Gutachten zu Badener Wand / Battert

- alle Ihrer Behörde vorliegenden Gutachten zur Badener Wand / Battert, insbesondere zu Wanderfalken
- Dokumentation / Gutachten, welche den Entscheidungsweg inklusive Ermessensausübung Ihrer Behörde nachvollziehbar macht, insbesondere Bewertung der Angemessenheit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit) der Sperrung

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2022
  • Frist
    11. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Ihrer B…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Badener Wand / Battert [#265091]
Datum
9. Dezember 2022 17:53
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Ihrer Behörde vorliegenden Gutachten zur Badener Wand / Battert, insbesondere zu Wanderfalken - Dokumentation / Gutachten, welche den Entscheidungsweg inklusive Ermessensausübung Ihrer Behörde nachvollziehbar macht, insbesondere Bewertung der Angemessenheit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit) der Sperrung Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben sie an die zuständige…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN Gutachten zu Badener Wand / Battert [#265091]
Datum
12. Dezember 2022 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben sie an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Freundliche Grüße
Regierungspräsidium Karlsruhe
Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für …
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
19. Dezember 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09. Dezember 2022, in der Sie auf Grundlage des Umweltinformationsrechts um Auskunft zu allen Gutachten zu Badener Wand, Battert und Wanderfalken sowie um Dokumentation/Gutachten zum Entscheidungsweg, insbesondere zur Bewertung der Angemessenheit der Sperrung, baten. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht. Derzeit wird Ihr Auskunftsersuchen von uns geprüft. Wenn die Prüfung Ihres Auskunftsanspruchs und die Vorbereitung der Dokumente für die Einsicht abgeschlossen sind, werden Sie von uns erneut Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren mit E-Mail vom 09. Dezember 2022 gestellten Antrag…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN Gutachten zu Badener Wand / Battert [#265091] - Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht vom 09.12.2022
Datum
9. Januar 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren mit E-Mail vom 09. Dezember 2022 gestellten Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht, mit dem Sie um die Übersendung aller Gutachten zu Badener Wand/Battert/Wanderfalken sowie um die Übersendung von Dokumenten zum Entscheidungsweg der Höheren Naturschutzbehörde, insbesondere zur Angemessenheit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit) der Sperrung baten, machen wir Ihnen hiermit die gewünschten Informationen in elektronischer Form zugänglich. Uns liegen folgende Gutachten vor, welche wir Ihnen als Anlage zu dieser E-Mail übersenden: 1) Anlassbezogene Überarbeitung des Wanderfalkenschutzkonzepts für das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ von Referat 56 des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 19.05.2022 2) Fachliche Stellungnahme zum Wanderfalkenschutzkonzept für das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ von Dr. Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie Radolfzell vom 08.09.2022 Zur Frage der Geeignetheit der Sperrung befinden sich Ausführungen in beiden Gutachten: Aus dem überarbeiteten Wanderfalkenschutzkonzept geht hervor, dass die darin vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, um eine Verbesserung der Lebensstätte des Wanderfalken an der Badener Wand herbeizuführen. Auch Dr. Fiedler bestätigt in seiner fachlichen Stellungnahme, dass das überarbeitete Schutzkonzept dazu geeignet erscheint, die Situation zu verbessern. Zum Entscheidungsweg und zur Bewertung der Angemessenheit der Sperrung der Badener Wand haben wir für Sie Auszüge aus unseren Akten elektronisch zur Einsicht bereitgestellt. Hierzu die folgenden Hinweise: - Sie werden einen Zugangslink zum Ordner „Entscheidungsweg_Betretungsverbot_Badener_Wand“ in der BitBW-Cloud des Landes erhalten. Mit gesonderter E-Mail wird Ihnen das Passwort zugesandt. Der Zugang besteht für zwei Monate. - Einzelne persönliche Daten (Privatadresse, private Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) sind geschwärzt, vereinzelt auch Namen Dritter. - Die einzelnen PDFs sind mit Zeitangaben (JJJJ-MM-TT) versehen, sodass sich eine chronologische Ordnung ergibt. Anhand der im Ordner befindlichen Dokumente lässt sich nachvollziehen, dass im Vorfeld der Entscheidung ein Dialogprozess mit den beteiligten Interessenträgern stattgefunden hat, im Rahmen dessen die vorgebrachten Vorschläge geprüft wurden – so wurde beispielsweise auf Anregung des Landesnaturschutzverbandes die fachliche Stellungnahme von Dr. Fiedler eingeholt. Die Begründung der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden legt schließlich ausführlich dar, warum die Sperrung der Badener Wand inklusive der Felsköpfe und der Blockschutthalde das geeignete, erforderliche und angemessene Mittel zur Verbesserung der Situation für die Wanderfalken ist. Die in der Begründung dargelegten Erwägungen waren ausschlaggebend für den Entschluss der Höheren Naturschutzbehörde, das ganzjährige Betretungsverbot an der Badener Wand umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht vom 09.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> z…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht vom 09.12.2022
Datum
9. Januar 2023 08:56
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zur Gewährung der mit Ihrer E-Mail vom 09. Dezember 2022 beantragten Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht übersenden wir Ihnen nachfolgend den Link zum Ordner "Entscheidungsweg_Betretungsverbot_Badener_Wand" in der BitBW-Cloud des Landes: https://cloud.landbw.de/index.php/s/XAKxPf787cmxD7E Das Passwort für den Zugriff auf die BitBW-Cloud erhalten sie in einer gesonderten E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht vom 09.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> z…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht vom 09.12.2022
Datum
9. Januar 2023 08:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zur Gewährung der mit Ihrer E-Mail vom 09. Dezember 2022 beantragten Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht übersenden wir Ihnen nachfolgend das Passwort für den Zugriff auf die BitBW-Cloud des Landes: Wander_Falke22 Mit freundlichen Grüßen

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Datum
9. Januar 2023
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