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Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen

Eine Übersicht über die Haushaltsmittel, die jeweils jährlich seit 2013 für die Bereitstellung von Informationen nach dem UIG NRW zur Verfügung gestellt wurden.

Siehe dazu hier:

Aus der Tarifstelle 15c zur Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW):

Ziffer 15c.2 Satz 1: "Soweit den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei sonstigen Auskünften und der Herausgabe von Duplikaten mit umfangreichem und erheblichem Vorbereitungsaufwand Ausfälle entstehen, können diese eine Gebühr von bis zu Euro 500 erheben, es sei denn, es stehen im Einzelplan 10 Kapitel 10 020 Titel 633 00 des Landeshaushalts Haushaltsmittel zum Ausgleich des Verzichts auf diese Gebührenerhebung zur Verfügung."

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=46386

Sollten die Mittel nur ausgezahlt werden, wenn sie von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geltend gemacht werden, geben Sie bitte auch an, wie viel Prozent der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft wurden.

Wenn seit 2013 noch nie Mittel dafür bereitgestellt wurden bitte ich Sie, meine Anfrage auf den Zeitraum seit 2007 (seit Inkrafttreten des UIG) zu beziehen.

Ich gehe davon aus, dass meine Anfrage ihrerseits unter das UIG fällt.

Ergebnis der Anfrage

Das Geld wurde überwiegend nicht ausgeschöpft, auch 2023 stehen noch 4900 Euro zur Verfügung. Die Kostenstelle im Haushaltsplan lautet mittlerweile Einzelplan 10 Kapitel 10 060 Titel 633 00 (siehe Anhang)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen [#285356]
Datum
2. August 2023 23:09
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Haushaltsmittel, die jeweils jährlich seit 2013 für die Bereitstellung von Informationen nach dem UIG NRW zur Verfügung gestellt wurden. Siehe dazu hier: Aus der Tarifstelle 15c zur Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW): Ziffer 15c.2 Satz 1: "Soweit den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei sonstigen Auskünften und der Herausgabe von Duplikaten mit umfangreichem und erheblichem Vorbereitungsaufwand Ausfälle entstehen, können diese eine Gebühr von bis zu Euro 500 erheben, es sei denn, es stehen im Einzelplan 10 Kapitel 10 020 Titel 633 00 des Landeshaushalts Haushaltsmittel zum Ausgleich des Verzichts auf diese Gebührenerhebung zur Verfügung." https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=46386 Sollten die Mittel nur ausgezahlt werden, wenn sie von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geltend gemacht werden, geben Sie bitte auch an, wie viel Prozent der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft wurden. Wenn seit 2013 noch nie Mittel dafür bereitgestellt wurden bitte ich Sie, meine Anfrage auf den Zeitraum seit 2007 (seit Inkrafttreten des UIG) zu beziehen. Ich gehe davon aus, dass meine Anfrage ihrerseits unter das UIG fällt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen“ vo…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen [#285356]
Datum
5. September 2023 12:01
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen“ vom 02.08.2023 (#285356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zudem bitte ich unter Verweis auf § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die E-Mail habe ich jetzt ans Informationsanfragen Referat weitergel…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen [#285356]
Datum
5. September 2023 12:25
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die E-Mail habe ich jetzt ans Informationsanfragen Referat weitergeleitet. Gruß
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Erstantrag vom 2. August hat leider nicht die zuständigen Stellen im …
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen [#285356]
Datum
14. September 2023 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Erstantrag vom 2. August hat leider nicht die zuständigen Stellen im Haus erreicht; den Ursachen dafür gehen wir derzeit nach. Mit der Bitte um Entschuldigung der dadurch entstandenen Verzögerung übersende ich Ihnen in der Anl. die erbetenen Informationen. Den aktuellen Haushaltsentwurf und die Haushaltspläne der letzten Jahre können Sie einsehen unter https://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/html/hhp.html. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Antwort und auch den Hinweis, dass sich die Kostenste…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen [#285356]
Datum
14. September 2023 10:18
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Antwort und auch den Hinweis, dass sich die Kostenstelle im Haushaltsplan geändert hat! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285356/