Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) vom 11. Juli 2001
Dem Endbericht des Evaluierungskomitees: Evaluierung Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Februar 2013 durch EUROPARC Deutschland e.V. sind weitreichenden Forderungen und Entwicklungsziele für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zu entnehmen. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf diesen Bericht, ebenso die angegebenen Seitenzahlen.
Frage 1
S. 12
Zitat “Der Schutzzweck des Nationalparks ist vorrangig der ungestörte Ablauf natürlicher Prozesse in allen im Nationalpark vorkommenden Ökosystemen mit ihrer natürlichen Biodiversität, ...“
Aus welchem Paragraphen im Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“
(NWattNPG) vom 11. Juli 2001 wird das o. a. Ziel der ungestörten Abläufe abgeleitet?
In der Anlage 5 zum NWattNPG werden als Ziel der Gebietsentwicklung lediglich störungsarme Gebiete z. B. für Brut- und Rastvögel genannt. Besteht hier zu dem Gesetz ein Zielkonflikt?
Frage 2
S. 13/15
Es wird angestrebt den trilateralen Wattenmeerplan als Managementplan für den Nationalpark in der Landesplanung zu verankern und diesen dann weiter zu konkretisieren.
Welche örtlichen Kommunen / Tourismusverbände / Interessenvertreter der ostfriesischen Inseln sind bei der Erstellung des trilateralen Wattenmeerplanes gehört worden oder wirken zur Zeit bei seiner Konkretisierung/Fortschreibung mit?
Frage 3
S. 17/18
Im Nationalparkgesetz (NWattNPG) existieren verbindliche Aussagen zur Prozessschutzfläche, allerdings ohne Festsetzung von Flächenanteilen und ohne zeitliche Vorgaben zur Überführung zeitweilig genutzter oder potenziell nutzbarer Flächen in die Prozessschutzfläche.
a) Die nutzungsfreie Fläche des Nationalparks beträgt 45 %. Bitte erläutern Sie, wie diese Zahl ermittelt wurde.
b) Als Soll-Zustand wird 75 % der Fläche des Nationalparks als „Prozessschutzfläche“ angestrebt. Ist diese Größe auf den bewohnten ostfriesischen Inseln bereits erreicht?
c) Wenn nein, wird diese Größe auf den Inseln angestrebt?
d) Wenn diese Größe angestrebt wird, was für Maßnahmen müssen auf den Inseln noch ergriffen werden, um dieses Größe zu erreichen?
e) Was genau bedeutet die Ausweisung einer Prozessschutzfläche für die touristische Nutzung, für die zur Zeit noch erlaubten Nutzungen der einheimischen Bevölkerung (z. B. fischen, jagen, Beeren sammeln)?
f) als Schwäche wird definiert, das tatsächliche Null-Nutzungsflächen nicht ausgewiesen sind. Werden solche Null-Nutzungsflächen auch auf den bewohnten ostfriesischen Inseln angestrebt? Wenn ja, wo?
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Juli 2019
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5. August 2019
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