Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMJV).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft verweigert.
1. Antrag über Lobbyregister ist kein individuelles Interesse. Es handelt sich um eine "beabsichtigte Überlastung der Bundesministerien..."
2. Versagensgründe könnten entgegenstehen (Beratungsprozess nicht abgeschlossen etc)
3. Kosten 60 € / Std. - insgesamt 500 € für Auskunft angedroht.
--> nur wenn ich die Kosten übernehme und Begründung nachreiche, wird der Antrag weiterverfolgt.
==> WAS IST IHR RAT ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018 [#222178]
Datum
7. Juni 2021 13:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMJV). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V i…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018 [#222178]
Datum
9. Juli 2021 11:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Treffen im BMJV // Aktenzeichen ZB6 zu 1451/6 II - Z3 420/2021
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Treffen im BMJV // Aktenzeichen ZB6 zu 1451/6 II - Z3 420/2021
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz
Treffen BMJV mit der Zuckerindustrie - ZB6 zu 1451/6 II Z3 420/2021
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Treffen BMJV mit der Zuckerindustrie - ZB6 zu 1451/6 II Z3 420/2021
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort

Post bekommen? Antwort senden!

Sie haben einen Brief vom Justizministerium erhalten, in dem mehrere Gründe aufgeführt wurden, warum es angeblich nicht antworten muss. Wir haben ein Schreiben für Sie vorbereitet, dass Sie verwenden können.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Treffen BMJV mit der Zuckerindustrie - ZB6 zu 1451/6 II Z3 420/2021 [#222178]
Sehr << Anrede >> I…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Treffen BMJV mit der Zuckerindustrie - ZB6 zu 1451/6 II Z3 420/2021 [#222178]
Datum
2. August 2021 16:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Ihre Auffassung, es lägen Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung vor, ist nicht nachvollziehbar. Sie beziehen sich dafür auf die Gesetzesbegründung und tragen vor, das Informationsfreiheitsgesetz solle ein individuelles Informationsinteresse befriedigen. Hierbei lassen Sie jedoch außen vor, dass das Wesen eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangsrechts auch beinhaltet, dass jede Person gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Information haben soll, gerade ohne hierfür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen (BT-Drs. 1544/93, S. 6). Der Zugang zu amtlichen Informationen ist grundsätzlich unabhängig von den Motiven, Zielen und Zwecken sowie Interessen der antragstellenden Person zu gewähren. Deshalb ist anerkannt, dass der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht auf die Missbilligung bestimmter Motive, Ziele, Zwecke oder Interessen des Antragstellers gestützt werden kann. Andernfalls würde die Voraussetzungslosigkeit des Informationszugangsrechts über die „Hintertür“ des Rechtsmissbrauchs ausgehebelt (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25 m.w.N.). Der Anspruch auf Informationszugang kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist nur dann begründet, wenn es dem Antragsteller nicht um die begehrte Information geht, er vielmehr ausschließlich andere und von der Rechtsordnung missbilligte Zwecke verfolgt. Diese Voraussetzungen sind etwa dann gegeben, wenn das Informationsbegehren den Zweck verfolgt, die informationspflichtige Behörde lahmzulegen. Zudem hat ein Antragsteller sein Informationsinteresse nicht darzulegen; es wird vom Gesetz vermutet. Es ist Sache der informationspflichtigen Behörde, gegen diese Vermutung den Beweis des Gegenteils zu führen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 24/19 -, NVwZ 2021, 642, 643). In Ihrem Schreiben wird nicht vorgetragen, dass bzw. inwiefern meine konkrete Anfrage rechtsmissbräuchlich sein soll. Sie stellen lediglich auf den Umstand ab, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt wurde und beziehen sich auf ein Zitat von der Kampagnenwebseite. Dieses Zitat stammt aber nicht von mir. Ich habe eine einzige Anfrage gestellt. Bei dieser Anfrage geht es mir um die Erlangung der Information als solcher. Ich verfolge ein berechtigtes Informationsinteresse. Darüber hinaus ist auch das Ziel der Kampagne die Erlangung der konkreten Informationen. Allein die Tatsache, dass die über die einzelnen Anfragen erlangten Informationen im Rahmen eines „Lobbyregisters selbst gemacht“ zusammengefasst werden sollen und darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass es wünschenswert wäre, wenn der Gesetzgeber zukünftig für die Bereitstellung derartiger Informationen sorgen würde, ändert daran nichts. 2. Soweit Sie sich auf etwaige Ausschlussgründe beziehen, erschließt sich mir anhand Ihres Schreibens nicht, warum diese einschlägig sein sollten. Sie legen nicht dar, warum und auf welche Art und Weise der Beratungsprozess von Behörden durch meine Anfrage beeinträchtigt sein sollte (§ 3 Nr. 3b IFG). Ebensowenig ist ersichtlich, dass durch meine Anfrage der Erfolg einer Entscheidung oder von bevorstehenden behördlichen Maßnahmen beeinträchtigt werden könnte (§ 4 Abs. 1 Satz 1 IFG) oder wie vorliegend der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt sein könnte. Dasselbe gilt für das Vorliegen von personenbezogenen Daten (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 1 IFG). Einen konkreten Bezug zu meiner Anfrage lassen Ihre Ausführungen insofern nicht erkennen. 3. Die von Ihnen in Ihrem Schreiben ins Spiel gebrachte Notwendigkeit eines Drittbeteiligungsverfahrens erschließt sich ebenfalls nicht. Sollten in den von mir beantragten Unterlagen personenbezogene Daten vorhanden sein, erkläre ich mich mit deren Schwärzung hiermit ausdrücklich einverstanden. Dass vorliegend Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sein sollten, erscheint abwegig. Interessenvertreter:innen werden in aller Regel bei Gesprächen in Ministerien keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Soweit es um Gespräche mit Vertreter:innen von Verbänden als eingetragene Vereine geht, weise ich zudem darauf hin, dass sich diese in aller Regel nicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen werden können (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 – OVG 12 N 20.15 –, juris Rn. 12). Anhaltspunkte dafür, dass im vorliegenden Fall Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse überhaupt tangiert sein sollten, haben Sie bisher nicht vorgetragen. Nichtsdestotrotz begründe ich meinen Antrag sicherheitshalber wie folgt: Infolge vermehrter Skandale im Zusammenhang mit Fällen potentieller Korruption und bekannt gewordener Verbandelungen zwischen Politiker:innen und Unternehmen bzw. Vertreter:innen aus der Wirtschaft, besteht ein überragendes Informationsinteresse daran, welche Wirtschaftsgrößen zu welchen Sachthemen mit Vertretern der Regierung in Kontakt getreten sind. In Bezug auf die von Ihnen ins Spiel gebrachte Gebührenerhebung erschließt sich mir nicht, weshalb es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handeln sollte. Wie bereits dargelegt, gehe ich nicht davon aus, dass die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens erforderlich sein wird. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Anfragezeitraum um einen Zeitraum handelt, in dem die Unterlagen in Ihrem Hause digital erfasst und dementsprechend strukturiert durchsuchbar sind. Auch vor diesem Hintergrund ist nicht von einer langen Bearbeitungsdauer auszugehen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass eine einzelfallbezogene Befassung mit meiner Anfrage bisher noch nicht stattgefunden hat. Ich bitte insofern darum, dies zunächst zu tun und zu überprüfen, ob die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens tatsächlich für erforderlich gehalten und von dem Entstehen von Gebühren wirklich ausgegangen wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft im Sinne von § 1 Abs. 1 IFGGebVO iVm Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1.1. handelt. Sollten Sie Ihre Rechtsauffassung angesichts dieses Schreibens und nach inhaltlicher Prüfung meiner Anfrage dennoch aufrechterhalten, bitte ich um einen ausdrücklichen Hinweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. September 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178]
Datum
20. September 2021 14:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/222178/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil gar nicht auf mein ureigenes Interesse eingegangen wird, sondern pauschal mit dem 'eigentlichen Hintergrund der Webseite fragdenstaat.de' argumentiert wird. Herr Lehmann nimmt keinerlei inhaltliche Stellung zu den Gesprächen - ich habe keine Einsicht in Dinge, die dort besprochen wurden. Ich verstehe unter Transparenz etwas anderes. Die Webseite fragdenstaat.de ist für den Einzelnen eine gute Unterstützung, ohne die eine Transparenz nur schwer möglich ist. Dass eine simple Frage meinerseits so vom Ministerium erst mit Gebührenandrohung von 500 € und jetzt komplett 'abgebügelt' werden soll, kann nicht sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 222178.pdf - 2021-07-20_2-ifg-bmjv-14516-ii-z3-4202021.pdf - 2021-09-16_1-bmjv-anfrage-zuckerindustrie.pdf Anfragenr: 222178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222178/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-726/002 II#0162 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178] # 25-726/002 II#0162
Datum
22. September 2021 12:47
Status
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141,7 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-726/002 II#0162 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/002 II#0162 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178] # IFG-726/002 II#0162
Datum
15. März 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
165,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/002 II#0162 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
ACHTUNG: neues Geschäftszeichen = IFG-726/002 II#0162 Ihr Schreiben vom 16.09.2021 ZB6 zu 1451/6 II - Z3 420/2021 …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178] # IFG-726/002 II#0162 [#222178]
Datum
15. März 2022 12:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ACHTUNG: neues Geschäftszeichen = IFG-726/002 II#0162 Ihr Schreiben vom 16.09.2021 ZB6 zu 1451/6 II - Z3 420/2021 Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Ihrer Ablehnung meines Antrages habe ich das BfDI angeschrieben und heute die Stellungnahme erhalten, die auch Ihnen per Rundschreiben des BfDI / Geschäftszeichen 25-700/001#0154 vom 03.02.2022 zugegangen sein sollte. Bezugnehmend auf diesen Inhalt fordere ich Sie hiermit auf, meine Anfrage nunmehr zu bearbeiten und meinem Auskunftsrecht entsprechend die gewünschten Informationen - zeitnah - zukommen zu lassen. Dem BfDI wird eine Kopie dieses Schreibens zugestellt. Das Interesse seitens des BfDI, dem Inhalt des IFG zu entsprechen, ist groß. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Klarstellung und für die Information, die Sie mir heut…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
zu Hd. Herrn Otremba AW: Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178] # IFG-726/002 II#0162 [#222178]
Datum
15. März 2022 12:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Klarstellung und für die Information, die Sie mir heute übermittelt haben. Auch freue ich mich, dass Sie grundsätzlich weiter über die Auskunftswilligkeit wachen werden. Meinen vom Bundesministerium der Justiz per 16.09.2021 abgelehnten Antrag auf Auskunft habe ich soeben erneut gestellt. Mein Interesse ist in der Tat sehr groß und persönlich. Mit besten Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Zu Ihrer Information hier der Inhalt meines Schreibens: ACHTUNG: neues Geschäftszeichen = IFG-726/002 II#0162 Ihr Schreiben vom 16.09.2021 ZB6 zu 1451/6 II - Z3 420/2021 Sehr Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Ihrer Ablehnung meines Antrages habe ich das BfDI angeschrieben und heute die Stellungnahme erhalten, die auch Ihnen per Rundschreiben des BfDI / Geschäftszeichen 25-700/001#0154 vom 03.02.2022 zugegangen sein sollte. Bezugnehmend auf diesen Inhalt fordere ich Sie hiermit auf, meine Anfrage nunmehr zu bearbeiten und meinem Auskunftsrecht entsprechend die gewünschten Informationen - zeitnah - zukommen zu lassen. Dem BfDI wird eine Kopie dieses Schreibens zugestellt. Das Interesse seitens des BfDI, dem Inhalt des IFG zu entsprechen, ist groß. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: zu Hd. Herrn Otremba AW: Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178] # IFG-726/002 II#0162 [#222178]
Datum
12. September 2022 19:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 431 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: zu Hd. Herrn Otremba AW: Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ [#222178] # IFG-726/002 II#0162 [#222178]
Datum
12. September 2022 19:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verein der Zuckerindustrie e. V im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 431 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
21. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
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Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
21. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage-zuckerindustrie-antwort-lehmann-09-2022.jpeg
956,8 KB