Grundlagen für die Allgemeinverfügung 2020-7 vom 29. Oktober 2020
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beziehe mich im Folgenden auf die Begründung der Allgemeinverfügung 2020-7 der Stadt Halle vom 29. Oktober 2020:
https://m.halle.de/push.aspx?de/Verwalt…
Diese listet für den Zeitraum 12.9. bis 27.10. die sogenannten 7-Tage-Inzidenzen auf.
Bitte teilen Sie mir folgendes mit:
1. Zahlen
1.1 Wieviele Tests wurden in den jeweiligen Zeiträumen durchgeführt?
1.2 Wie hat sich die Zahl der Intensivbettenbelegung in Halle im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr?
1.3 Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr?
1.4 In der Begründung wird erwartet, dass das "Risiko für die Allgemeinbevölkerung sowie insbesondere für vulnerable Personengruppen exponentiell steigt". Was ist damit gemeint? Wie sind "Risiko" und "exponentiell steigt" genau gemeint?
2. Tests
2.1 Beruht die Inzidenz auf Infektionen gemäß Definition in §2 Infektionsschutzgesetz oder auf reinen Labortests? (§2 IfSG definiert Infektion als: "die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus")
2.2 Welche Tests wurden angewendet und sind diese von ihren Herstellern für die Diagnostik vorgesehen?
2.3 Im Falle von PCR-Tests: Welche Targets und welche Zyklenzahl wurde verwendet und mit welchen weiteren Tests wurden die Testergebnisse überprüft?
2.4 Wieviele der Test-positiven Personen sind wegen aufgetretenen Symptomen getestet worden und wieviele routinemäßig (Reiserückkehrer etc.)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Gesundheitsamt weiß letztlich überhaupt nichts, was nötig wäre, um die gesundheitliche Lage in der Stadt beurteilen zu können. Es weiß nicht die Anzahl der Tests, nicht die Anzahl der Krankschreibungen, nicht die Bettenbelegung in den Krankenhäusern. Es weiß nicht, welche PCR-Tests verwendet werden, weiß nicht die verwendete Zyklenzahl, weiß also auch nicht, ob da tatsächlich Infizierte im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gemeldet werden, es hat noch nicht einmal eine klare Definition für "exponentielles Wachstum".
Anfrage erfolgreich
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Datum6. November 2020
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8. Dezember 2020
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