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Getränke Recycling

Eine Stellungnahme zu folgendem Hintergrund:
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Offener Brief an alle Kunden und Nichtkunden der Firma Getränke Kastner

Sehr << Antragsteller:in >>
wir haben uns in den letzten 12 Wochen die Mühe gemacht und Fremdleergut der Kategorie „Einweg“ gesammelt und dieses Ergebnis nun ausgewertet und es ist erschreckend.

In Zeiten wo viele von Umweltschutz und Nachhaltigkeit reden, wo eine kleine Schwedin es schafft die ganze Welt zum Zuhören zu bringen, wo Freitag die Schule zweitranging ist und wir täglich Gedanken austauschen wie wir das Klima und die Umwelt retten können, wo es sich um Elektromobilität und Weltvermüllung dreht, schaffen wir es innerhalb von 12 Wochen sage und schreibe : 52 Säcke a 200 Stück, also 10 400 Einweg Flaschen & Einweg Dosen von unseren Kunden zurück zu bekommen und diesen Berg von Müll haben wir in diesem Bild einmal festgehalten.

Wir fragen uns warum?

10 400 bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von € 1,00 entspricht einem Umsatz von € 10 400

Bei einem Erlöse von 25% haben unsere Freunde von Kaufland, Aldi, Lidl& Co € 2600,00 Gewinn erwirtschaftet und wir haben deren Müll gezählt, gelagert und nun entsorgt.

Die Kosten der Entsorgung sind immens und liegen bei rund € 0,05 pro Flasche/Dose

In Umkehrschluss bedeutet das, dass wir Kosten von über € 500,00 haben um diese Einweg Produkte zu entsorgen.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger so handeln würden wie sie sagen, dann hätte man bei uns Mehrweg Flaschen oder „Zweiweg“ Plastik Flaschen gekauft, die von uns an die Hersteller zurückgegeben werden und dort fachgerecht recycelt werden um neue Flaschen herzustellen.

Dann hätten wir als Familienbetrieb keine € 500,00 Kosten auf Handelsmüll sondern einen Erlös von € 2000,00 ( da wir geringere Spannen haben und wir durch die schlechteren Einkaufsbedingungen sowieso schon benachteiligt sind ) durch den Verkauf von Umweltfreundlicheren Mehrwegflaschen erzielt.
Nein, man drückt uns den Müll auf das Auge weil es einfacher ist uns diesen Müll zu bringen als ihn mühevoll am Automaten im Kaufland oder Lidl zu entsorgen. Da müsste man ja in der Schlange stehen und warten oder noch schlimmer, man würde sich die Finger schmutzig machen – denn meistens bekommen wir die Flaschen in Behältern oder Tüten die mit Resten voll sind und wir dann aus dieser Brühe die Flaschen rauszählen müssen.

Das ist die aber nur die wirtschaftliche Seite.

Die Ökologische Seite sieht so aus, dass wir nun 10 400 Stück Plastikmüll auf dem Hof liegen haben der entsorgt werden muss. Wo endet dieser Müll? Wir wissen es nicht!!!

Zurück gegeben wird er von uns an eine sogenannte Clearing Stelle welche uns den Pfandwert abzüglich Kosten für Abholung, Zählung, Lagerung, Entsorgung und anderen Gebühren auszahlt.

Aber dann?

Ganz ehrlich, ich kann Ihnen nicht sagen ob diese Flaschen fachgerecht recyclet werden oder wie so viel andere Müll einfach in das ferne Ausland verkauft wird und dort in die See geschmissen wird.
Das ist auch nicht meine Aufgabe mir darüber einen Kopf zu machen, denn ich kann es nur an diese Clearingstelle zurückgeben. Das ist so geregelt und ich muss mich daran halten.

Was ich nicht Muss ist die Schnauze zu halten wenn ich so einen Mist sehe.

Umweltschutz? Unterstützung der Nahversorgung? Nachhaltiges Denken?
Nein, es geht um Bequemlichkeit, Geiz ist Geil und nach mir die Sintflut.

Wir bieten Ihnen eine Auswahl an unzähligen Produkten in Mehrwerggebinden, Mehrwegflaschen oder „Zweiweg“ Pet Flaschen an, die von den Herstellern zur Herstellung von neuer Flaschen wieder verwertet werden. Wir verzichten bewusst in unserem Sortiment auf Einweg Sprudel in den 6er Packen obwohl der Marktanteil bei rund 50% liegt = wir verzichten der Umwelt zu liebe auf Mehrgeschäft was einem Betrieb in unserer Größe nicht leicht fällt. Aber wir machen das aus Überzeugung. Weil wir davon überzeugt sind das es eben NICHT GUT für die Umwelt ist.

Wenn ich Betriebswirtschaftlich an den Punkt komme das ich Plastikmüll verkaufen muss um zu überleben, dann schließe ich meinen Betrieb. Denn ich habe kein Problem damit meinen Kindern zu sagen das ich gescheitert bin, ich habe aber ein Problem damit meinen Kindern zu sagen dass ich nichts gegen die Umweltverschmutzung getan habe.

Wir fordern alle Kunden auf diesen Wahnsinn zu beenden!!!

Es liegt in Ihren Händen und Sie haben die Wahl:
Stärken Sie den Fachhandel
Kaufen Sie Mehrweg anstatt Einweg
Helfen Sie mit die Umwelt zu verbessern
Reduzieren Sie unnötigen Plastikmüll
Sichern Sie die Nahversorgung und somit auch die Nachhaltigkeit

Kaufen Sie Umweltbewusst, kaufen Sie lokal und stärken Sie denjenigen den Rücken der Tag für Tag aufsteht um seine Familie zu ernähren.
Oder stärken Sie den Aktionären den Rücken, den Gesellschaftern, den CEO´S, all denen die dann genug Kohle haben um abzuhauen wenn uns das Klima um die Ohren fliegt
Ihr Hans-Peter Kastner, Geschäftsführer

PS: Ich möchte Sie alle bitten zumindest nachzudenken und mir diese Offenheit nicht übel zu nehmen. Aber es wird Zeit das wir umsetzen was gefordert und von Nöten ist.
Ansonsten können wir auch in die Politik gehen und Jahrelang nur reden!!!!

Gerne darf dieser Brief auch geteilt werden – es geht hier nicht nur um Vaihingen oder Getränke Kastner. Es betrifft tausende von Läden und Millionen von Menschen.

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Ich möchte diesen in dem offenen Brief benannten Zwang zum Recycling über eine "Clearingstelle" von Ihnen erklärt und die Rechtsgrundlage dafür vorgelegt bekommen, ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits, aus der die Sinnhaftigkeit und die Vorteile für die Umwelt deutlich werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Stellungnahme …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Getränke Recycling [#152569]
Datum
26. Juni 2019 11:27
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Stellungnahme zu folgendem Hintergrund: ----------- Offener Brief an alle Kunden und Nichtkunden der Firma Getränke Kastner Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns in den letzten 12 Wochen die Mühe gemacht und Fremdleergut der Kategorie „Einweg“ gesammelt und dieses Ergebnis nun ausgewertet und es ist erschreckend. In Zeiten wo viele von Umweltschutz und Nachhaltigkeit reden, wo eine kleine Schwedin es schafft die ganze Welt zum Zuhören zu bringen, wo Freitag die Schule zweitranging ist und wir täglich Gedanken austauschen wie wir das Klima und die Umwelt retten können, wo es sich um Elektromobilität und Weltvermüllung dreht, schaffen wir es innerhalb von 12 Wochen sage und schreibe : 52 Säcke a 200 Stück, also 10 400 Einweg Flaschen & Einweg Dosen von unseren Kunden zurück zu bekommen und diesen Berg von Müll haben wir in diesem Bild einmal festgehalten. Wir fragen uns warum? 10 400 bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von € 1,00 entspricht einem Umsatz von € 10 400 Bei einem Erlöse von 25% haben unsere Freunde von Kaufland, Aldi, Lidl& Co € 2600,00 Gewinn erwirtschaftet und wir haben deren Müll gezählt, gelagert und nun entsorgt. Die Kosten der Entsorgung sind immens und liegen bei rund € 0,05 pro Flasche/Dose In Umkehrschluss bedeutet das, dass wir Kosten von über € 500,00 haben um diese Einweg Produkte zu entsorgen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger so handeln würden wie sie sagen, dann hätte man bei uns Mehrweg Flaschen oder „Zweiweg“ Plastik Flaschen gekauft, die von uns an die Hersteller zurückgegeben werden und dort fachgerecht recycelt werden um neue Flaschen herzustellen. Dann hätten wir als Familienbetrieb keine € 500,00 Kosten auf Handelsmüll sondern einen Erlös von € 2000,00 ( da wir geringere Spannen haben und wir durch die schlechteren Einkaufsbedingungen sowieso schon benachteiligt sind ) durch den Verkauf von Umweltfreundlicheren Mehrwegflaschen erzielt. Nein, man drückt uns den Müll auf das Auge weil es einfacher ist uns diesen Müll zu bringen als ihn mühevoll am Automaten im Kaufland oder Lidl zu entsorgen. Da müsste man ja in der Schlange stehen und warten oder noch schlimmer, man würde sich die Finger schmutzig machen – denn meistens bekommen wir die Flaschen in Behältern oder Tüten die mit Resten voll sind und wir dann aus dieser Brühe die Flaschen rauszählen müssen. Das ist die aber nur die wirtschaftliche Seite. Die Ökologische Seite sieht so aus, dass wir nun 10 400 Stück Plastikmüll auf dem Hof liegen haben der entsorgt werden muss. Wo endet dieser Müll? Wir wissen es nicht!!! Zurück gegeben wird er von uns an eine sogenannte Clearing Stelle welche uns den Pfandwert abzüglich Kosten für Abholung, Zählung, Lagerung, Entsorgung und anderen Gebühren auszahlt. Aber dann? Ganz ehrlich, ich kann Ihnen nicht sagen ob diese Flaschen fachgerecht recyclet werden oder wie so viel andere Müll einfach in das ferne Ausland verkauft wird und dort in die See geschmissen wird. Das ist auch nicht meine Aufgabe mir darüber einen Kopf zu machen, denn ich kann es nur an diese Clearingstelle zurückgeben. Das ist so geregelt und ich muss mich daran halten. Was ich nicht Muss ist die Schnauze zu halten wenn ich so einen Mist sehe. Umweltschutz? Unterstützung der Nahversorgung? Nachhaltiges Denken? Nein, es geht um Bequemlichkeit, Geiz ist Geil und nach mir die Sintflut. Wir bieten Ihnen eine Auswahl an unzähligen Produkten in Mehrwerggebinden, Mehrwegflaschen oder „Zweiweg“ Pet Flaschen an, die von den Herstellern zur Herstellung von neuer Flaschen wieder verwertet werden. Wir verzichten bewusst in unserem Sortiment auf Einweg Sprudel in den 6er Packen obwohl der Marktanteil bei rund 50% liegt = wir verzichten der Umwelt zu liebe auf Mehrgeschäft was einem Betrieb in unserer Größe nicht leicht fällt. Aber wir machen das aus Überzeugung. Weil wir davon überzeugt sind das es eben NICHT GUT für die Umwelt ist. Wenn ich Betriebswirtschaftlich an den Punkt komme das ich Plastikmüll verkaufen muss um zu überleben, dann schließe ich meinen Betrieb. Denn ich habe kein Problem damit meinen Kindern zu sagen das ich gescheitert bin, ich habe aber ein Problem damit meinen Kindern zu sagen dass ich nichts gegen die Umweltverschmutzung getan habe. Wir fordern alle Kunden auf diesen Wahnsinn zu beenden!!! Es liegt in Ihren Händen und Sie haben die Wahl: Stärken Sie den Fachhandel Kaufen Sie Mehrweg anstatt Einweg Helfen Sie mit die Umwelt zu verbessern Reduzieren Sie unnötigen Plastikmüll Sichern Sie die Nahversorgung und somit auch die Nachhaltigkeit Kaufen Sie Umweltbewusst, kaufen Sie lokal und stärken Sie denjenigen den Rücken der Tag für Tag aufsteht um seine Familie zu ernähren. Oder stärken Sie den Aktionären den Rücken, den Gesellschaftern, den CEO´S, all denen die dann genug Kohle haben um abzuhauen wenn uns das Klima um die Ohren fliegt Ihr Hans-Peter Kastner, Geschäftsführer PS: Ich möchte Sie alle bitten zumindest nachzudenken und mir diese Offenheit nicht übel zu nehmen. Aber es wird Zeit das wir umsetzen was gefordert und von Nöten ist. Ansonsten können wir auch in die Politik gehen und Jahrelang nur reden!!!! Gerne darf dieser Brief auch geteilt werden – es geht hier nicht nur um Vaihingen oder Getränke Kastner. Es betrifft tausende von Läden und Millionen von Menschen. ----------- Ich möchte diesen in dem offenen Brief benannten Zwang zum Recycling über eine "Clearingstelle" von Ihnen erklärt und die Rechtsgrundlage dafür vorgelegt bekommen, ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits, aus der die Sinnhaftigkeit und die Vorteile für die Umwelt deutlich werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre auf das UIG gestützte E-Mail vom 26.06.2019, in der Sie um Aus…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Getränke Recycling [#152569]
Datum
11. Juli 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre auf das UIG gestützte E-Mail vom 26.06.2019, in der Sie um Auskunft zur Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen bitten. Zwar besteht nach UIG kein Anspruch auf Stellungnahme, da der Anspruch nach UIG nur auf im Bundesumweltministerium verfügbare Umweltinformationen gerichtet ist. Die Erarbeitung neuer Informationen ist hingegen nicht vom UIG gefordert. Davon unabhängig beantworte ich Ihre Fragen aber nachfolgend sehr gerne. Die Rechtsgrundlage für die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen findet sich im Verpackungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/verpa…). Nach § 31 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen verpflichtet, von ihren Abnehmern ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. Die Hersteller sind ferner verpflichtet, sich an einem bundesweit tätigen, einheitlichen Pfandsystem zu beteiligen, das den Teilnehmern die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen untereinander ermöglicht. Vertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen sind darüber hinaus verpflichtet, restentleerte Einweggetränkeverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich auf Einweggetränkeverpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metall, Papier/Pappe/Karton und Kunststoff einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen aus diesen Hauptmaterialarten, die der rücknahmepflichtige Vertreiber in seinem Sortiment führt. Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern beschränkt sich die Rücknahmepflicht auf Einweggetränkeverpackungen der Marken, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt. Die zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen sind vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Alle Abfüller und Vertreiber, die pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen in Verkehr bringen, sind für die Rücknahme, die Pfanderstattung, den Ausgleich der Pfandbeträge untereinander sowie für die Verwertung der Verpackungen verantwortlich. Zur Umsetzung haben Handel und Getränkeindustrie mit der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem eingerichtet. Im DPG-System sind Getränkedosen und Einwegflaschen mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet. Außerdem werden ein elektronisch lesbarer Strichcode und eine weitere Sicherungskennung aufgedruckt. Aufgrund dieser Kennzeichnungen wird bei der Rücknahme erkannt, ob für die verkaufte Einweg-Getränkeverpackung Pfand gezahlt wurde. Unter dem Dach der DPG wird das Clearing durchgeführt, mit dem die Pfandüber- und -unterschüsse zwischen den Vertreibern ausgeglichen werden. Mit der Einführung der Pfandpflicht wurden drei wesentliche abfallwirtschaftliche Zielsetzungen erreicht: • der seit Ende der 90iger Jahre beobachtete beschleunigte Rückgangs des Mehrweganteils in allen Getränkebereichen konnte zumindest gebremst werden; • die Verschmutzung von Straßen und Landschaften durch das Littering von Getränkeverpackungen wurde bekämpft; • das Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen wurde durch eine sortenreine Erfassung optimiert. Die in dem von Ihnen zitierten offenen Brief zum Ausdruck kommende Kritik an den Regelungen zur Pfandpflicht wird vom Bundesumweltministerium nicht geteilt. Jeder Letztvertreiber der pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen an den Verbraucher abgibt, muss auch leere Verpackungen wieder zurücknehmen. Welche Verpackungen er zurücknehmen muss, hängt von der Ladengröße ab. Um eine effektive und verbraucherfreundliche Rücknahme zu gewährleisten, müssen auch Fremdverpackungen zurückgenommen werden. Der Ausgleich eventueller Differenzen erfolgt über das beschriebene Clearingsystem, das die Wirtschaft in eigener Verantwortung betreibt. Wer keine pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen vertreibt, muss diese nach Gebrauch auch nicht zurücknehmen. Die Entscheidung ist unternehmerischer Natur und liegt somit letztlich beim Einzelhändler selbst. Insgesamt lässt sich festhalten, dass mit der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen aus Sicht des Bundesumweltministeriums gute Erfahrungen gemacht wurden. Zwar hat sie den Rückgang der Mehrweganteile nur gebremst; allerdings hat sie dazu geführt, dass praktisch keine Einwegflaschen in der Landschaft und auf den Straßen herumliegen. Und sie hat vor allem dazu geführt, dass durch die sortenreine Sammlung von Kunststoffflaschen das Recycling ganz wesentlich verbessert wurde. Auch das Bundesumweltministerium ist im Übrigen der Auffassung dass Mehrweg-Getränkeverpackungen ökologisch die bessere Wahl sind. Mehrweg heißt Wiederverwendung und damit Abfallvermeidung. Das steht in der Abfallhierarchie ganz oben. Das Verpackungsgesetz enthält das Ziel, wieder einen Mehrweganteil von 70 % zu erreichen. Bei Getränkeverpackungen hat Deutschland immer noch einen Mehrweganteil von rund 44 %, bei Bier sogar über 80 %. Damit ist Deutschland viel weiter als Staaten ohne Pfandpflicht. Aber: von 70 % Mehrweganteil ist Deutschland noch deutlich entfernt. Im seit Jahresbeginn geltenden Verpackungsgesetz sind daher zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Pfandpflicht wurde gegenüber der früher geltenden Verpackungsverordnung auf weitere Getränkebereiche ausgeweitet, insbesondere auf die bisher pfandfreien Fruchtschorlen. Außerdem muss beim Verkauf bepfandeter Getränke jetzt am Regal stehen, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt. Dies wird ergänzt durch eine Selbstverpflichtung der Getränkewirtschaft, Einweggetränkeverpackungen auf der Verpackung als „Einweg“ zu kennzeichnen. Das führt zu mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Deutsche Bundestag hat in einer Entschließung zum Verpackungsgesetz die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge für weitergehende rechtliche Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus ökobilanziellen Untersuchungen und von weiteren Nachhaltigkeitsaspekten zu entwickeln, wenn drei Jahre nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes der angestrebte Mehrweganteil von 70 Prozent noch nicht erreicht wird. Das Bundesumweltministerium wird die Entwicklung des Mehrweganteils sorgfältig beobachten und mögliche zusätzliche Maßnahmen prüfen. Ich hoffe, mit diesen Auskünften Ihre Fragen geklärt zu haben. Hinweis: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bm… . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort - es ist aber festzustellen, dass ein…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Getränke Recycling [#152569]
Datum
22. Juli 2019 14:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort - es ist aber festzustellen, dass ein grosser Teil der Getränkeverpackungen (illegal?) exportiert wird und ich habe selbst mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Getränkeverkäufer Verpackungen trotz entsprechender Kennzeichnung nicht zurücknehmen. Dies wird mit dem Satz "das verkaufen wir nicht" begründet. Wie sehen - ausser einem Boykott - meine Möglichkeiten als Verbraucher aus? Was unternimmt die Regierung dagegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: wir haben…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Getränke Recycling [#152569]
Datum
13. August 2019 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: wir haben keine Anhaltspunkte für illegale Exporte der genannten Kunststofffraktionen. Zumal durch die Pfandregelung eine sortenreine Erfassung der hochwertigen -und somit hochpreisigen- PET-Flaschen sichergestellt wird, die eine hochwertige Verwertung ermöglicht. Bei Verstößen gegen die Rechtspflichten des VerpackG besteht für die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Vollzugsbehörden (Länder) zu wenden. Diese können den Sachverhalt überprüfen und erforderlichenfalls für die Durchsetzung der Rechtspflichten sorgen sowie Verstöße ggf. ahnden. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Damit ordne ich nun eine behördliche Untersuchung aufgrund d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Getränke Recycling [#152569]
Datum
14. August 2019 11:00
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Damit ordne ich nun eine behördliche Untersuchung aufgrund der unter https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/wirtschaft/deutscher-plastikmuell-verschmutzt-malaysia-e590969/ vorhandenen Informationen gegen die DSD Duales System Deutschland Gmbh an. Da ich als Steuerzahler dieses System finanziere, obliegt mir auch die Macht, eine Einstellung und Untersuchung anzuordnen. Nach § 17 Nachweispflichten des VerpackG bitte ich um Vorlage der entsprechenden Mengenstromnachweise. Nach § 34 VerpackG weise ich auf die Bussgeldvorschriften hin und ordne an, dass der DSD Duales System Deutschland Gmbh bis zum Abschluss der Untersuchung als Betreiber die Genehmigung nach § 18 Genehmigung hiermit entzogen ist. Ich weise daraufhin, dass falls Ihre Behörde nicht umgehend eine entsprechende Untersuchung einleitet, ich dies strafrechtlich erzwingen werde. Ich bitte um Bestätigung der Einleitung einer Untersuchung und laufende Rückmeldung. Wenn sonst niemand handelt, handele eben ich! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Getränke Recycling“ vom 26.06.2019 (#152569) wur…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Getränke Recycling [#152569]
Datum
29. August 2019 15:13
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Getränke Recycling“ vom 26.06.2019 (#152569) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Nachtrag zu meiner Antwort vom 22.7.19: wie unter https://www.tagesschau.de/investi…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Getränke Recycling [#152569]
Datum
29. August 2019 15:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Nachtrag zu meiner Antwort vom 22.7.19: wie unter https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/polen-illegaler-abfall-101.html zu lesen, laufen Ermittlungen gegen deutsche Firmen. Ich erwarte nun, dass das Ministerium umgehend die Regelwerke entsprechend überarbeitet. Falls dies nicht passiert, denke ich über entsprechende "Anreize" nach. Jetzt liegen jedenfalls ganz sicher entsprechende Erkenntnisse vor, dass dieser Müll Illegal exportiert und eben nicht recycled wird. Auch können die Erfahrungen so gut dann wohl nicht sein, wie Sie sie beschreiben. Was werden Sie tun? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>