Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Umweltinformationen
Eine Übersicht über die Haushaltsmittel, die jeweils jährlich seit 2013 für die Bereitstellung von Informationen nach dem UIG NRW zur Verfügung gestellt wurden.
Siehe dazu hier:
Aus der Tarifstelle 15c zur Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW):
Ziffer 15c.2 Satz 1: "Soweit den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei sonstigen Auskünften und der Herausgabe von Duplikaten mit umfangreichem und erheblichem Vorbereitungsaufwand Ausfälle entstehen, können diese eine Gebühr von bis zu Euro 500 erheben, es sei denn, es stehen im Einzelplan 10 Kapitel 10 020 Titel 633 00 des Landeshaushalts Haushaltsmittel zum Ausgleich des Verzichts auf diese Gebührenerhebung zur Verfügung."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=46386
Sollten die Mittel nur ausgezahlt werden, wenn sie von den Gemeinden und Gemeindeverbänden geltend gemacht werden, geben Sie bitte auch an, wie viel Prozent der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft wurden.
Wenn seit 2013 noch nie Mittel dafür bereitgestellt wurden bitte ich Sie, meine Anfrage auf den Zeitraum seit 2007 (seit Inkrafttreten des UIG) zu beziehen.
Ich gehe davon aus, dass meine Anfrage ihrerseits unter das UIG fällt.
Ergebnis der Anfrage
Das Geld wurde überwiegend nicht ausgeschöpft, auch 2023 stehen noch 4900 Euro zur Verfügung. Die Kostenstelle im Haushaltsplan lautet mittlerweile Einzelplan 10 Kapitel 10 060 Titel 633 00 (siehe Anhang)
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2023
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5. September 2023
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