Gespräche mit Bankenverband im Jahr 2019

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bankenverband im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMF).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    20. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 9 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Peter Stimpel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
Gespräche mit Bankenverband im Jahr 2019 [#221981]
Datum
7. Juni 2021 09:27
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bankenverband im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMF). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 221981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221981/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 7. Juni 2021 Sehr geehrter Herr Stimpel, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 7. Juni 2021
Datum
1. Juli 2021 12:48
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr geehrter Herr Stimpel, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Peter Stimpel
AW: Ihr IFG-Antrag vom 7. Juni 2021 [#221981] Sehr << Anrede >> Ich ändere meine Anfrage wie folgt a…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 7. Juni 2021 [#221981]
Datum
5. Juli 2021 17:10
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich ändere meine Anfrage wie folgt ab und erbitte um Zusendung: - Besprechungs- /Beratungsprotokolle von Treffen oder virtuellen Meetings mit Vertretern von Bankenverband im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMF), bei welchen eine oder mehrere der folgend aufgelisteten Personen des BMF teilgenommen haben: Minister Scholz, Frau Ryglewski, Frau Hagedorn, Herr Gatzer, Herr Schmidt, Herr Bösinger, Herr Kukies, Frau Stahl-Hoepner, Herr Mikfeld, Herr von Weizsäcker, Frau Westermann, Frau Mildenberger, Herr Möhlenbrock, Herr Suhr, Herr Joos, Frau Wimmer, Herr Ramge - mithin von der Organisationsebene AbteilungsleiterIn aufwärts bis zum Minister. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Mit der Eingrenzung auf den Führungskreis des BMF und die Art der Dokumente dürfte Ihr Argument "unspezifische / unbestimmte Anfrage" ausgeräumt sein. Ich gehe trotz Ihrer Ausführungen weiterhin von einem grundlegenden Recht auf Freiheit dieser Informationen aus. Ich gehe weiterhin davon aus, dass durch die oben gemachte Einschränkung der Umfang der zuzusendenden Unterlagen es rechtfertigt, mir diese ohne Auferlegung von Gebühren zur Verfügung zu stellen. Sollten dennoch Gebühren entstehen, bitte ich Bekanntgabe einer relativ genauen Schätzung, welche Gebühren beim Aufrechterhalten einer Anfrage entstehen würden. Ihre Angabe "bis zu 500 Euro" ist sicher zu unspezifisch und nicht im Sinn des gesetzgebers. Ich teile nicht Ihre Auffassung, dass der Wunsch zum Schutz Ihrer Gesprächspartner als Quelle über dem IFG steht. Ich beeinträchtige auch keine aktuellen Beratungen mit meiner Anfrage, da ich Informationen aus 2019 begehre. Die von Ihnen aufgeführten Parapraphen des IFG können aus meiner Sicht kein allgemeiner Hinterungsgrund für eine Herausgabe sein, da Ihre Auslegung das komplette IFG aushebeln würde und sicher nicht im Sinn des Gesetzgebers wäre. Wie ich mit dieser Anfrage behördliche Entscheidungen beeinflussen könnte, erschließt sich mir nicht. Wenn einzelne Treffen aus 2019 hier in aktuelle Entscheidungen Einfluß nehmen, bitte ich um spezfische Angaben Ihrerseits, welche Treffen dies sind. Ich werde meine Anfrage dann entsprechend einschränken. Auf den Schutz der Namen der Quellen beim Bankenverband können Sie sich nicht berufen, da Sie entsprechende Stellen entsprechend schwärzen können, wie auch in meiner ursprünglichen Anfrage ausdrücklich gefordert. Sie können diese Schwärzung auch gern anwenden auf die Bereiche "Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können". Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und oben angeführter Gründe bezüglich eines Geheimhaltungsinteresses Dritter erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 221981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221981/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Peter Stimpel
AW: Ihr IFG-Antrag vom 7. Juni 2021 [#221981] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „G…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 7. Juni 2021 [#221981]
Datum
11. August 2021 08:30
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bankenverband im Jahr 2019“ vom 07.06.2021 (#221981) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 221981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221981/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Ablehnung Abgelehnt wegen nicht ausreichender Spezifizierung, unzulässiger Anwendung des IFG als Strohmann für Fra…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
11. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben im Rahmen der Lobbyregister-Kampagne eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt und vermutlich einen ablehnenden Bescheid erhalten. Hier einige Worte zum weiteren Vorgehen:

Einige Anfragesteller:innen werden gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen (bzw. teilweise ist dies auch schon geschehen). Es ist wahrscheinlich, dass diese Widersprüche wiederum zurückgewiesen werden und die Angelegenheit letztlich durch das Verwaltungsgericht entschieden werden muss. Eine Klärung der Rechtsfragen wird in ein oder zwei ausgewählten Verfahren erfolgen, deren Ausgang sich dann wiederum auf die zukünftige Handhabung von vergleichbaren Anfragen durch das BMF auswirken wird.

Wenn Sie nicht abwarten, sondern selbst aktiv werden wollen, besteht davon unabhängig grundsätzlich auch für Sie die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Sollte das BMF den Widerspruch wiederum zurückweisen, wird dafür jedoch eine Widerspruchsgebühr von 30,00 Euro fällig. Sofern Sie das Kostenrisiko eingehen möchten, können Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs an der Argumentation ggü. anderen Behörden im Rahmen der Kampagne orientieren (vgl. etwa https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-vonovia/ ) oder sich in unserem Forum ( https://forum.okfn.de/ ) Rat holen.

Ein Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich (also mit eigenhändiger Unterschrift) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

geschwärzt
3,3 MB
Abgelehnt wegen nicht ausreichender Spezifizierung, unzulässiger Anwendung des IFG als Strohmann für FragDenStaat, hohe Kostennote zur Abschreckung
Peter Stimpel
AW: Ablehnung, hier Widerspruch [#221981]
Vorab per Email via FragDenStaat.de [geschwärzt] am 25.8.2021 GZ VB5-=…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ablehnung, hier Widerspruch [#221981]
Datum
4. September 2021 11:07
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vorab per Email via FragDenStaat.de [geschwärzt] am 25.8.2021 GZ VB5-=1319/21/10194 DOK 2021/0892305 Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren. Gegen Ihren Bescheid vom 11.8.2021 lege ich Widerspruch ein. Begründung: Zu 1. Unbestimmtheit des Antrages Sie haben meinen ersten Antrag abgelehnt mit der Begründung, er wäre zu unbestimmt. Daraufhin habe ich wesentliche Einschränkungen meines Antrages vorgenommen sowohl in Bezug Umfang der betroffenen Personen in Ihrem Ministerium als auch in Bezug auf die gewünschten Dokumente, als auch auf den Ort der Treffen, „in Ihrem Haus“. Aus meiner Sicht ist die Anfrage damit hinreichend eingeschränkt. Soweit Sie in Ihrem ablehnenden Bescheid darauf hinweisen, auch nach meiner Stellungnahme könnten von meinem Antrag diverse Dokumente aus unterschiedlichen Arbeits- und Sachzusammenhängen umfasst sein, ist dies zudem schlicht nichtzutreffend. Sie führen beispielhaft Materialsammlungen, inhaltliche Vorbereitungen für Gespräche, eventuellen Schriftverkehr zwischen der Behörde und dem Gesprächspartner und den Austausch zwischen den verschiedenen Stellen des Hauses, ggf. auch mit weiteren Dritten, an. Ich habe meinen Antrag jedoch auf “Besprechungs-/Beratungsprotokolle von Treffen oder virtuellen Meetings” beschränkt. Die von Ihnen gegebene Begründung trägt dementsprechend die Ablehnung meines Antrags nicht. Alternativ können Sie mir gern eine Liste aller Kontakte mit dem Bundesverband der Banken und denen in der Anfrage genannten Ministeriumsmitarbeitern zur Verfügung stellen, dann grenze ich gern weiter ein. In einem entsprechenden Dokumentenmanagementsystem sollte ein solcher Suchvorgang per Knopfdruck möglich sein. Sie fordern von mir die Vorgabe eines bestimmten Themas. Aus meiner Sicht stützt das IFG Ihre Forderung nicht. Informationsfreiheit ist nicht themengebunden. Zudem hat meine Anfrage ein Thema, nämlich die mit dem Bankenverband stattgefundenen Gespräche. Eine inhaltliche Eingrenzung ist zum jetzigen Zeitpunkt für mich weder möglich noch rechtlich geboten. Ich weise darauf hin, dass das IFG gerade die Transparenz der Verwaltung fördern will und aus diesem Grunde etwa auch solche Informationszugangsanträge zulässig sind, mit denen sich der Antragsteller zunächst einen Überblick über die bei der öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen verschaffen will. Ich gehe schließlich davon aus, dass ein Abteilungsleiter oder höherer Mitarbeiter eines Bundesministeriums nicht mit beliebigen Mitarbeitern des „Bankenverbandes“ spricht. Von daher scheint Ihr Konstrukt „jeder Beschäftigte des Verbandes“ reichlich konstruiert. Auch hier sehe ich nicht, wo das IFG diesbezüglich vorschreibt, Beschäftigte des Gesprächspartners namentlich benennen zu müssen. Zu 2. Kostenschätzung Ich gehe weiter von einer Kostenfreiheit meines IFG-Begehrens aus. Sie können gemäß „1. Unbestimmtheit“ noch keinerlei Aussagen zum Umfang der Dokumente oder auch nur der Recherche treffen, wollen sich aber bereits darauf festlegen, dass Gebühren in einer bestimmten Höhe („bis zu 500 EUR“) entstehen. Mein Vorschlag wäre hier, zuerst eben den Umfang der Dokumente zu bestimmen. Um den Rechercheaufwand für Sie, und den finanziellen Aufwand für mich, möglichst gering zu halten, schlage ich erneut vor, dass Sie mir eine Liste der Termine der im Antrag angefragten Gesprächspartner zukommen lassen, damit ich entsprechend selektieren kann. Klarstellend teile ich mit, dass ich meine Anfrage in jedem Fall - unabhängig von der Gebührenfrage - aufrechterhalte. Zu 3. Kampagne Meine Identität ist Peter Stimpel [geschwärzt] [geschwärzt] geb. [geschwärzt] Gern können Sie weitere Details zu meiner Person abfragen. Die Rechtssicherheit ist damit gegeben, ich agiere als natürliche Person. Sie vermuten, dass ich selbst an den Informationen kein Interesse habe, sondern hier nur als „Strohmann“ für FragDenStaat agiere. Diese Vermutung ist falsch. FragDenStaat stellt eine Plattform zur Verfügung, ein Werkzeug, um meine Rechte aus dem IFG wahrzunehmen. Es gibt meines Wissens in den Vorschriften zum IFG keine Einschränkung in Bezug auf nutzbare Werkzeuge bei IFG-Anfragen. Wenn FragDenStaat hier Anfragen thematisch bündelt, dann ist das sicher immer noch im Rahmen der Gesetze. Sollten Sie hier mehr Wissen haben, benennen Sie mir bitte entsprechende Vorschriften, aus denen die Illegalität von FragDenStaat oder seiner Kampagnen hervorgeht. Im Übrigen bin ich nicht gewillt, mich von Ihnen als Strohmann titulieren zu lassen, auch nicht in „“. Ein Strohmann ist typischerweise eine Person, welche für einen anderen Handlungen ausführt, damit dieser Hintermann im Dunkeln lassen kann. Das ist hier nicht gegeben, da ich meine Anfrage über die Plattform FragDenStaat an Sie gestellt habe und Ihnen damit der „Hintermann“ bekannt sein muss. Welche Vermutungen Sie zum Ziel einer Kampagne einer NGO wie FragDenStaat oder Abgeordnetenwatch anstellen, muss mich im übrigens nicht interessieren im Rahmen einer IFG-Anfrage. Es spielt für die Anfrage keinerlei Rolle. Hätte der Gesetzgeber eine solche Einschränkung gewollt, wäre diese zweifelsfrei im Gesetzestext verankert worden. Wie die Aussage „in der Zukunft tausende Anfragen pro Jahr“ für meinen Antrag nach IFG relevant sein soll, erschließt sich mir nicht. Wenn Sie Handlungsbedarf sehen, zum Beispiel für personelle Aufstockungen, um Ihre Pflichten aus unserer aktuellen Gesetzgebung zu erfüllen, steht es Ihnen sicher frei, entsprechende Initiativen zu starten. Ich bin aber sicher nicht dafür verantwortlich, durch meinen Antrag Ihre Strukturen extrem zu belasten. Ich habe hier EINE Anfrage gestellt, zu Gesprächen zwischen dem „Bankenverband“ und Ihrem Haus. Mir ist nicht bekannt, dass es 799 weitere gleichlautende Anträge gibt. Warum meine Anfrage rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Wie kann ich „gesetzlich vorgegebene Gebühren nach §10 Absatz 1 Satz 1 IFG“ umgehen, wenn Sie bisher weder den Umfang der Dokumente beziffern können noch die genaue Höhe irgendwelcher Kosten meines Antrages bekanntgegeben haben? Durch die Kampagne werden im Übrigen auch keine Kosten umgangen. Von wem eine Anfrage gestellt wird, ist für die Gebührenfrage zunächst irrelevant. Folgt man überdies Ihrer Einschätzung, dass grds. Gebühren anfallen würden, so wäre es zudem deutlich günstiger, wenn die Initiatoren der Kampagne die Anfragen selbst stellen, möglichst viele Unternehmen in einer Anfrage bündeln und einmalig 500 Euro zahlen würden. Sie stellen meine Motivation in Frage. Wenn ich Ihnen zur Motivation noch die Stichworte „CumEx“ und „Wirecard“ nennen darf, und Sie darauf hinweisen darf, welche Rolle das Jahr 2019 in diesen Fällen spielt, und wie der Bankenverband da eventuell beteiligt sein könnte, dürfte ich meine Motivation ausreichend dargelegt haben. Dass ein allgemeines Interesse darin besteht, wenn sich das „Geldministerium“ mit dem „Geldverband der privaten Wirtschaft“ trifft, dürfte auch klar sein. Dass ich diese Anfrage im Rahmen einer Kampagne von FragDenStaat gestellt habe, liegt daran, dass die Damen und Herren Digitalisierung bereits verstanden und umgesetzt haben, und so ein wunderbares Werkzeug für IFG-Anfragen zur Verfügung stellen. Zitat: „Folglich steht Ihr eigenes Informationsinteresse nach dem IFG hier in Frage.“ Nein, tut es nicht. Zu 4. Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung Mit Ihren Ausführungen und Spekulationen stellen Sie das IFG als solches in Frage. Das kann nicht im Sinn des Gesetzgebers sein. Sie gehen davon aus, dass Treffen aus 2019 exekutives Handeln im Jahr 2021 und Folgejahren direkt und in Gänze beeinflussen. Ich halte diese Annahme für absurd. Wenn man dieser Logik folgt, wäre das IFG entwertet, unnütz. Ich gehe weiter davon aus, dass Ihre Behauptung „Durch die umfassende Fragestellung wird der durch die exekutive Eigenverantwortung geschützte Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich beeinträchtigt.“ einer näheren Prüfung nicht standhält. Es steht Ihnen auch nach Beantwortung meiner IFG Anfrage weiterhin frei, Initiative mit dem Bankenverband zu ergreifen, sich beraten zu lassen, und Ihre Handlungen danach auszurichten. Dass durch IFG Anfragen externe Gesprächspartner beeinflusst werden kann ich mir kaum vorstellen. Eine solche Beeinflussung würde sicher nur entstehen, wenn die Gesprächspartner irgendetwas Illegales besprechen wollten, oder Kontakte zum Bundesfinanzministerium verheimlichen wollten. Beides ist in einem Staat wie unserem kaum vorstellbar. Durch die IFG Anfrage nehme ich keinerlei direkten Einfluss auf die Auswahl Ihrer Gesprächspartner. Bitte erinnern Sie sich, mein Antrag betrifft das Jahr 2019. „… sind die Anträge durch bloße Vermutung gestellt“ … Ich komme hier erneut auf meinen Vorschlag zurück. Sie stellen mir eine Liste der Treffen zur Verfügung und ich höre auf zu vermuten, dass es Treffen gab. Ein kleiner Seitenhieb sei gestattet: wenn es ein von Ihnen offensichtlich gefürchtetes Lobbyregister gäbe, müsste die Bevölkerung, der Steuerzahler (mithin Ihr Auftraggeber) keine Vermutungen anstellen. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 221981 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Peter Stimpel [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium der Finanzen
Ablehnung Widerspruch Widerspruch kostenpflichtig abgelehnt, diverse Gründe
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Widerspruch
Datum
24. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,7 MB
868,0 KB
1,0 MB
1016,0 KB
1,1 MB
1,1 MB
1,1 MB
1002,9 KB
930,6 KB
geschwärzt
2,4 MB
Widerspruch kostenpflichtig abgelehnt, diverse Gründe
Peter Stimpel
AW: Ablehnung Widerspruch [#221981] Sehr geehrte Damen und Herren, Darf ich darauf hinweisen, dass die im Ablehnu…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ablehnung Widerspruch [#221981]
Datum
29. September 2021 12:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Darf ich darauf hinweisen, dass die im Ablehnungsbescheid vom 24.9.2021 genannte Bankverbindung ungültig ist. Die IBAN DE39860000000086001040 funktioniert nicht. ... Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 221981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221981/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
WG: Ablehnung Widerspruch [#221981] Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Zahlung ist…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Ablehnung Widerspruch [#221981]
Datum
1. Oktober 2021 09:30
Status
Warte auf Antwort
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6,1 KB
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825 Bytes
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820 Bytes
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853 Bytes


Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Zahlung ist am 30. September 2021 bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
Klagebegründung
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung
Datum
15. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium der Finanzen
Urteil Verwaltungsgericht Berlin, VG 2 K 270/21 Verloren wegen unzumutbarem Aufwand, aber alle anderen Vorwände de…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Urteil Verwaltungsgericht Berlin, VG 2 K 270/21
Datum
11. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Verloren wegen unzumutbarem Aufwand, aber alle anderen Vorwände der Behörde durch das Gericht widerlegt und im Urteil auch festgehalten. Es fehlt leider die Aussage zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, bei dem die Vorsitzende gegenüber den Vertretern der Behörde deutlich machte, dass dieses nur für die innere Regierung anwendbar ist, und daher hier nicht in Frage kommt.

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