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Hitzeschutzmaßnahmen

Welche Hitzeschutzmaßnahmen hat das Land NRW aktuell für seine Bevölkerung?
Welche Präventivmaßnahmen und/oder weitere Maßnahmen sind für die kommenden drei Jahre vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hitzeschutzmaßnahmen [#288074]
Datum
11. September 2023 16:47
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Hitzeschutzmaßnahmen hat das Land NRW aktuell für seine Bevölkerung? Welche Präventivmaßnahmen und/oder weitere Maßnahmen sind für die kommenden drei Jahre vorgesehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288074/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu Hitzeschutzmaßnahmen an das Landesamt für…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Hitzeschutzmaßnahmen [#288074]
Datum
20. September 2023 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu Hitzeschutzmaßnahmen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Die Aufgaben des LANUV sind nach § 10 Klimaanpassungsgesetz: 1. Die Erarbeitung, fortlaufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings nach § 9 Absatz 2, 2. Erarbeitung und Bereitstellung von wissenschaftlichen Datengrundlagen und Instrumenten zur Unterstützung der Akteure der Klimaanpassung 3. Erstellung von Fachbeiträgen zu Klimawandel und Klimaanpassung für die Regionalplanung. Mit Blick auf 2. erarbeiten wir Datengrundlagen wie z.B. die Klimaanalyse. Aus den Karten der landesweiten Analyse kann man erkennen, welche Flächen bei einer strahlungsarmen sommerlichen Wetterlage thermisch ungünstige und sehr ungünstige Temperaturen aufweisen. Weiterhin zeigen wir mit verschiedenen Indikatoren des Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings die Hitzethematik auf. Auch in den Fachbeiträgen Klima gemäß 3. wird die Hitzethematik in den Blick genommen, hier wird z.B. gegenüber den Planungsbehörden aufgezeigt wo welche Kaltluftleitbahnen verlaufen die eine überörtliche Bedeutung für die Kühlung von Siedlungsbereichen haben. Alle geschilderten Informationen (Karten, Indikatoren, Fachbeiträge Klima) finden sich unter www.klimaatlas.nrw.de Für konkrete Hitzeschutzmaßnahmen für die Bevölkerung besteht im Rahmen des §10 Klimaanpassungsgesetz kein Auftrag für das LANUV. Für den Gesundheitsschutz ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) zuständig - der Klimaatlas, in dem wir die wissenschaftlichen Datengrundlagen und Instrumente zur Unterstützung der Akteure der Klimaanpassung darstellen, ist dort bekannt. Mit freundlichen Grüßen