Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer

Im Handelsblatt vom 14.10.2018, Seite 1
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitswesen-krankenkassen-aerzte-und-ministerium-erzielen-durchbruch-bei-digitaler-patientenakte/23180776.html

wird von einer Einigung auf ein "Grundkonzept für die elektronische Patientenakte" berichtet.

Ich bitte um die Zusendung
1) dieses abgestimmten Grundkonzeptes,
2) der Einladung zu dieser Veranstaltung,
3) der Teilnehmerliste dieser Veranstaltung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2018
  • Frist
    17. November 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Handelsblatt …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer [#34078]
Datum
16. Oktober 2018 12:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Handelsblatt vom 14.10.2018, Seite 1 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitswesen-krankenkassen-aerzte-und-ministerium-erzielen-durchbruch-bei-digitaler-patientenakte/23180776.html wird von einer Einigung auf ein "Grundkonzept für die elektronische Patientenakte" berichtet. Ich bitte um die Zusendung 1) dieses abgestimmten Grundkonzeptes, 2) der Einladung zu dieser Veranstaltung, 3) der Teilnehmerliste dieser Veranstaltung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Sie baten um Mitteilung, falls …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer [#34078]
Datum
23. Oktober 2018 12:22
Status
Warte auf Antwort
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7,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Sie baten um Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall ist zur Beantwortung voraussichtlich eine Stunde Arbeitsaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes erforderlich, da die Information an verschiedenen Stellen des Hauses zusammengestellt werden müssen. Es entstehen also voraussichtlich Gebühren in Höhe von ca. 45 €. Bitte teilen Sie mit, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Bitte teilen Sie dann auch Ihren Namen und Ihre Postadresse mit. Die Beantwortung kann nur erfolgen, wenn ein Gebührenbescheid ggf. auch vollstreckt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer“ [#34078] [#34078]
Datum
24. Oktober 2018 08:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34078 Ich bin der Meinung, dass die Beantwortung der Anfrage weder nachvollziehbar noch glaubhaft ist. Wenn zu einer Veranstaltung, die vor wenigen Tagen stattgefunden hat, die Beschaffung von Minimaldaten ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes eine Stunde beschäftigt ist, dann stellen sich der Öffentlichlichkeit und den Medien noch viele weitergehende Fragen...... Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0290 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290
Datum
31. Oktober 2018 16:51
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0290 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte keine Namensnennung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34078 Antwort an…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
8. November 2018 20:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte keine Namensnennung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0290 Sehr geehrtAntrags…
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Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290
Datum
11. Dezember 2018 18:00
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0290 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte den genauen Wortlaut im Geset…
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
12. Dezember 2018 07:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte den genauen Wortlaut im Gesetz mitteilen, der es Ihnen VERBIETET, den nachfolgenden Link bzw. folgende Angaben an die befragte Behörde zu senden, https://fragdenstaat.de/anfrage/grundkonzept-fur-die-elektronische-patientenakte-epa-sgb5-291a-einladung-teilnehmer/#nachricht-106708 Betreff Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer [#34078] Datum 16. Oktober 2018 12:01 An Bundesministerium für Gesundheit damit diese gesetzeskonform genau auf diese Frage antworten kann? Wenn kein gesetzliches Verbot besteht, dann möchte Sie um die kulante Vermittlung in solchen Fällen bitten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-721/002 II#0290 Sehr geehrtAntra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290
Datum
19. Dezember 2018 17:01
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-721/002 II#0290 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nochmals um die Beantwortung meiner Nachfrage vom 12.12.2018. Können Si…
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
21. Dezember 2018 07:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nochmals um die Beantwortung meiner Nachfrage vom 12.12.2018. Können Sie mir bitte den genauen Wortlaut im Gesetz mitteilen, der es Ihnen VERBIETET, den nachfolgenden Link bzw. folgende Angaben an die befragte Behörde zu senden, https://fragdenstaat.de/anfrage/grundkonzept-fur-die-elektronische-patientenakte-epa-sgb5-291a-einladung-teilnehmer/#nachricht-106276 Betreff Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer [#34078] Datum 16. Oktober 2018 12:01 An Bundesministerium für Gesundheit damit diese gesetzeskonform genau auf diese Frage antworten kann? Wenn kein gesetzliches Verbot besteht, dann möchte Sie um die kulante Vermittlung in solchen Fällen bitten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, laut Information der Portalbetreiber von Fragdenstaat.de wird der angefratgten Beh…
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
20. Februar 2019 15:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Information der Portalbetreiber von Fragdenstaat.de wird der angefratgten Behörde immer auch der Name mitgeteilt. Insofern ist Ihnen als auch dem BMG mein Name bekannt. Aus diesem Grund gestatte ich Ihnen, den dem BMG bereits bekannten Namen im Rahmen der Wiederaufnahme meines Vermittlungsgesuchs erneut mitteilen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Stand Ihrer Nachfrage beim BMG. Mit freundli…
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
18. März 2019 16:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Stand Ihrer Nachfrage beim BMG. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage habe ich das BMG um Stellungnahme gebeten, die ich in den nächsten T…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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WG: AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
19. März 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage habe ich das BMG um Stellungnahme gebeten, die ich in den nächsten Tagen erwarte. Sobald mir diese vorliegt, melde ich mich erneut bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung der Stellungnahme und immer noch um die Beantwortung meiner F…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
26. Mai 2019 14:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung der Stellungnahme und immer noch um die Beantwortung meiner Fragen durch das BMG. Ich bitte um Nutzung der DSGVO-Durchsetzungsmöglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0290   Sehr geehrteAnt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290
Datum
27. Mai 2019 14:04
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0290   Sehr geehrteAntragsteller/in   das BMG hat mir in seiner Stellungnahme vom 20. März 2019 dargelegt, dass zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung zunächst nur ein Entwurf des Grundkonzepts vorlag und keine formell an das BMG adressierte Fassung. Es hätte daher noch geklärt werden müssen, ob seitens der Autoren rechtliche Bedenken gegen die Herausgabe bestanden. An der Organisation der Sitzung sei das für die elektronische Patientenakte zuständige Fachreferat nicht beteiligt gewesen. Es sei nicht bekannt gewesen, von wem eingeladen wurde und ob eine Teilnehmerliste existiere. Daher würde für die Zusammenstellung der Informationen ein größerer Rechercheaufwand als üblich erwartet.   Auf meine Bitte hat Ihnen das BMG mit E-Mail vom 22. März 2019 einen Link zum Grundkonzept zur elektronischen Patientenakte gesendet und mit E-Mail vom 25. März 2019  bzgl. des ggf. erforderlichen Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung der weiteren von Ihnen beantragten Informationen (Einladung und Teilnehmerlisten) auf seine E-Mail vom 23. Oktober 2018 verwiesen.   Nach Prüfung und Bewertung der Stellungnahme des BMG sehe ich keinen Anlass, dessen Vorgehensweise zu beanstanden.   Sofern Sie weiter die Zusendung der Stellungnahme des BMG an den BfDI wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung.     Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte diesen Link nochmals senden? 22. März 2019 einen Link zum Grun…
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
27. Mai 2019 14:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte diesen Link nochmals senden? 22. März 2019 einen Link zum Grundkonzept zur elektronischen Patientenakte Bei dieser Anfrage existiert so ein Link m.W. nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei der gewünschte Link. https://www.kbv.de/html/37757.php Mit freundlichen Grü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
27. Mai 2019 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei der gewünschte Link. https://www.kbv.de/html/37757.php Mit freundlichen Grüßen

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Patientenakten- und Gesundheitsakten-Gate Sehr geehrteAntragsteller/in das, was sich hier bei dieser belanglosen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - Einladung - Teilnehmer« [#34078] # 15-721/002 II#0290 [#34078]
Datum
27. Mai 2019 17:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Patientenakten- und Gesundheitsakten-Gate Sehr geehrteAntragsteller/in das, was sich hier bei dieser belanglosen Anfrage zeigt, ist eine vergleichbare Handlungsweise ALLER Beteiligten wie beim Diesel-Gate! Das BMG mauert und der BfDI setzt geltendes Recht (DSGVO) nicht durch! siehe passend dazu https://fragdenstaat.de/anfrage/strategiepapier-digitale-souveraniat-und-initiative-zum-thema-dateneigentum/#nachricht-221567 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>