Az.: 0723/001-2023.0120
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre elektronische Anfrage vom 31.07.2023 [#285099], in der Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz um Übermittlung der Diskussions- und Hintergrundpapiere bitten, die dem Staatssekretärsausschuss Nachhaltige Entwicklung seit Dezember 2022 vorgelegt wurden. Ich behandle Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), da Sie sich auf Umweltinformationen beziehen. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG.
Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschten Diskussions- und Hintergrundpapiere in der Anlage zugänglich, die dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorliegen.
Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Bundeskanzleramt selbst aufgrund des Querschnittcharakters und der besonderen Bedeutung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Besonderen federführend zuständig ist und den Vorgang steuert (vgl. auch:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/steuerung-nachhaltigkeitsstrategie-419776,
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/staatssekretaersausschuss-426412 ).
Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen