Gutachten zur EU-Beihilfeprüfung im Zusammenhang mit dem Elbtower

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Das von Frau Staatsrätin Thomas in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 17. Mai 2022 erwähnte Gutachten der Kanzlei Freshfields bruckhaus deringer im Zusammenhang mit dem Ausschluss einer möglicherweise anmeldepflichtigen Beihilfe für den Elbtower.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Gutachten zur EU-Beihilfeprüfung im Zusammenhang mit dem Elbtower [#249328]
Datum
17. Mai 2022 17:21
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Das von Frau Staatsrätin Thomas in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 17. Mai 2022 erwähnte Gutachten der Kanzlei Freshfields bruckhaus deringer im Zusammenhang mit dem Ausschluss einer möglicherweise anmeldepflichtigen Beihilfe für den Elbtower. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 249328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249328/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
17. Mai 2022 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Mai 2022 nach dem Hamburgischen Transparenzg…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]- Gutachten zur EU-Beihilfeprüfung im Zusammenhang mit dem Elbtower [#249328]
Datum
14. Juni 2022 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Mai 2022 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Vor dem Hintergrund, dass Sie Zugang zu einem Gutachten und somit zu einem möglicherweise urheberrechtlich geschützten Werk beantragten, müssen wir ein umfassendes Verwaltungsverfahren durchführen und hierfür gemäß § 13 Absatz 5 Satz 1 HmbTG die Antwortfrist auf drei Monate verlängern. Wir bemühen uns um eine schnelle Antwort spätestens bis zum 17. August 2022. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie das gewünschte Dokument. Mit …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]- Gutachten zur EU-Beihilfeprüfung im Zusammenhang mit dem Elbtower [#249328]
Datum
17. August 2022 17:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie das gewünschte Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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