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Glyphosat zerstört die Biodiversität

Die Umweltministerin Frau Dr. Hendricks setzt sich vehement für ein Verbot von Glyphosat ein.
Als Begründung verweist sie auf die massive Zerstörung der Biodiversität und den großen Einfluß auf das Insektensterben hin.
Diese Thematik interessiert mich sehr. Um mir ein genaueres Bild von den ökologischen Zerstörungen durch den Glyphosateinsatz machen
zukönnen, bitte ich Sie mir die Ihnen vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Ergebnisse mir zukommen zulassen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
Hans-Josef Huthmacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Umweltminist…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Hans-Josef Huthmacher
Betreff
Glyphosat zerstört die Biodiversität [#25226]
Datum
8. November 2017 20:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Umweltministerin Frau Dr. Hendricks setzt sich vehement für ein Verbot von Glyphosat ein. Als Begründung verweist sie auf die massive Zerstörung der Biodiversität und den großen Einfluß auf das Insektensterben hin. Diese Thematik interessiert mich sehr. Um mir ein genaueres Bild von den ökologischen Zerstörungen durch den Glyphosateinsatz machen zukönnen, bitte ich Sie mir die Ihnen vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Ergebnisse mir zukommen zulassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hans-Josef Huthmacher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Josef Huthmacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Josef Huthmacher

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Glyphosat [#25226] Sehr geehrter Herr Huthmacher, anbei das Antwortschreiben wie erbeten nur per Mail. Freund…
geschwärzt
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Sehr geehrter Herr Huthmacher, anbei das Antwortschreiben wie erbeten nur per Mail. Freundliche Grüße,
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