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Gesetz zum fossilen Heizungsverbot

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wenn es bald keine Fossilien Brennstoffe und Atomkraftwerke mehr geben darf und der Bürger die nicht mehr nutzen darf, woher kommt der ganze Strom im Herbst und Winter mit wenig Sonne und evtl. wenig Wind?
Wie soll die Heizung und das Elektroauto betrieben werden in diesen Monaten?
Gibt es ein Infrastrukturprogramm für die Stromerzeugung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Holger Schröter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn es bald keine Fossilien Brennsto…
An Umweltbundesamt Details
Von
Holger Schröter
Betreff
Gesetz zum fossilen Heizungsverbot [#275042]
Datum
6. April 2023 15:35
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn es bald keine Fossilien Brennstoffe und Atomkraftwerke mehr geben darf und der Bürger die nicht mehr nutzen darf, woher kommt der ganze Strom im Herbst und Winter mit wenig Sonne und evtl. wenig Wind? Wie soll die Heizung und das Elektroauto betrieben werden in diesen Monaten? Gibt es ein Infrastrukturprogramm für die Stromerzeugung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Schröter Anfragenr: 275042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275042/ Postanschrift Holger Schröter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Schröter
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Schröter, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG – das Akte…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Gesetz zum fossilen Heizungsverbot [#275042]
Datum
11. April 2023 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröter, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG – das Aktenzeichen ist 90 077/0001#0027 - 27-23. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut IFG/UIG/VIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Schröter, hier nun unsere Antworten auf Ihren Fragen. Wenn es bald keine Fossilien Brennstoff…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Gesetz zum fossilen Heizungsverbot [#275042]
Datum
25. April 2023 16:42
Status
Sehr geehrter Herr Schröter, hier nun unsere Antworten auf Ihren Fragen. Wenn es bald keine Fossilien Brennstoffe und Atomkraftwerke mehr geben darf und der Bürger die nicht mehr nutzen darf, woher kommt der ganze Strom im Herbst und Winter mit wenig Sonne und evtl. wenig Wind? Wie soll die Heizung und das Elektroauto betrieben werden in diesen Monaten? Diese Frage wurde bereits in vielen Forschungsprojekten mit Hilfe von Szenarien ausführlich behandelt. Vom Umweltbundesamt sind hier insbesondere die Studien zum Treibhausgasneutralen Deutschland 2050 und RESCUE hervorzuheben. In den letzten Jahren darüber hinaus erschienene Studien, die größere Aufmerksamkeit bekamen sind z.B.: Langfristszenarien | Langfristszenarien<https://www.langfristszenarien.de/enertile-explorer-de/index.php> Szenarien & Pfade | Ariadne (ariadneprojekt.de)<https://ariadneprojekt.de/themen/szenarien-pfade/> Klimapfade 2.0: Klima-Studie zur Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 | BDI<https://bdi.eu/themenfelder/energie-und-klima/klimapfade/> Publikation - Klimaneutrales Deutschland 2045 (agora-energiewende.de)<https://www.agora-energiewende.de/veroeffentlichungen/klimaneutrales-deutschland-2045> Die Studien verwenden Modelle, um verschiedene Szenarien zu untersuchen, die sehr unterschiedliche Entwicklungen antizipieren können (die Szenarien haben also unterschiedliche Narrative). Die Modelle, Eingangsdaten und Ergebnisse werden in den Studien für gewöhnlich transparent und ausführlich dargestellt. Die Stromnachfrage wird über komplexe Modelle abgebildet, die den Strombedarf aller anderen Sektoren simulieren. Es werden also z.B. Modellierungen zu den Bedarfen der Industrie, des Verkehrs und der Wärmeerzeugung durchgeführt. In den meisten Szenarien steigt durch die zusätzlichen Stromverbraucher die Stromnachfrage in der Zukunft. Die Stromerzeugung wird in den meisten Studien mit Hilfe von stundenscharfen Strommarktmodellen simuliert. Diese Modelle prüfen, auf der Grundlage verschiedener Wetterjahre, ob zu jedem untersuchten Zeitpunkt (also über 8760 Stunden) im Jahr (auch über mehrere Jahre) ausreichend Stromerzeugung vorhanden ist. Grundlegendes Ergebnis aller Studien ist, dass eine treibhausgasneutrale Stromerzeugung der Zukunft, also ohne Atomkraft und ohne fossile Brennstoffe, vollständig auf Wind und Sonne basiert. Diese wird ergänzt durch gesicherte Leistung aus Wasserstoffkraftwerken, die vor allem in Zeiten mit wenig Wind und wenig Sonne einspringen werden. Der Wasserstoff für diese Kraftwerke wird als grüner Wasserstoff ebenfalls vollständig aus Wind- und Sonnenstrom hergestellt und somit treibhausgasneutral sein. In der RESCUE Studie des UBA wird der Wasserstoffbedarf Deutschlands vollständig in Deutschland produziert. Dadurch wird die Abhängigkeit nach Energieimporten reduziert. Je nach Szenario sind hier aber auch Importe denkbar. Diese Wasserstoffkraftwerke und die Erzeugung von grünem Wasserstoff können so die von Ihnen angesprochenen langfristig absehbaren saisonalen Schwankungen von erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne und der Nachfrage ausgleichen. Über die Stromerzeugung hinaus wird es in einem treibhausgasneutralen Stromsystem vermehrt darauf ankommen die Stromnachfrage zu flexibilisieren (z.B. über dynamische Stromtarife). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der europäische Stromhandel. Auch hier kann ein Ausgleich erfolgen. Über diese genannten Untersuchungen hinaus, die sehr schön aufzeigen können wie eine zukünftige treibhausgasneutrale Stromerzeugung aufgebaut sein kann, gibt es auch Untersuchungen die speziell die Versorgungssicherheit am Strommarkt untersuchen. Hier werden über die genannten stundenscharfen Modellierungen hinaus, stochastische Modellierungen mit vielen verschiedenen Wetterbedingungen und Extremwerten getestet, um sicher zu gehen, dass auch unter extremen Bedingungen eine Stromerzeugung jederzeit gewährleistet werden kann. Hier ist insbesondere der regelmäßige BNetA Monitoringbericht <https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html> zu nennen. Auch das UBA hat hier bereits Analysen<https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/stromversorgung#die-zukunft-wird-elektrisch-sein> durchgeführt. Kürzlich durchgeführte Analysen hatten zum Ergebnis, dass die Stromerzeugung auch bei einem Kohleausstieg bis 2030 und einen Atomausstieg 2022 die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet ist. Also zu jedem Zeitpunkt genug Strom vorhanden ist, um auch den zukünftig höheren Bedarf durch Elektromobilität und Wärmepumpen zu decken. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien, werden also noch eine ganze Reihe anderer Transformationen notwendig sein (insbesondere Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur, Nutzung von Flexibilitätsoptionen, Ausbau der Stromnetze und Intensivierung des Stromhandels), um eine treibhausgasneutrale Stromerzeugung auch in Zukunft zu jedem Zeitpunkt versorgungssicher zu gewährleisten. Ganz grundlegend muss aber vor Allem der Ausbau der erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne intensiv und ambitioniert vorangetrieben werden. Wobei die aktuellen Analysen zur Versorgungssicherheit gezeigt haben, dass auch mit einem geringen Ausbau der erneuerbaren Energien, als von der Bundesregierung geplant eine sichere Stromerzeugung ohne Kohle- und Kernkraftwerke gewährleistet ist. Gibt es ein Infrastrukturprogramm für die Stromerzeugung? Hier gibt es bereits eine Reihe von Förderinstrumenten. Insbesondere das EEG<https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/> ist hier zu nennen, dass den Ausbau der erneuerbaren Energien regelt. Ganz grundlegend ist auch das EnWG<https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/>, also das Energiewirtschaftsgesetz zu nennen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien, sowohl auf deutscher, als auch auf europäischer Ebene, die direkt oder indirekt den Ausbau der Infrastruktur, also die Erzeugung und den Transport der Stromerzeugung steuern. Mit Hilfe des Projektionsberichts<https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-fuer-die-klimaschutz-energiepolitik/integrierte-energie-treibhausgasprojektionen> prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob die bereits vorhandenen Instrumente und Maßnahmen ausreichen, oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen