Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Hausanordnung Ihres Ressorts zur Verwaltung von Schriftgut (vgl. die Anordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hausanordnung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung [#245202]
Datum
1. April 2022 11:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hausanordnung Ihres Ressorts zur Verwaltung von Schriftgut (vgl. die Anordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245202/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2022 (Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung ); Vg. 144-2022
Datum
1. April 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte teilen Sie mir noch Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsbehelfs…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2022 (Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung ); Vg. 144-2022
Datum
7. April 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte teilen Sie mir noch Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245202 Ant…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2022 (Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung ); Vg. 144-2022 [#245202]
Datum
7. April 2022 14:30
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245202/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Antwortbescheid Auswärtiges Amt Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach de…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Auswärtiges Amt
Datum
11. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), mit der Sie Zugang zur „Hausordnung Ihres Ressorts zur Verwaltung von Schriftgut‘“ begehren, ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird stattgegeben, soweit Sie sich diese nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können. Als Anlage überreiche ich die „Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung im Auswärtigen Amt (DA Doku)“ mit letztem Stand vom 02.12.2021 sowie die Anlagen mit Ausnahme der Anlage 2 (Aktenplan). Nach § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die Anlage 2 (Aktenplan) der DA Doku ist gemäß § 11 Abs. 2 IFG auf der Website des Auswärtigen Amtes veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar: https://www.auswaertigesamt.de/de/aamt/auswdienst/abteilungen/aktenplan/238776 Einer Übersendung bedarf es daher gemäß § 9 Abs. 3 2. Alternative IFG nicht. Die Anlagen 9 und 10 befinden sich noch in der Erarbeitung. Insoweit liegen keine amtlichen Informationen i. S.d. §2 Nr. 1 IFG vor. Es ist noch nicht absehbar, wann diese Anlagen fertiggestellt sind und damit Bestandteil der DA Doku werden. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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