Gespräche mit Vodafone im Jahr 2019

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Vodafone im Jahr 2019 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Ulrich Hafen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Ulrich Hafen
Betreff
Gespräche mit Vodafone im Jahr 2019 [#222430]
Datum
7. Juni 2021 18:32
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Vodafone im Jahr 2019 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Hafen Anfragenr: 222430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222430/ Postanschrift Ulrich Hafen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Hafen
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Aufgrund der vielen Anfragen der Kampagne werden längere Bearbe…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Aufgrund der vielen Anfragen der Kampagne werden längere Bearbeitungs- und Wartezeiten angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell Kosten entstehen können.
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 1. der Antrag ist nicht hinreichend bestimmt, zu wenig Sachbezug für …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
804,1 KB
1. der Antrag ist nicht hinreichend bestimmt, zu wenig Sachbezug für einfache interne Recherche 2. der Antrag ist 'rechtsmissbräuchlich' weil er Teil einer politischen Kampagne ist. 3. der Antrag ist keine 'einfache Auskunft', da der Zeitliche Aufwand erheblich über 30 Minuten liegt, daher auch nicht koatenlos. 4. Es könnten weitere Gründe gegen eine Beantwortung bestehen.

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Auskunft Abgelehnt, da erstens Teil der Kampagne 'Lobbyregister…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
692,2 KB
Auskunft Abgelehnt, da erstens Teil der Kampagne 'Lobbyregister selber machen' und deshalb nicht im Sinne des IFG, zweitens nicht bestimmt genug und Treffen und Unterlagen zu Treffen nur Thematisch aber nicht nach Besuchern in den Akten gesucht werden können.