Gespräche mit Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) im Jahr 2018

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) im Jahr 2018 [#222554]
Datum
7. Juni 2021 22:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222554/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 224 Sehr Antragsteller/in der Bescheid vom 6. September 2021 konnte an die von Ihn…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Gespräche mit Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) im Jahr 2018 [#222554]
Datum
24. September 2021 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 224 Sehr Antragsteller/in der Bescheid vom 6. September 2021 konnte an die von Ihnen benannte Adresse " Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>" nicht zugestellt werden. Die Deutsche Post schickte das Schreiben mit dem Hinweis "Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" wieder zurück. Bitte teilen Sie uns bis zum 8. Oktober 2021 eine zustellungsfähige Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen