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Betreff: Ihre Anfrage nach Gutachten zur Schadstoffbelastung der Deponie Eulingsberg, Wetzlar.
Aktenzeichen: 0723/001-2023.0050
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. April 2023, in der Sie um Auskunft über aktenkundige Gutachten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Schadstoffbelastung der Deponie Eulingsberg, Wetzlar sowie zu geplanten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Deponie und zu angekündigten, geplanten Kontrollen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Ich behandle Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), da Sie sich auf Umweltinformationen beziehen. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im BMUV nicht vorhanden. Mir ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind. Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Vollzug von umweltrechtlichen Vorgaben, wie auch dem Abfallrecht, den Ländern in deren eigener Verantwortung obliegt. Das gilt demnach auch für die Genehmigung, die Überwachung oder die Sanierung von Deponien. Der Bund, so auch das Bundesumweltministerium, hat hier keinerlei Befugnisse und darf auch nicht tätig werden. Daher empfehle ich Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen.
Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.
Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen