019 von der Homepage durch die Gerichtsverwaltung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
Amtsgericht Köln
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (autom…
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln
Datum
28. Juli 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Köln
Ihre E-Mail vom 20.07.2020 an das Amtsgericht Köln, Betreff: Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht [#193127]
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre E-Mail vom 20.07.2020 an das Amtsgericht Köln, Betreff: Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht [#193127]
Datum
28. Juli 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
983,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Rechtsauffassung und Informationsunterdrückungsbedürfnisse verkenne…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20.07.2020 an das Amtsgericht Köln, Betreff: Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht [#193127]
Datum
28. Juli 2020 15:56
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Rechtsauffassung und Informationsunterdrückungsbedürfnisse verkennen die Rechts- und die Sachlage. (So hat auch das Oberlandesgericht Hamm eine gleichgelagerte Anfrage auf fragdenstaat.de umgehend positiv beantwortet: https://fragdenstaat.de/a/192568) Dass ein GVP zum Zeitpunkt der Herstellung ein Akt der richterlichen Selbstverwaltung ist, wird gar nicht bestritten. Daher verfängt Ihre Argumentation gar nicht. Ungeachtet der Erstellung im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung waren die GVP aus 2018 und 2019 durch die Verwaltung Ihres Gerichts (Präsidenten des Amtsgerichts bzw. die Pressestelle) bekanntlich online gestellt worden und durch die sonstige Maßnahme Teil der allgemeinen Informationssammlungen der Verwaltung des Gerichts geworden. Es ist auch ausgeschlossen, dass die GVP sich nicht mehr auch in den Verwaltungsunterlagen des Gerichts befinden sollen, wie Sie selbst indirekt zugegeben. Ein Antrag nach IFG NRW ist des Weiteren gar nicht motivationsbedürftig. Ich melde Sie im ersten Schritt an die LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127] [#193127]
Datum
28. Juli 2020 16:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193127/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Rechtsauffassung und Informationsunterdrückungsbedürfnisse des Amtsgerichts die Rechts- und die Sachlage verkennen. (So hat auch das Oberlandesgericht Hamm eine gleichgelagerte Anfrage auf fragdenstaat.de umgehend positiv beantwortet: https://fragdenstaat.de/a/192568) Dass ein GVP zum Zeitpunkt der Herstellung ein Akt der richterlichen Selbstverwaltung ist, wird gar nicht bestritten. Daher verfängt die Argumentation des Amtsgerichts nicht. Ungeachtet der Erstellung im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung waren die GVP aus 2018 und 2019 durch die Verwaltung Ihres Gerichts (Präsidenten des Amtsgerichts bzw. die Pressestelle) bekanntlich online gestellt worden und durch die sonstige Maßnahme Teil der allgemeinen Informationssammlungen der Verwaltung des Gerichts geworden. Es ist auch ausgeschlossen, dass die GVP sich nicht mehr auch in den Verwaltungsunterlagen des Gerichts befinden sollen, wie Sie selbst indirekt zugegeben. Ein Antrag nach IFG NRW ist des Weiteren gar nicht motivationsbedürftig. Nebenbei fehlen Datenschutzhinweise des Amtsgerichts, weswegen auch keine personenbezogenen Daten (anlasslos) abgefragt werden dürfen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anhänge: - 193127.pdf - 2020-07-28_3-20200724-RS.pdf Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin ortsabwesend, wo und wie kann ich die GVP einsehen? Mit freundl…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127] [#193127]
Datum
28. Juli 2020 16:09
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin ortsabwesend, wo und wie kann ich die GVP einsehen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127] [#193127]
Datum
29. Juli 2020 09:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> wann wurde der GVP 2018, 2019 durch die Gerichtsverwaltung von der Websi…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127]
Datum
12. August 2020 11:17
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> wann wurde der GVP 2018, 2019 durch die Gerichtsverwaltung von der Website genommen: Kalenderdatum? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 …
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127]
Datum
28. August 2020 01:54
An
Amtsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ vom 20.07.2020 (#193127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beschieden und fehlen die Informationen bis heute. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
Amtsgericht Köln
Ihr Antrag vom 06.07.2020 auf Zurverfügungstellung der Geschäftsverteilungspläne für die Jahre 2018 und 2019 nach dem IFG NRW
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihr Antrag vom 06.07.2020 auf Zurverfügungstellung der Geschäftsverteilungspläne für die Jahre 2018 und 2019 nach dem IFG NRW
Datum
2. September 2020 11:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127] [#193127]
Datum
2. September 2020 12:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193127/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Gerichtsverwaltung meint, dass der formlose Antrag nach IFG NRW nicht den Anforderungen genüge, was aber angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Formlosigkeit so nicht stimmt. Zudem verarbeitet die Gerichtsverwaltung erkennbar die GVP, die im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung erstellt worden waren, rückt sie aber im Gegensatz zu anderen Gerichten in NRW (s. OLG Hamm auf fragdenstaat.de) nicht heraus. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 193127.pdf - 2020-07-28_3-20200724-RS.pdf - 2020-09-02_1-20200901-RS.pdf Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2018, 2019 für Ihr Gericht“ [#193127] [#193127]
Datum
2. September 2020 12:15
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020 [#193127] Sehr geehrte<Information-entfernt> was meinen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020 [#193127]
Datum
4. September 2020 14:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> was meinen Sie datenverknüpfend mit sachverhaltsgleichen Anfragen? Bitte berichtigen Sie folgenbeseitigend, da keine Anfrage von mir an Sie zu dem Sachverhalt bisher gerichtet worden ist. Fristen ergeben sich aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193127/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.