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Gutachten als Grundlage für die Sanierung des Helenesees, Auftraggeber Landesamt für Bergbau

Gutachten des Landesamtes für Bergbau Brandenburg, welches die rechtliche Grundlage für die Sanierung des Helenesees überprüft bzw. darstellt, wo Experten des Landesamtes für Bergbau zu dem Schluss kamen, dass der Bund bzw. die LmbV GmbH bergrechtlich verpflichtet ist und der Helenesee demzufolge nach dem Bundesberggesetz zu sanieren ist. Sollten noch weitere Gutachten zum Helenesee existieren so bitte ich um Mitteilung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Thomas Wenzel
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Details
Von
Thomas Wenzel
Betreff
Gutachten als Grundlage für die Sanierung des Helenesees, Auftraggeber Landesamt für Bergbau [#288873]
Datum
22. September 2023 10:22
An
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten des Landesamtes für Bergbau Brandenburg, welches die rechtliche Grundlage für die Sanierung des Helenesees überprüft bzw. darstellt, wo Experten des Landesamtes für Bergbau zu dem Schluss kamen, dass der Bund bzw. die LmbV GmbH bergrechtlich verpflichtet ist und der Helenesee demzufolge nach dem Bundesberggesetz zu sanieren ist. Sollten noch weitere Gutachten zum Helenesee existieren so bitte ich um Mitteilung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Wenzel Anfragenr: 288873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288873/ Postanschrift Thomas Wenzel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Wenzel
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Antrag aus Akteneinsicht - Gutachten zu Sanierung Helenesee Antrag auf Akteneinsicht - Gutachten zur Sanierung Hel…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
Antrag aus Akteneinsicht - Gutachten zu Sanierung Helenesee
Datum
25. September 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Akteneinsicht - Gutachten zur Sanierung Helenesee E-Mail vom 22.09.2023 Az.: 91.56.1-1-81 Sehr geehrter Herr Wenzel, Ihre E-Mail vom 22.09.2023 ist beim LBGR eingegangen. Das LBGR ist für den ehemaligen Braunkohlentagebau "Helenesee" zuständig und wird Ihnen zu gegebener Zeit antworten. Ich möchte jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass es aufgrund der angespannten Personalsituation zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen kann. Mit freundlichem Gruß

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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Antrag auf Akteneinsicht - Gutachten zur Sanierung Helenesee Antrag auf Akteneinsicht - Gutachten zur Sanierung He…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht - Gutachten zur Sanierung Helenesee
Datum
9. Oktober 2023 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Akteneinsicht - Gutachten zur Sanierung Helenesee E-Mail vom 22.09.2023 Az.: 91.56.1-1-81 Sehr geehrter Herr Wenzel, der Abschlussbericht vom September 2021 "Ermittlung der Rechtsnachfolge für die Braunkohlentagebaue Helene und Katja sowie die Hochhalde im Altbergbaugebiet Brieskow-Finkenheerd" ist auf der Homepage des LBGR veröffentlicht. Demensprechend kann mit Angabe des Links darauf verwiesen werden (https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/aktuell/buergerinformationen/helenesee/). Es existiert kein Gutachten in dem festgestellt wurde, dass die LMBV bergrechtlich verpflichtet ist bzw. der Helenesee nach Bundesberggesetz saniert werden muss. Auf Grundlage des v. g. Abschlussberichtes und der Betrachtung der Rechtsgrundlagen hat das LBGR eine eigene Bewertung vorgenommen. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die dem Prozess der Willensbildung innerhalb des LBGR zuzuordnen sind, so der Ausschlussgrund gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 AIG greift. Mit freundlichem Gruß