Gespräche mit Bundesverband Medizintechnologie (BVMED) im Jahr 2021

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband Medizintechnologie (BVMED) im Jahr 2021 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Bundesverband Medizintechnologie (BVMED) im Jahr 2021 [#238264]
Datum
20. Januar 2022 13:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband Medizintechnologie (BVMED) im Jahr 2021 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238264/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/12(2022) Berlin, 08.02.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Gespräche mit Bundesverband Medizintechnologie (BVMED) im Jahr 2021 [#238264]
Datum
8. Februar 2022 10:15
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/12(2022) Berlin, 08.02.2022 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.01.2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.01.2022, in dessen Rahmen Sie „sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband Medizintechnologie (BVMED) im Jahr 2021“ im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) begehren. Leider ist Ihr Antrag derart offen formuliert, dass eine Eingrenzung bis auf Weiteres nicht möglich erscheint. Eine erste, kontextlose Auswertung des Stichwortes „Bundesverband Medizintechnologie“ mit der Angabe des Jahres 2021 hat ergeben, dass im BMBF zahlreiche Organisationseinheiten von Ihrem Antrag betroffen sein könnten. Ob und inwieweit die durch die o.g. Auswertung identifizierten Unterlagen dabei etwa im unmittelbaren Zusammenhang mit Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des BMBF stehen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus weisen wir bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob und inwiefern ggf. Ablehnungsgründe einer Informationsgewährung entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund dürfte mit der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein, für den Gebühren zu erheben wären. Die Informationsgebührenverordnung sieht Gebühren von bis zu EUR 500,00 vor. Aufgrund der voraussichtlichen Gebührenpflicht bitte ich zudem um die Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Adresse und teile Ihnen bereits jetzt mit, dass Ihre Anfrage andernfalls nicht weiter bearbeitet werden kann. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zu präzisieren und damit unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Sofern ich bis zum 01. März 2022 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen