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Gutachten zur Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner Stadtgebiet

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der schriftlichen Anfrage des Herrn Dr. Hans-Christian Hausmann vom 19. März 2018 (Drucksache 18/ 13854) [1] verweisen sie in der Antwort auf Frage 1 auf ein Gutachten zur Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner Stadtgebiet.
Dieses Gutachten möchte ich gern einsehen. Daher bitte ich sie, mir das Gutachten zuzusenden.

[1] https://kleineanfragen.de/berlin/18/13854-fehlende-beleuchtung-auf-autobahn-teilabschnitten-in-berlin

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 2 Follower:innen
Felix Otto
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der schriftli…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Felix Otto
Betreff
Gutachten zur Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner Stadtgebiet [#167657]
Datum
1. Oktober 2019 17:23
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der schriftlichen Anfrage des Herrn Dr. Hans-Christian Hausmann vom 19. März 2018 (Drucksache 18/ 13854) [1] verweisen sie in der Antwort auf Frage 1 auf ein Gutachten zur Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner Stadtgebiet. Dieses Gutachten möchte ich gern einsehen. Daher bitte ich sie, mir das Gutachten zuzusenden. [1] https://kleineanfragen.de/berlin/18/13854-fehlende-beleuchtung-auf-autobahn-teilabschnitten-in-berlin Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Otto <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Otto << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Gutachten Beleuchtung von Bundesautobahnen im Land Berlin Sehr geehrter Herr Otto, ich habe ihre Anfrage vom 01. O…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Gutachten Beleuchtung von Bundesautobahnen im Land Berlin
Datum
10. Oktober 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Otto, ich habe ihre Anfrage vom 01. Oktober 2019 zuständigkeitshalber erhalten und werde den Vorgang zeitnah bearbeiten. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen