Gespräche mit Katholische Kirche im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer ihrer direkt oder mittelbar untergeordneten Organisationen (bspw. einer Gliedkirche usw.) im Jahr 2020 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2021
  • Frist
    8. September 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Michael Ganß
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Gespräche mit Katholische Kirche im Jahr 2020 [#226296]
Datum
6. August 2021 15:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer ihrer direkt oder mittelbar untergeordneten Organisationen (bspw. einer Gliedkirche usw.) im Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 226296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226296/ Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. August 2021 Sehr geehrter Herr Ganß, anliegendes …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. August 2021
Datum
11. August 2021 10:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
93,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Ganß, anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Michael Ganß
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. August 2021 [#226296] Sehr << Anrede >…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. August 2021 [#226296]
Datum
11. August 2021 11:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben im Rahmen der Lobbyregister-Kampagne eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt und vermutlich einen ablehnenden Bescheid erhalten. Hier einige Worte zum weiteren Vorgehen:

Einige Anfragesteller:innen werden gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen (bzw. teilweise ist dies auch schon geschehen). Es ist wahrscheinlich, dass diese Widersprüche wiederum zurückgewiesen werden und die Angelegenheit letztlich durch das Verwaltungsgericht entschieden werden muss. Eine Klärung der Rechtsfragen wird in ein oder zwei ausgewählten Verfahren erfolgen, deren Ausgang sich dann wiederum auf die zukünftige Handhabung von vergleichbaren Anfragen durch das BMF auswirken wird.

Wenn Sie nicht abwarten, sondern selbst aktiv werden wollen, besteht davon unabhängig grundsätzlich auch für Sie die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Sollte das BMF den Widerspruch wiederum zurückweisen, wird dafür jedoch eine Widerspruchsgebühr von 30,00 Euro fällig. Sofern Sie das Kostenrisiko eingehen möchten, können Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs an der Argumentation ggü. anderen Behörden im Rahmen der Kampagne orientieren (vgl. etwa https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-vonovia/ ) oder sich in unserem Forum ( https://forum.okfn.de/ ) Rat holen.

Ein Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich (also mit eigenhändiger Unterschrift) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Konkretisierend teile ich mit, dass meine Anfrage lediglich sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer ihrer direkt oder mittelbar untergeordneten Organisationen (bspw. einer Gliedkirche usw.) im Jahr 2020 in Ihrem Haus umfasst, nicht jedoch solche betreffend Gespräche mit der Katholischen Kirche, wie irrtümlich im Betreff erwähnt. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 226296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226296/ Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB