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Gespräche mit Lobby-Verbänden der Wohnungswirtschaft

Gesprächstermine inkl. der jeweiligen Anlässe (terminscharf) zwischen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und Lobbyisten der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft (z. B. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hamburg, Landesverband Hamburg des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Nord e.V., Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V. ) im Zeitraum von 2015 bis 2021 (bis Datum dieser Anfrage).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesprächstermin…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
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Betreff
Gespräche mit Lobby-Verbänden der Wohnungswirtschaft [#221105]
Datum
26. Mai 2021 22:53
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesprächstermine inkl. der jeweiligen Anlässe (terminscharf) zwischen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und Lobbyisten der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft (z. B. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hamburg, Landesverband Hamburg des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Nord e.V., Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V. ) im Zeitraum von 2015 bis 2021 (bis Datum dieser Anfrage).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221105/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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