Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umrüstung des Kraftwerks Bremen-Farge von Steinkohle auf Holzverbrennung?
2. Wird vom Betreiber nach wie vor geplant, Altholz zu verbrennen? Wenn ja, mit welchem jährlichen Mengenbedarf wird seitens des Senats gerechnet? Wurde von Betreiber oder Senat eine Potentialanalyse für diese Menge Altholz durchgeführt?
3. Warum wurde bisher keine UVP für die bei der Verbrennung von Altholz nötige Änderung der BImSchG-Genehmigung durchgeführt?
4. Für wann wird mit einer Inbetriebnahme des Kraftwerks mit Holzverbrennung gerechnet?
5. Welche für die Umrüstung notwendigen Baumaßnahmen (z.B. Häckleranlage, Holzlage) wurden bereits durchgeführt und wann? Von welchen Behörden wurden die jeweiligen Genehmigungen ausgestellt?
6. Wurden nach Wissen des Senats vom Betreiber bereits Verträge über die Lieferung von Altholzmengen abgeschlossen? Wenn ja, über welche Mengen und mit welchen Vertragslaufzeiten?
7. Ist die Auskopplung von Fernwärme aus dem Kraftwerk geplant? Wenn ja, mit welchem Zeitplan und in welchem Umfang?
8. Wird bereits Holz im Kraftwerk (mit-)verbrannt? Wenn ja, um welche Menge und um welche Sortimente handelt es sich?
9. Welche Qualität muss das Holz aufweisen, welches im Kraftwerk verbrannt werden soll?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum27. Februar 2023
-
29. März 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!