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HCH-Belastungen durch Merck in Südhessen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen, Kommentare und Verträge betreffend die durch die Merck KGaA verursachten HCH-Belastungen in Südhessen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Maximilian Henning
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle eventuel…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
HCH-Belastungen durch Merck in Südhessen [#234450]
Datum
3. Dezember 2021 12:29
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen, Kommentare und Verträge betreffend die durch die Merck KGaA verursachten HCH-Belastungen in Südhessen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 234450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234450/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrter Herr Henning, im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrauchersch…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
WG: HCH-Belastungen durch Merck in Südhessen [#234450]
Datum
14. Dezember 2021 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henning, im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist bekannt, dass es in Südhessen zu HCH-Belastungen durch die Firma Merck gekommen ist. Allerdings ist zumindest in meinem Bereich seit vielen Jahren keine konkrete Befassung mit der Materie erfolgt. Ich wüsste nicht einmal, dass es zu diesem Problem eine Akte gibt. Denn die konkreten Verwaltungsverfahren werden vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt. Eine Abfrage in anderen potentiell betroffenen Bereichen im Ministerium hat nicht zu anderen Ergebnissen geführt. Daher bedaure ich, Ihnen nicht wirklich behilflich sein zu können. Sollten Sie detailliertere Angaben machen, um welche konkreten Vorgänge es sich ggf. handelt, könnte noch einmal gezielter nachgefragt werden. So aber wäre eine aufwendige Recherche notwendig, die kaum zu Ertrag führen dürfte, da wir - wie gesagt - nicht die Vollzugsbehörde sind. Es handelt sich dann keinesfalls um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand, die gebührenfrei wäre. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht eine Übersendung sämtlicher Vorgänge, die es in diesem Zusammenhang gibt, voraussichtlich Rechte Dritter erheblich beeinträchtigen könnte und enorm aufwändig wäre. Soweit ich es sehe, besteht ein solcher Anspruch auch nicht, sondern es kann z.B. auf den Weg der Akteneinsichtnahme verwiesen werden. Sofern Sie weiterhin an Auskünften interessiert sind, sehe ich das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Verwaltungsbehörde als den richtigen Ansprechpartner und bitte Sie, Ihre möglichst konkretisierte Anfrage dort zu stellen. Einer Veröffentlichung dieser Antwort im Internet widerspreche ich. Mit freundlichen Grüßen