Sehr
<< Anrede >>
Bezug nehmend auf Ihr postalisches Schreiben:
zu 1) Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind.
zu 2 und 4) Es ist komplett irrelevant für die Bearbeitung, ob die Anfrage so oder über das Portal "Frag-den-Staat" gestellt wurde. Jede IFG-Anfrage sollte nach deutschem Recht bearbeitet werden und wofür das IFG ausgelegt ist. Im IFG-Gesetz sind bereits dessen Ausnahmen definiert. Es geht hier lediglich um Sachinformationen zum besagten Thema aus der Anfrage.
Frag-den-Staat ist lediglich ein Medium zum vereinfachen von bürokratischen Prozessen und bitet eine Niederschwelligkeit eines wichtigen demokratischen Elements.
Ich verfolge ein persönliches Interesse mit dieser Anfrage und sehe es als meine Verantwortung zu meinem demokratischen Teilhabe mich für Transparenz und die Einforderung von Rechenschaft von staatlichen Institutionen einzusetzen. Deshalb empfinde ich es als empörend und demokratiefeindlich eine rechtsmissbräuchliche Antragsstellung zu erwägen!
Alle staatlichen Institutionen und Angestellten führen Ihre Arbeit nach besten Wissen und Gewissen durch und sollten bereit sein dafür Rechenschaft abzulegen. Ausschlaggebend ist Transparenz und das Übernehmen von Verantwortung für das eigene Handeln. Das entspricht lediglich dem grundlegenden Fundement des natürlichen menschlichen Zusamenlebens.
Ich gehe davon aus, dass die staatliche Institutionen keine Informationen absichtlich zurückhalten wollen, außer natürlich die als Ausschlussgründe IFG-Gesetze definierten, und sonst keine anderen Gründe gegen eine Veröffentlichung der Informationen spricht.
Dass diese automatisierte Anfrage über FragDenStaat nicht rechtsmissbräuchlich sein kann, ergibt sich - meiner Einschätzung nach - zudem umittelbar aus § 1 Abs. 1 IFG. Weiteren Rat hierzu liefert Ihnen eventuell "Schoch, Friedrich, Rechtsprechungsentwicklung,Das IFG-Verwaltungsverfahren, NVwZ 2019, 257, 258 f.".
zu 3) Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier:
https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 222746
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/222746/