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Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgeung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07")

Anfrage an: Umweltbundesamt

da ich bei der Informationsbeschaffung zu der oben genannten Ortsumgehung von den verschiedenen Behörden immer wieder weitergereicht oder abgeblockt werde, bitte ich auf diesem Weg um Hilfe.

Es handelt sich um das oben genannte Straßenbauprojekt der Regierung Oberfranken.
Im Planfeststellungsbeschluss sind Beeinträchtigungen des Grundwassers genannt, was dem Verschlechterungsverbot für Grundwasser klar widerspricht.
Teile der Straße verlaufen durch die Kernzone von Wasserschutzgebieten für die Trinkwasserversorgung und durch die teilweise tiefen Einschnitte der zu erbauenden Straße wird der Grundwasserkörper beeinträchtigt.
Das Verschlechterungsverbot für Grundwasser wurde vom EuGH erst vor einigen Wochen betont und verschärft.
EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18)

Eine gutachterliche Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt liegt vor, diese lässt aber Fragen gerade zum Grund/-Trinkwasserschutz aufgrund fehlender Daten offen, andere Daten sollen noch erhoben werden
(siehe Link)
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-im-zusammenhang-der-ortsumgehung-oberkotzau-bt050-07/516599/anhang/GA_WWA_geschwaerzt.pdf

-Ich bitte Sie mir die Zuständige Stelle zu nennen und diese ggf. für eine dem Grundwasserschutz wohlwollende Klärung der Belange bzw. Beantwortung meiner Fragen zu motivieren.

-welche Behörde die Planung auf Aktualität und Richtigkeit auf das Thema Verschlechterungsverbot von (Grund-)wasser hin prüfen kann.

-an welche (oberste) übergeordnete Behörde ich mich bei einer weiterhin zäh verlaufenden Informationsbeschaffung wenden kann.

Planfeststellung:
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: da ich bei der Info…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgeung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379]
Datum
31. August 2020 19:44
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da ich bei der Informationsbeschaffung zu der oben genannten Ortsumgehung von den verschiedenen Behörden immer wieder weitergereicht oder abgeblockt werde, bitte ich auf diesem Weg um Hilfe. Es handelt sich um das oben genannte Straßenbauprojekt der Regierung Oberfranken. Im Planfeststellungsbeschluss sind Beeinträchtigungen des Grundwassers genannt, was dem Verschlechterungsverbot für Grundwasser klar widerspricht. Teile der Straße verlaufen durch die Kernzone von Wasserschutzgebieten für die Trinkwasserversorgung und durch die teilweise tiefen Einschnitte der zu erbauenden Straße wird der Grundwasserkörper beeinträchtigt. Das Verschlechterungsverbot für Grundwasser wurde vom EuGH erst vor einigen Wochen betont und verschärft. EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18) Eine gutachterliche Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt liegt vor, diese lässt aber Fragen gerade zum Grund/-Trinkwasserschutz aufgrund fehlender Daten offen, andere Daten sollen noch erhoben werden (siehe Link) https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-im-zusammenhang-der-ortsumgehung-oberkotzau-bt050-07/516599/anhang/GA_WWA_geschwaerzt.pdf -Ich bitte Sie mir die Zuständige Stelle zu nennen und diese ggf. für eine dem Grundwasserschutz wohlwollende Klärung der Belange bzw. Beantwortung meiner Fragen zu motivieren. -welche Behörde die Planung auf Aktualität und Richtigkeit auf das Thema Verschlechterungsverbot von (Grund-)wasser hin prüfen kann. -an welche (oberste) übergeordnete Behörde ich mich bei einer weiterhin zäh verlaufenden Informationsbeschaffung wenden kann. Planfeststellung: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196379/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT0…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379]
Datum
1. September 2020 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wie Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 94 080/4 - 20-45. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379] Sehr geehrteAn…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379]
Datum
21. September 2020 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.08.2020 zu den Zuständigkeiten bei Planfeststellungsverfahren in Bayern. Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen: Nach den Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG - www.gesetze-bayern.de/Content/Documen...<http://www.gesetze-bayern.de/Content/...>) sind an einem Planfeststellungsverfahren grundsätzlich alle betroffenen Behörden zu beteiligen. Die Anhörungsbehörde fordert gemäß Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zur Stellungnahme auf. Nach unserer Auffassung war in dem von Ihnen geschilderten Fall die zuständige untere Wasserbehörde zu beteiligen, da verschiedene wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt werden mussten. Nach Art. 63 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG - www.gesetze-bayern.de/Content/Documen...<http://www.gesetze-bayern.de/Content/...>) ist zuständige untere Wasserbehörde die Kreisverwaltungsbehörde (Landkreis Hof). Die Vollzugs- und Fachaufsicht über den Landkreis Hof hat die Regierung Oberfranken. Oberste Behörde ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, dieses wiederum ist Aufsichtsbehörde der sieben bayerischen Regierungen (siehe Organigramm der Wasserwirtschaft in Bayern im Anhang). Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass das Planfeststellungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Mithin können Einwände Betroffener im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung während des Verfahrens nicht mehr erhoben werden. Auch die Rechtsmittelfristen (Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Planfestellungsbeschlusses) waren bereits abgelaufen als Sie uns Ihre Anfrage schickten. Zu den von Ihnen angeschnittenen inhaltlichen Fragen zur Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Straßenführung können und dürfen wir uns nicht äußern. Das Umweltbundesamt (UBA) ist als eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums zuständig für die Erfüllung besonderer Sachaufgaben von bundesweiter Bedeutung. Daraus und aus dem UBA-Errichtungsgesetz ergibt sich, dass das UBA keinerlei Befugnisse im Bereich des Vollzugs (insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und Kommunen) und der Rechtsprechung hat. Wir sind also keine Superrevisionsinstanz in Umweltfragen und können somit zu dem von Ihnen mitgeteilten inhaltlichen regionalen Fragestellungen auch keine Stellungnahme abgeben. Insofern haben wir auch davon abgesehen, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379] Sehr geehr…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379]
Datum
22. September 2020 14:48
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort. Leider haben die zuständigen Behörden eine "schwächer ausgeprägte Kommunikationskultur". Die Regierung Oberfranken hält sich bei Fragen jedoch leider sehr bedeckt (um es mal vorsichtig zu formulieren) und das Staatliche Bauamt Bayreuth, als das für dieses Projekt zuständige Bauamt, ist scheinbar dazu übergegangen keine Anfragen zu dem Thema mehr beantworten zu wollen. Ich habe nur herausfinden können, dass das Wasserwirtschaftsamt Hof weitere Gutachten zur Grundwasserthematik verlangte und diese auch Jahre später bis jetzt nach dem Planfeststellungsbeschluss noch nicht angefertigt wurden. Wobei mir schleierhaft ist warum ein Baurecht ohne geforderte Gutachten überhaupt zustande kommen kann. Haben Sie eine Idee, wie ich die Damen und Herren motivieren könnte uns Bürgern vorhandene Informationen zukommen zu lassen? Evtl. ein Vermittler oder ähnliches? Ich finde es auf jeden Fall auch sehr bedenklich das in einer Demokratie vorhandene Informationen (z.B. Umweltinformationen) von Behörden zurückgehalten werden. Sowas bereitet nur den Raum für Spekulationen und das ist dem Vertrauen in die Staatlichen Institutionen auch nicht besonders dienlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196379/
Umweltbundesamt
Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379] Sehr geehrteAn…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379]
Datum
24. September 2020 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist bedauerlich, wenn Sie nach Ihren Schilderungen von den lokalen/regionalen Behörden dort vorliegende Umweltinformationen nicht erhalten haben. Auch diese sind an das Bayerische Umweltinformationsgesetz (https://www.gesetze-bayern.de/Content...) und an Art. 36 BayDSG (anstelle eines IFG - vgl. S. 6/7 unter https://www.datenschutz-bayern.de/3/a...) gebunden. Wir gehen davon aus, dass Sie die Behörden bei Ihren Anfragen - genau wie uns - auf diese Gesetze aufmerksam gemacht haben. Wenn Ihnen daraufhin keine Auskunft erteilt wurde, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, ist sicher auch der von Ihnen angedeutete Weg über eine/n Mediator*in oder Ombudsmann/Ombudsfrau denkbar. Leider haben wir keine Informationen darüber, wer diese Funktion in Ihrem Landkreis wahrnehmen könnte. Vielleicht kann Ihnen der/die Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, Telefon:+49 89 2165 2790, http://buergerbeauftragter.bayern.de/ dazu Informationen geben. Wir hoffen, das hilft Ihnen ein wenig weiter. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379] Sehr geehr…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundwasserschutz bei Bauvorhaben (Ortsumgehung Oberkotzau ST 2177, "BT050-07") [#196379]
Datum
24. September 2020 12:16
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die Antwort. Der Rechtsweg.. eigentlich auch nicht das Mittel der Wahl in einer Demokratie. Traurig stimmt es einen schon, dass einem dann "wenigstens der Weg freisteht einen Anwalt einzuschalten" statt die Behörde an ihre (evtl. auch nur eine Moralische) Pflicht erinnert wird die Bürger nicht links liegen zu lassen. Ich werde mich an Michael Hofmann den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wenden sofern es weiter nicht möglich ist den Dialog zu führen bzw. Danke auch für diesen Hinweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196379/