Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner

Anfrage an: NDR

In einem Mehrpersonenhaushalt bildet sich nach §2(3) RBStV eine Gesamtschuldnerschaft zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Eines der Merkmale einer Gesamtschuldnerschaft ist die Gleichstufigkeit, d.h. jeder einzelne Gesamtschuldner steht auf der gleichen rechtlichen Ebene zum Gläubiger.
Nun wird in der Praxis ein einzelner Gesamtschuldner nicht nur zur Zahlung herangezogen, er muss sich auch alleine bei Ungereimtheiten im Verwaltungsablauf vor dem Verwaltungsgericht für die Gesamtschuld behaupten. Witerhin muss er eine Ausgleichszahlung im Innenverhältnis im Zweifel vor einem Zivilgericht allein gegen die anderen Gesamtschuldner durchfechten.
Wird der zahlende Schuldner nicht entgegen der Bestimmung im Gesetz als Einzelschuldner behandelt? Worin besteht die Gleichstufigkeit?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juni 2017
  • Frist
    15. Juli 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
13. Juni 2017 09:39
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NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In einem Mehrpersonenhaushalt bildet sich nach §2(3) RBStV eine Gesamtschuldnerschaft zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Eines der Merkmale einer Gesamtschuldnerschaft ist die Gleichstufigkeit, d.h. jeder einzelne Gesamtschuldner steht auf der gleichen rechtlichen Ebene zum Gläubiger. Nun wird in der Praxis ein einzelner Gesamtschuldner nicht nur zur Zahlung herangezogen, er muss sich auch alleine bei Ungereimtheiten im Verwaltungsablauf vor dem Verwaltungsgericht für die Gesamtschuld behaupten. Witerhin muss er eine Ausgleichszahlung im Innenverhältnis im Zweifel vor einem Zivilgericht allein gegen die anderen Gesamtschuldner durchfechten. Wird der zahlende Schuldner nicht entgegen der Bestimmung im Gesetz als Einzelschuldner behandelt? Worin besteht die Gleichstufigkeit?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteil…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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AW: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
15. Juli 2017 00:41
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NDR
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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AW: AW: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
4. September 2017 07:30
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NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
3. Oktober 2017 15:42
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NDR
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
4. November 2017 20:38
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 113 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
8. Dezember 2017 22:32
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Betreff
Erinnerung: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
21. Januar 2018 12:05
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 191 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
10. März 2018 17:42
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 239 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
15. April 2018 10:03
An
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
9. August 2018 10:14
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 391 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteil…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner [#21826]
Datum
17. September 2018 15:08
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 430 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung . Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://f…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ [#21826] [#21826]
Datum
17. März 2019 08:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung . Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21826 Der NDR antwortet nicht. Ich bitte um insistierende Aufforderung an den NDR, bereits selber formulierte Transparenzbestrebungen deutlich zu machen und Bürgeranfragen auch ohne gesetzliche Regelung zu beantworten. Es ist dem NDR nicht VERBOTEN, Auskunft zu geben, es ist nur FREIWILLIG! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 21826.pdf Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben sich wegen unterschiedlicher Informationszugangsanträge beim NDR an den Hamburg…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ [#21826] [#21826]
Datum
21. März 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben sich wegen unterschiedlicher Informationszugangsanträge beim NDR an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gewandt. Wie Ihnen bekannt ist, bestehen hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) auf den NDR verfassungsrechtliche Bedenken. Zwar verfolgte der Hamburgische Gesetzgeber bei Erlass des HmbTG eindeutig das Ziel, den NDR vom HmbTG zu erfassen (vgl. Bü-Drs. 20/4466, S. 14). Beim NDR handelt es sich jedoch um eine sog. Mehrländerbehörde, die ihre Aufgabe nicht allein für das Bundesland Hamburg wahrnimmt. Da der Hamburgische Gesetzgeber jedoch lediglich über eine Gesetzgebungskompetenz für sein Landesgebiet verfügt und sich auch unsere Aufsicht auf die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG beschränkt (vgl. § 14 Abs. 2 HmbTG), kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen leider nicht unmittelbar weiterhelfen. Auch der HmbBfDI empfindet die informationsfreiheitsrechtliche Situation bzgl. Mehrländerbehörden wie dem NDR als unbefriedigend. Sie war daher bereits Gegenstand einer gemeinsamen Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten der Trägerländer. Unsere weiteren Bemühungen bzgl. de gesetzlichen Regelung der Informationsfreiheit können Sie außerdem unseren letzten drei Tätigkeitsberichten zur Informationsfreiheit entnehmen (https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2016-2017.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2014-2015_01.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2012-2013_01.pdf). Wir befinden uns weiterhin in regelmäßigem Diskurs mit dem NDR und den Trägerländern hierzu. Selbstverständlich werden wir in diesem Zusammenhang bei uns eingegangene Eingaben wie Ihre hierbei berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteil…
An NDR Details
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Anfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ [#21826] [#21826]
Datum
21. März 2019 15:31
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 615 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag …
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ [#21826] [#21826]
Datum
18. September 2019 07:23
An
NDR
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstufigkeit der am Rundfunkbeitrag beteiligten Gesamtschuldner“ vom 13.06.2017 (#21826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 796 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 21826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>