Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018 [#222746]
Datum
8. Juni 2021 14:00
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222746/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018 [#222746]
Datum
14. Juli 2021 18:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018“ vom 08.06.2021 (#222746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222746/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018 [#222746]
Datum
29. Juli 2021 12:02
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018“ vom 08.06.2021 (#222746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222746/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bezug nehmend auf Ihr postalisches Schreiben: zu 1) Ich beschränke vorerst meinen …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018 [#222746]
Datum
16. August 2021 15:14
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bezug nehmend auf Ihr postalisches Schreiben: zu 1) Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. zu 2 und 4) Es ist komplett irrelevant für die Bearbeitung, ob die Anfrage so oder über das Portal "Frag-den-Staat" gestellt wurde. Jede IFG-Anfrage sollte nach deutschem Recht bearbeitet werden und wofür das IFG ausgelegt ist. Im IFG-Gesetz sind bereits dessen Ausnahmen definiert. Es geht hier lediglich um Sachinformationen zum besagten Thema aus der Anfrage. Frag-den-Staat ist lediglich ein Medium zum vereinfachen von bürokratischen Prozessen und bitet eine Niederschwelligkeit eines wichtigen demokratischen Elements. Ich verfolge ein persönliches Interesse mit dieser Anfrage und sehe es als meine Verantwortung zu meinem demokratischen Teilhabe mich für Transparenz und die Einforderung von Rechenschaft von staatlichen Institutionen einzusetzen. Deshalb empfinde ich es als empörend und demokratiefeindlich eine rechtsmissbräuchliche Antragsstellung zu erwägen! Alle staatlichen Institutionen und Angestellten führen Ihre Arbeit nach besten Wissen und Gewissen durch und sollten bereit sein dafür Rechenschaft abzulegen. Ausschlaggebend ist Transparenz und das Übernehmen von Verantwortung für das eigene Handeln. Das entspricht lediglich dem grundlegenden Fundement des natürlichen menschlichen Zusamenlebens. Ich gehe davon aus, dass die staatliche Institutionen keine Informationen absichtlich zurückhalten wollen, außer natürlich die als Ausschlussgründe IFG-Gesetze definierten, und sonst keine anderen Gründe gegen eine Veröffentlichung der Informationen spricht. Dass diese automatisierte Anfrage über FragDenStaat nicht rechtsmissbräuchlich sein kann, ergibt sich - meiner Einschätzung nach - zudem umittelbar aus § 1 Abs. 1 IFG. Weiteren Rat hierzu liefert Ihnen eventuell "Schoch, Friedrich, Rechtsprechungsentwicklung,Das IFG-Verwaltungsverfahren, NVwZ 2019, 257, 258 f.". zu 3) Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222746/
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA236 Das Bundeskanzleramt gibt an…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA236
Datum
6. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Das Bundeskanzleramt gibt an, dass der Antrag nicht ausreichend spezifiziert ist, obwohl es in einer anderen Anfrage entsprechend war (vgl.: https://fragdenstaat.de/a/211757). Zum anderen wird es als problematisch gesehen, dass die Anfrage zu einer Kampagne gehört, anstatt die Anfrage einfach isoliert nach dem IFG zu bearbeiten.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Bertelsmann SE & Co. KGaA im Jahr 2018“ [#222746]
Datum
13. September 2021 22:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/222746/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil für eine Auskunft über das ledigliche Vorhandensein von Dokumenten vergleichbare Gebühren "am oberen Ende des Gebührenrahmens" (30-500€) prognostiziert wurden, wobei jedoch in einer Referenzanfrage diese Informationen bei einer einfachen Anfrage kostenfrei herausgegeben werden konnten (vgl.: https://fragdenstaat.de/a/211757). Mir scheint, dass die genannten Gebühren abschreckenden Charakter haben sollen und kann mir bei weitem nicht vorstellen, dass diese veranschlagten Kosten realistisch dem Aufwand entsprechen, da die Informationen mit der Suchfunktion digital schnell zu finden sein sollten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 222746.pdf - 2021-09-06_1-document_20210913_0001.pdf Anfragenr: 222746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222746/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2022 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB

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