Gespräche mit Rocket Internet AG im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Rocket Internet AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMWi).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gespräche mit Rocket Internet AG im Jahr 2020 [#221761]
Datum
2. Juni 2021 16:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Rocket Internet AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMWi). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Sollte ich nach Eingang Ihrer Auskünfte weitere ergänzende Auskünfte benötigen, würde ich diese ebenfalls erfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 221761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221761/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir bestätigen…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
30. Juni 2021 17:35
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bei Ihrem Antrag handelt es sich nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche Hausabfragen und ggf. Drittbeteiligungen erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Sofern wir bis zum 30.07.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221761] Sehr << Anrede >> ich besc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221761]
Datum
31. Juli 2021 15:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 221761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221761/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, auf unsere Zw…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht
Datum
9. September 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, auf unsere Zwischennachricht, dass es sich bei Ihrem Antrag nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft handelt, haben Sie Ihren Antrag dahingehend eingeschränkt, dass Sie zunächst Auskunft darüber begehren, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass bereits diese Auskunft voraussichtlich nicht als gebührenfreie, einfache Auskunft möglich sein wird. Bereits die Prüfung, ob entsprechende Dokumente vorliegen erfordert eine Sichtung und Prüfung der im Haus vorhandenen Unterlagen und dürfte mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Mit Blick auf die Reichweite Ihres Antrags und nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Für den Fall, dass Sie den Antrag weiter einschränken sollten, bitten wir zugleich um Mitteilung, dass Sie an dem so eingeschränkten Antrag auch bei Gebührenpflicht festhalten. Gebühren entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und richten sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der erst nach der Bearbeitung feststeht. Sofern wir bis zum 23.09.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#221761] Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag f…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#221761]
Datum
9. September 2021 11:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und möchte Sie bitten, den Zeitaufwand genau zu dokumentieren. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 221761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221761/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sehr geehrter Herr Semsrott,, anbei erhalten Sie den…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
9. November 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott,, anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221761] --- per Fax und E-Mail --- Sehr geehrte…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221761]
Datum
9. November 2021 13:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
--- per Fax und E-Mail --- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid 15306/033 vom 9.11.2021 lege ich Widerspruch ein. Der Antrag ist kein Globalantrag, sondern spezifisch. Er genügt den Anforderungen an einen Antrag. Dass er Teil einer Kampagne ist, ist ausdrücklich vom Gesetzeszweck des IFG gedeckt. Der erforderliche Aufwand ist nicht unverhältnismäßig, sondern erfordert lediglich eine Abfrage bei den einschlägigen Referaten des BMWi. Dass das Ministerium offensichtlich keine Lust hat, die Anfrage zu beantworten, ist kein zulässiger Ausnahmetatbestand nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 221761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221761/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221761]
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221761]
Datum
9. November 2021 13:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,4 KB

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 9. November 2021 erhoben Sie Widerspruch gegen di…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
18. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 9. November 2021 erhoben Sie Widerspruch gegen die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 8. November 2021. Auf Ihren Widerspruch ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Sie tragen die Kosten des Widerspruchsverfahrens. 3. Für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs wird eine Gebühr in Höhe von EUR 30,00 festgesetzt. Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 beantragten Sie, „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im es mit Treffen von Vertretern von Rocket Internet AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus BMWi).“ Mit Bescheid vom 8. November 2021 lehnten wir den von Ihnen gestellten Antrag ab. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG vom 2. Juni 2021 stellten Sie im Rahmen der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht, die „fragdenstaat.de“ und „abgeordnetenwatch.de“ initiiert haben und durchführen. Die Kampagne umfasst derzeit insgesamt etwa 800 Anträge mit identischer Zielrichtung bei verschiedenen Bundesministerien. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind mehr als 200 der Anträge eingegangen. Bereits im Ablehnungsbescheid wurde auf die Kampagnenbeschreibung von „fragdenstaat.de“ Bezug genommen, in der es unter anderem heißt: „Mit der Kampagne ‚Lobbyregister selbst gemacht‘ können Sie bei Bundesministerien anfragen, ob dort Informationen zu Treffen mit einem Unternehmen oder Verband vorliegen. [...] Die Anfragen werden dann automatisiert über unsere Plattform an das jeweilige Ministerium geschickt. Im Anschluss an die Aktion werden die Antworten der Ministerien als “selbstgemachtes Lobbyregister” onlineveröffentlicht. Damit füllen wir eine Lücke im beschlossenen Lobbyregister.“ Auf diesem Wege sei ein „echtes Lobbyregister“ zu erstellen, da das vom Gesetzgeber initiierte Lobbyregister, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, nicht „transparent“ sei. Auf der Plattform fragdenstaat.de kann in wenigen Schritten eine Anfrage nach dem IFG gestellt werden. Nach eigenen Angaben des Websitebetreibens sind im Rahmen der o.g. Kampagne 800 Anfragen zu den größten Unternehmen bzw. Verbänden und ihren wahrscheinlichsten Ansprechpartnern aus den letzten vier Jahren bereits vorformuliert. Diese vorformulierten Anfragen können vom Nutzer ohne Weiteres ausgewählt und übernommen werden. Sodann wird die Anfrage von der Plattform automatisiert an das ausgewählte Ministerium geschickt. Innerhalb kürzester Zeit und ohne wesentliche Eigenleistung kann von den Antragstellern auf diesem Wege eine Vielzahl an Anfragen versendet werden. Der Antragstellende wird im Rahmen der Kampagne nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch im weiteren Verlauf mit vorformulierten E-Mail-Antworten sowie Zwischennachrichten und konkreten Tipps versorgt. Eine Eigenleistung des Antragstellenden ist über das Auswählen und Anklicken der verschiedenen Optionen hinaus kaum mehr nötig. Gegen die Entscheidung erhoben Sie Widerspruch und trugen im Wesentlichen vor, dass der Antrag nach Ihrer Auffassung bestimmt genug sei, vom IFG gedeckt sei, dass er Teil einer Kampagne ist und die Bearbeitung nicht mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand verbunden sei. II 1. Der Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. 2. Ihr Vortrag im Widerspruchsverfahren führt zu keiner anderen Bewertung der Sache. Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (& 2 Nr. 1 IFG) nach 8 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht nicht. a) Bei Ihrem Antrag handelt es sich, wie festgestellt, um den Teil einer Kampagne zu Erstellung eines „echtes Lobbyregisters“. Im Rahmen dieser Kampagne soll ein privat geführtes Lobbyregister im Sinne von „frag-den-staat“ und „abgeordnetenwatch.de“ erstellt werden. Die Initiatoren der Kampagne wollen das Antragsvolumen steigern („tausende Anfragen pro Jahr“) und auf diesem Wege eine funktionelle Überlastung der Ministerien und der Bundesregierung herbeiführen. Dadurch soll nicht nur Druck erzeugt werden, erklärtes Ziel der Betreiber von „fragden-staat“ und abgeordnetenwatch.de“ ist außerdem die Erstellung eines Lobbyregisters, das ihren eigenen Ansprüchen genügt. Um den Zweck der Kampagne, die Bundesregierung zu veranlassen, ein Gesetz zur Erstellung eines „echten“ Lobbyregister auf den Weg zu bringen, zu erreichen, wird von den Initiatoren die funktionelle Überlastung von Bundesregierung, Ministerien und im Speziellen auch derjenigen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Kauf genommen. Durch die Vielzahl der Anträge sollen staatliche Ressourcen überstrapaziert werden. Aufgrund der von Ihnen gewählten Art der Antragsstellung, der Form und des Inhalts nach, ist der von Ihnen gestellte Antrag ein Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“. Mit der Antragstellung im Rahmen der Kampagne tragen Sie ganz wesentlich zur Erreichung des erklärten Zwischenziels — der funktionellen Überlastung - bei. Der Zweck des IFG liegt darin, vereinfacht amtliche Akten einzusehen. Dabei geht es insbesondere um die Zurverfügungstellung von Informationen, wobei öffentliche Belange sowie Belange Dritte geschützt bleiben. Jedenfalls nicht vom Zweck des IFG umfasst ist das Ausüben von Druck im Rahmen einer Kampagne. Ansprüche nach dem IFG sind keine Mittel zum Zweck der politischen Einflussnahme. Eine entsprechende Instrumentalisierung von Informationsanträgen liegt außerhalb des gesetzlichen Zwecks des IFG. Ebenso wenig umfasst ist die Initiative neuer oder die Änderung bestehender Gesetze durch die Herbeiführung einer funktionellen Überlastung der Behörden im Rahmen einer Kampagne. Demzufolge liegen die von den Initiatoren kommunizierte Ziele der Kampagne gleichermaßen außerhalb des IFG. Da der von Ihnen eingereichte Antrag Teil dieser Kampagne ist und offenkundig die Ziele der Kampagne verfolgt, ist ihr Widerspruch bereits insofern abzulehnen. b) Bezüglich der Umgehung des Ablehnungsgrundes des unverhältnismäßigen Aufwandes und des unzulässigem Globalantrags verweise ich im Wesentlichen auf den Ablehnungsbescheid. Ihr Antrag erweist sich als zu unbestimmt, da er eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstandes unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt auch nach nochmaliger Überprüfung vermissen lässt. Es werden lediglich womöglich vorhandene Informationen unter bloßer Nennung einzelner Unternehmens- oder Verbandsbezeichnung gleichsam „ins Blaue hinein“ erfragt, ohne dass auf einen konkreten Vorgang bzw. Sachverhalt Bezug genommen werden würde. Des Weiteren wäre der Antrag abzulehnen, weil die Zurverfügungstellung der von Ihnen konkret begehrten Informationen mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen dem BMVVK weder in der von Ihnen verlangten Form, noch in ähnlicher Form vor und könnten auch nicht durch eine elektronische Suche im Aktenverzeichnis ermittelt werden. Auf die Ausführungen zum unverhältnismäßigen Aufwand bei der gebündelten Antragstellung durch eine einzelne Person wird nochmals verwiesen. Der Ablehnungsgrund des unverhältnismäßigen Aufwands kann nicht dadurch umgangen werden, dass Anträge auf eine Vielzahl an Personen verteilt werden. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Abs. 3 S. 3 VwGO i.V.m. 8 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG. 4. Die Kostenfestsetzung für das Widerspruchsverfahren beruht auf 8 10 IFG 8 1 Abs. 1 und Teil A, Nr. 5 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Ich bitte, die Gebühr in Höhe von EUR 30,00 bis zum 21.03.2022 auf das folgende Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Geldinstitut: Deutsche Bundesbank (Filiale Leipzig) IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860 Verwendungszweck: 1180 0558 4589 und BEWO3002058. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin-Moabit. Mit freundlichen Grüßen