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Gutachten zu Deponie Eulingsberg, Wetzlar, Hessen

Alle Gutachten zur Schadstoffbelastung der Deponie Eulingsberg, Wetzlar sowie die geplanten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Deponie und angekündigten, geplanten Kontrollen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Gutachten zur Schadstoffbelastun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Deponie Eulingsberg, Wetzlar, Hessen [#276011]
Datum
17. April 2023 08:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gutachten zur Schadstoffbelastung der Deponie Eulingsberg, Wetzlar sowie die geplanten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Deponie und angekündigten, geplanten Kontrollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gutachten zu Deponie Eulingsberg, Wetzlar, Hessen [#276011] (Ticket: DP02-39046)
Datum
28. April 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ausschließlich per Mail an: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Betreff: Ihre Anfrage nach Gutachten zur Schadstoffbelastung der Deponie Eulingsberg, Wetzlar. Aktenzeichen: 0723/001-2023.0050 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. April 2023, in der Sie um Auskunft über aktenkundige Gutachten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Schadstoffbelastung der Deponie Eulingsberg, Wetzlar sowie zu geplanten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Deponie und zu angekündigten, geplanten Kontrollen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Ich behandle Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), da Sie sich auf Umweltinformationen beziehen. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im BMUV nicht vorhanden. Mir ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind. Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Vollzug von umweltrechtlichen Vorgaben, wie auch dem Abfallrecht, den Ländern in deren eigener Verantwortung obliegt. Das gilt demnach auch für die Genehmigung, die Überwachung oder die Sanierung von Deponien. Der Bund, so auch das Bundesumweltministerium, hat hier keinerlei Befugnisse und darf auch nicht tätig werden. Daher empfehle ich Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen