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Gewässerzustand Schäfersee, Schwarzer Graben und Seen im Volkspark Rehberge

- die jeweils aktuelle Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes (gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie) der Gewässer
- Schäfersee
- Schwarzer Graben und Septimerbecken
- Möwensee (Volkspark Rehberge)
- Sperlingssee und Entenpfuhl (Volkspark Rehberge)
- falls sich der Zustand der genannten Gewässer in den letzten 20 Jahren geändert hat: der Zeitpunkt der letzten Änderung, sowie die Klassifikation vor der letzten Änderung
- alle Messdaten, auf denen die aktuelle Bewertung der genannten Gewässer basiert

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Julius Tens
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Julius Tens
Betreff
Gewässerzustand Schäfersee, Schwarzer Graben und Seen im Volkspark Rehberge [#226621]
Datum
11. August 2021 15:18
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die jeweils aktuelle Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes (gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie) der Gewässer - Schäfersee - Schwarzer Graben und Septimerbecken - Möwensee (Volkspark Rehberge) - Sperlingssee und Entenpfuhl (Volkspark Rehberge) - falls sich der Zustand der genannten Gewässer in den letzten 20 Jahren geändert hat: der Zeitpunkt der letzten Änderung, sowie die Klassifikation vor der letzten Änderung - alle Messdaten, auf denen die aktuelle Bewertung der genannten Gewässer basiert
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julius Tens Anfragenr: 226621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226621/ Postanschrift Julius Tens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Tens
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Tens, Ihre Anfrage wurde an die Abteilung II der SenUVK zur Beantwortung weitergeleitet. Im Ra…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Fwd: Gewässerzustand Schäfersee, Schwarzer Graben und Seen im Volkspark Rehberge [#226621]
Datum
12. August 2021 13:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Tens, Ihre Anfrage wurde an die Abteilung II der SenUVK zur Beantwortung weitergeleitet. Im Rahmen der Zuständigkeit des Bereichs II B – Wasserwirtschaft – können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Möwensee, Sperlingssee und Entenpfuhl sind Gewässer in bezirklicher Zuständigkeit (BA Mitte). Schäfersee, Schwarzer Graben und Septimerbecken (RHB) sind Fließgewässer 2. Ordnung, Zuständigkeit bei SenUVK. Die angesprochenen Gewässer sind nicht Bestandteil des umfangreichen Monitorings von SenUVK (II B), sie unterliegen nicht der Meldepflicht an die EU gem. Wasserrahmenrichtlinie. Am Schäfersee wurden von der Abt. V der SenUVK Seensanierungsmaßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt. Für nähere Auskünfte zu Schäfersee, Schwarzer Graben und Septimerbecken leiten wir Ihre Anfrage weiter an die Abteilung V (SenUVK). Für Informationen zu Möwensee, Sperlingssee und Entenpfuhl wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt Mitte. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Tens, Ihr unten stehende Anfrage wurde von der Abteilung II an die Abteilung V zur Auskunftser…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Fwd: Gewässerzustand Schäfersee, Schwarzer Graben und Seen im Volkspark Rehberge [#226621]
Datum
16. August 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Tens, Ihr unten stehende Anfrage wurde von der Abteilung II an die Abteilung V zur Auskunftserteilung für den Schäfersee, den Schwarzen Graben sowie das Septimerbecken weitergeleitet. Die Abteilung V-Tiefbau mit den darin befindlichen Fachbereichen Gewässerunterhaltung und Wasserbau hat an den fließenden Gewässern 2. Ordnung ausschließlich Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, nicht aber Maßnahmen oder Monitoring nach den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Somit kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Julius Tens
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen zunächst für die zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage, sowie den Hi…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Julius Tens
Betreff
AW: Fwd: Gewässerzustand Schäfersee, Schwarzer Graben und Seen im Volkspark Rehberge [#226621]
Datum
26. August 2021 06:43
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen zunächst für die zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage, sowie den Hinweis auf die bezirkliche Zuständigkeit für einige der genannten Gewässer. Da mir das Bezirksamt mitgeteilt hat, dass für die Seen im Volkspark Rehberge auch unabhängig von der Anwendbarkeit der genannten EU-Richtlinie Messungen durchgeführt wurden*, gehe ich davon aus, dass dies auch für die übrigen Gewässer (also jene in der Zuständigkeit Ihrer Behörde) der Fall ist. Ich bitte Sie daher um die Zusendung der letzten Messdaten ökologischer und chemischer Parameter in diesen Gewässern bzw. andernfalls eine kurze Bestätigung, dass innerhalb der letzten 20 Jahre tatsächlich keine Überprüfung der Wasserqualität stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen Julius Tens *siehe auch: https://fragdenstaat.de/anfrage/gewasserzustand-seen-im-volkspark-rehberge/ Anfragenr: 226621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226621/