Gespräche mit Landesverband Lebenslanges Lernen Gesundheitskompetenz e.V. im Jahr 2021

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von << Adresse entfernt >> im Jahr 2021 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

Gesundheitskompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für das Erreichen der Ziele der Agenda 2030

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Katrin Trümper
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Katrin Trümper
Betreff
Gespräche mit Landesverband Lebenslanges Lernen Gesundheitskompetenz e.V. im Jahr 2021 [#227609]
Datum
30. August 2021 22:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Landesverband Lebenslanges Lernen Gesundheitskompetenz e.V. im Jahr 2021 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Katrin Trümper Anfragenr: 227609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227609/ Postanschrift Katrin Trümper << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/135(2021) Betreff: Ihr …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Gespräche mit Landesverband Lebenslanges Lernen Gesundheitskompetenz e.V. im Jahr 2021 [#227609]
Datum
6. September 2021 14:09
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/135(2021) Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.08.2021 Berlin, 06.09.2021 Sehr geehrte Frau Trümper, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 30. August 2021. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren zur Frage nach sämtlichen Dokumenten (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern des Landesverbandes Lebenslanges Lernen Gesundheitskompetenz e.V. im Jahr 2021 nicht nachkommen, da uns entsprechende Informationen nicht vorliegen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen