Gespräche mit Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMJV).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) im Jahr 2020 [#222665]
Datum
8. Juni 2021 09:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMJV). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 222665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222665/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG [#222665] Sehr << Anrede >> ich beschränke vor…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG [#222665]
Datum
22. Juli 2021 13:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Post bekommen? Antwort senden!

Sie haben einen Brief vom Justizministerium erhalten, in dem mehrere Gründe aufgeführt wurden, warum es angeblich nicht antworten muss. Wir haben ein Schreiben für Sie vorbereitet, dass Sie verwenden können.

Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757 9). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 222665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222665/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG
Datum
16. September 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch [#222665] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Wirtschaft…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch [#222665]
Datum
21. September 2021 10:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) im Jahr 2020“ vom 08.06.2021 (#222665) wurde von Ihnen abgelehnt. Sie bescheinigen mir, dass meine Anfrage generell die Voraussetzung erfüllt und dass ich ein Anrecht auf die von mir angefragten Informationen habe. Der Rahmen, in dem ich diese Informationen angefragt habe entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, mir Auskunft zu geben. Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 16.09.2021 ein und erwarte, dass Sie mir umgehend die Informationen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 222665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222665/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Ablehnung des Widerspruchs Zitat: "Daher ist der Widerspruch unwirksam, da er dem Schrifterfordernis des § 70…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung des Widerspruchs
Datum
10. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Zitat: "Daher ist der Widerspruch unwirksam, da er dem Schrifterfordernis des § 70 Absatz 1 Satz 1 VwGO nicht genügt (VG München, Urteil vom 29. Juni 2016 - M 6 K 16.1335 -juris Rn. 12)."