Gutachten zum Petitionsrecht
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001
Guten Tag,
auf seiner Website erklärt das Europäische Parlament im Hinblick auf das Petitionsrecht:
"Das Europäische Parlament ist nicht befugt, Beschwerden über Organe,
Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union zu prüfen."
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/faq/det?sectionor=1
Da mit dieser Aussage eine wesentliche Einschränkungen des Petitionsrechts vorgenommen wird, beantrage ich Zugang zu den Rechtsgutachten/rechtlichen Analysen (intern erstellt oder extern beauftragt), auf die sich diese Aussage stützt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum15. November 2023
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6. Dezember 2023
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