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Giftige Luft im Bereich Chemnitz Kassberg Nord, Mitte 2017

Im Frühsommer 2017 wohnte ich an der Leonhardtstraße im Chemnitzer Stadtteil Kassberg. An bestimmten Tagen immer zur Abendzeit bemerkte ich einen sehr toxischen Gehalt der Umgebungsluft, der beißend, aber nicht rauchig war. Da ich gesundheitliche Schädigungen dadurch an mir vermute möchte ich anfragen, ob sich innerhalb der Fläche eine natürliche bzw. menschengemachte Umweltverschmutzung ergab, etwa der Austritt toxischen Gases aus Betriebsmitteln. (Bitte senden Sie mir etwa bestehende Informationen dazu zu.)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühsommer 201…
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Giftige Luft im Bereich Chemnitz Kassberg Nord, Mitte 2017 [#253308]
Datum
14. Juli 2022 18:28
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühsommer 2017 wohnte ich an der Leonhardtstraße im Chemnitzer Stadtteil Kassberg. An bestimmten Tagen immer zur Abendzeit bemerkte ich einen sehr toxischen Gehalt der Umgebungsluft, der beißend, aber nicht rauchig war. Da ich gesundheitliche Schädigungen dadurch an mir vermute möchte ich anfragen, ob sich innerhalb der Fläche eine natürliche bzw. menschengemachte Umweltverschmutzung ergab, etwa der Austritt toxischen Gases aus Betriebsmitteln. (Bitte senden Sie mir etwa bestehende Informationen dazu zu.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253308/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Leider sind die von Ihnen gewünschten Um…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Giftige Luft im Bereich Chemnitz Kassberg Nord, Mitte 2017 [#253308]
Datum
20. Juli 2022 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Umweltbundesamt nicht vorhanden. Für das Jahr 2017 wurde uns kein meldepflichtiges Ereignis nach der Störfall-Verordnung in Chemnitz und Umgebung gemeldet. Auch bezüglich der Außenluftqualität ist uns kein besonderes Ereignis bekannt. Hinsichtlich der in EU-Richtlinien geregelten Stoffe sind keine Grenzwertüberschreitungen für Chemnitz aus dem sächsischen Luftmessnetz berichtet worden. Uns ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind, auf die wir Sie hinweisen könnten (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG). Unabhängig davon wäre denkbar (da es um eine Problematik vor Ort geht), dass Ihnen das Umweltamt (hier Vollzugsbehörde) der Stadt Chemnitz (Bereich Immissionsschutz) oder das Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft weiterhelfen kann. Falls Sie Zweifel an unseren Angaben haben, kann auf Nachfrage gerne ein entsprechender rechtsmittelfähiger Bescheid ausgefertigt werden, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen