Gespräche mit Axel Springer SE im Jahr 2019

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Axel Springer SE im Jahr 2019 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 5 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Axel Springer SE im Jahr 2019 [#222169]
Datum
7. Juni 2021 13:28
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Axel Springer SE im Jahr 2019 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
30. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#222169] Sehr geehrte/r Frau/Herr [geschwärzt], Ihren Hinweis zur Gebührenordnung nehme …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#222169]
Datum
7. Juli 2021 21:26
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau/Herr [geschwärzt], Ihren Hinweis zur Gebührenordnung nehme ich zur Kenntnis. Welchen Umfang besitzen denn die angefragten Dokumente? Ich gehe davon aus, dass Dokumente aus dem Jahr 2019 ohnehin digital vorliegen und der Zeitaufwand entsprechend auch bei einer größeren Anzahl an Dokumenten vertretbar ist. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass §2 IFGGebV zur Geltung kommt. Das große öffentliche Interesse dürfte schon allein an der Vielzahl der eingegangen Anfragen erkennbar sein. Falls Sie diesbzgl. zu einer anderen Einschätzung kommen, bitte ich um eine Begründung. Bitte informieren Sie mich über die voraussichtlichen Kosten und deren Zusammensetzung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222169 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

geschwärzt
2,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#222169] Sehr << Anrede >> in Ihrer letzten A…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#222169]
Datum
16. August 2021 17:28
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrer letzten Antwort ziehen Sie die Bestimmtheit meines Antrags in Zweifel. Ich habe genau beschrieben von welchen Dokumenten, aus welchem Zeitraum und aus welchem Kontext ich die Herausgabe verlange. Der Antrag ist so spezifisch wie es mir mit den mir momentan vorliegenden Informationen überhaupt möglich ist. Sofern dies den Aufwand für Sie reduziert, können Sie mit gerne vorab eine Auflistung aller verfügbaren Dokumente, welche im Zusammenhang mit meiner Anfrage stehen könnten, zuschicken, mit deren Hilfe ich mein Antrag dann weiter spezifizieren kann. Des weiteren erwägen Sie, ob eine rechtsmissbräuchliche Antragsstellung vorliegen könnte. Ich vermute, dass dies aus einem Missverständnis hervorgeht. Ich bin weder Mitglied bei einem der Vereine (Open Knowledge Foundation e.V. und Parlamentwatch e.V.) die hinter den von Ihnen genannten Plattformen stehen, noch handle ich in deren Auftrag. Ich stelle diesen Antrag als Privatperson, aus eigenem Informationsinteresse und beabsichtige dabei nicht die "Überlastung der Bundesregierung", wie von Ihen unterstellt. Meines Wissens nach muss ich den Antrag nicht weiter begründen, sollten Sie aber persönliches Interesse an meinen Motiven haben, dann können wir uns gerne unabhängig von dieser Anfrage etwas ausführlicher über Informationsfreiheit unterhalten. Auch bei den genannten gemeinnützigen Vereinen habe ich nicht den Eindruck, dass diese eine Überlastung der Bundesregierung beabsichtigen. Es scheint mir sie bemühen sich eher um eine transparente Politik und versuchen damit die Grundlage für mündige Entscheidungen zu legen und somit unsere Demokratie zu stärken. Mit der Plattform fragdenstaat.de ermöglicht Open Knowledge Foundation e.V. es allen Menschen dieses Landes ein paar ihrer Rechte wahrzunehmen und Informationen bei Behörden anzufragen. Eine Aufgabe die eigentlich den Behörden selbst zuzuschreiben ist. Insofern kann man wohl kaum von Überlastung der Bundesregierung sprechen, viel eher ist es eine ehrenamtliche Hilfestellung für die Behörde. Davon abgesehen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlich vorgegeben Frist für die Bearbeitung meines Antrags bereits seit über einem Monat verstrichen ist. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Status meiner Anfrage. Zu guter Letzt bitte ich Sie mit mir doch einfach auf elektronischem Wege zu kommunizieren. Dies ermöglichst nicht nur eine barrierefreie Kommunikation, sondern ist auch noch billiger, schneller, umweltschonender, unkomplizierter, zuverlässiger und zeitgemäßer. Gerne können Sie Dokumente auch über den Link am Ende dieser Mail direkt hochladen, die Übermittlung erfolgt dann verschlüsselt und ist somit zusätzlich auch noch sicherer als der Postweg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in P.S. Ich hoffe zwar, dass keine weitere Ermahnung oder Nachricht von meiner Seite mehr notwendig ist. Aber wollen Sie mir, für den Fall der Fälle, mitteilen, welche Anrede Sie wünschen? Ich kenne weder Ihren Vornamen noch Ihr Geschlecht, was mich zu recht unschönen Konstrukten nötigt. Anfragenr: 222169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222169/
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. September 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Axel Springer SE im Jahr 2019“ [#222169]
Datum
12. September 2021 12:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/222169/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Mein Antrag wurde abgelehnt. Die Begründung und der bisherige Schriftverkehr lässt vermuten, dass die Behörde meine Antworten nicht einmal gelesen hat. Die Behörde begründet, dass meine Anfrage kein Informationsinteresse darstellt, sondern ich in Wahrheit beabsichtige eine funktionelle Überlastung der Bundesregierung herbeizuführen, indem ich vorgefertigte Textbausteine in meinen Antworten verwende. Dies ist nachweislich falsch und halte ich für eine böswillige Unterstellung, stattdessen ist es die Behörde die mir und allen anderen die gleichen Antwortschreiben schickt – obwohl diese inhaltlich offensichtlich nicht zu meinen Antworten passen. Laut Behörde besteht keine Pflicht zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche und es kann daher nicht gewährleistet werden, dass eine Aufstellung der stattgefundenen Treffen umfassend ist. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern dies begründet, dass gar keine Auskunft gegeben werden kann. Ich habe keine allumfassende Aufstellung aller Treffen angefragt, sondern lediglich nach allem was zu den Treffen dokumentiert wurde. Mir ist sehr wohl bewusst, dass Dokumente die nicht existieren auch nicht herausgegeben werden können. Weiter begründet die Behörde, dass der Antrag zu unbestimmt ist und nicht beantwortet werden kann, da die Registratur nur thematisch durchsucht werden kann. Ich habe den Antrag so präzise gestellt, wie es mir zum Zeitpunkt der Anfrage möglich war. Als Außenstehender habe ich keinen Einblick in die Arbeitsweise der Behörde. Gerne hätte ich die Anfrage präziser gestellt, jedoch ging die Behörde nicht auf meine Zwischenfragen und Angebote ein. D.h. die Behörde verlangt, dass ich die Anfrage präziser stelle, verweigert aber gleichzeitig die Herausgabe von Informationen die ich für eine präzisere Antragsstellung benötige. Davon abgesehen halte ich es für unglaubwürdig, dass es gar keine Informationen gibt, die ohne thematischem Kontext zu den Treffen gefunden werden können – ich denke dabei z.B. an Terminabsprachen, Kalendereinträge, etc. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 222169.pdf - 2021-06-30_1-eingangsbestatigung-bundeskanzleramt.pdf - 2021-07-30_1-bundeskanzleramt.pdf - 2021-09-07_1-ablehungsbescheid-kanzleramt.pdf Anfragenr: 222169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222169/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB

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