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Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umrüstung des Kraftwerks Bremen-Farge von Steinkohle auf Holzverbrennung?
2. Wird vom Betreiber nach wie vor geplant, Altholz zu verbrennen? Wenn ja, mit welchem jährlichen Mengenbedarf wird seitens des Senats gerechnet? Wurde von Betreiber oder Senat eine Potentialanalyse für diese Menge Altholz durchgeführt?
3. Warum wurde bisher keine UVP für die bei der Verbrennung von Altholz nötige Änderung der BImSchG-Genehmigung durchgeführt?
4. Für wann wird mit einer Inbetriebnahme des Kraftwerks mit Holzverbrennung gerechnet?
5. Welche für die Umrüstung notwendigen Baumaßnahmen (z.B. Häckleranlage, Holzlage) wurden bereits durchgeführt und wann? Von welchen Behörden wurden die jeweiligen Genehmigungen ausgestellt?
6. Wurden nach Wissen des Senats vom Betreiber bereits Verträge über die Lieferung von Altholzmengen abgeschlossen? Wenn ja, über welche Mengen und mit welchen Vertragslaufzeiten?
7. Ist die Auskopplung von Fernwärme aus dem Kraftwerk geplant? Wenn ja, mit welchem Zeitplan und in welchem Umfang?
8. Wird bereits Holz im Kraftwerk (mit-)verbrannt? Wenn ja, um welche Menge und um welche Sortimente handelt es sich?
9. Welche Qualität muss das Holz aufweisen, welches im Kraftwerk verbrannt werden soll?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge [#271582]
Datum
27. Februar 2023 10:53
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umrüstung des Kraftwerks Bremen-Farge von Steinkohle auf Holzverbrennung?<< Antragsteller:in >> 2. Wird vom Betreiber nach wie vor geplant, Altholz zu verbrennen? Wenn ja, mit welchem jährlichen Mengenbedarf wird seitens des Senats gerechnet? Wurde von Betreiber oder Senat eine Potentialanalyse für diese Menge Altholz durchgeführt?<< Antragsteller:in >> 3. Warum wurde bisher keine UVP für die bei der Verbrennung von Altholz nötige Änderung der BImSchG-Genehmigung durchgeführt?<< Antragsteller:in >> 4. Für wann wird mit einer Inbetriebnahme des Kraftwerks mit Holzverbrennung gerechnet?<< Antragsteller:in >> 5. Welche für die Umrüstung notwendigen Baumaßnahmen (z.B. Häckleranlage, Holzlage) wurden bereits durchgeführt und wann? Von welchen Behörden wurden die jeweiligen Genehmigungen ausgestellt?<< Antragsteller:in >> 6. Wurden nach Wissen des Senats vom Betreiber bereits Verträge über die Lieferung von Altholzmengen abgeschlossen? Wenn ja, über welche Mengen und mit welchen Vertragslaufzeiten?<< Antragsteller:in >> 7. Ist die Auskopplung von Fernwärme aus dem Kraftwerk geplant? Wenn ja, mit welchem Zeitplan und in welchem Umfang?<< Antragsteller:in >> 8. Wird bereits Holz im Kraftwerk (mit-)verbrannt? Wenn ja, um welche Menge und um welche Sortimente handelt es sich?<< Antragsteller:in >> 9. Welche Qualität muss das Holz aufweisen, welches im Kraftwerk verbrannt werden soll?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271582/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge“ vom 27.02.2023 (#2…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge [#271582]
Datum
29. März 2023 10:06
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge“ vom 27.02.2023 (#271582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Erinnerungsmail bzgl. Ihrer IFG-Anfrage vom 27.02.23 ist eingegangen…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge [#271582]
Datum
29. März 2023 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Erinnerungsmail bzgl. Ihrer IFG-Anfrage vom 27.02.23 ist eingegangen. Die Ermittlung des Bearbeitungsstandes zu Ihrer Anfrage wird heute in die Wege geleitet. Sie werden baldmöglichst eine Antwort erhalten. Für die entstandene Verzögerung bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr << Antragsteller:in >> derzeit liegen uns kein Antrag des Unternehmens zur Altholzverbrennung vo…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
AW: Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge [#271582]
Datum
31. März 2023 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> derzeit liegen uns kein Antrag des Unternehmens zur Altholzverbrennung vor. Hinsichtlich der Zeitschiene kann ich Sie daher nur an das Unternehmen verweisen. Ich kann Ihnen zurzeit keine Antworten auf Ihre weiteren Fragen geben, da mir keine weiteren Informationen vorliegen. In der 16. KW findet ein Gesprächstermin mit dem Betreiber des Kraftwerks statt. Im Anschluss werde ich wieder auf Sie zukommen. Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein "gebundener Verwaltungsakt". Das Unternehmen legt uns danach im Rahmen seiner Gewerbefreiheit einen solchen Antrag vor oder auch nicht. Ist dieser Antrag genehmigungsfähig, so ist die Genehmigung zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Informationen. Können Sie mir bitte meine Anfrage betreffen…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge [#271582]
Datum
20. April 2023 13:59
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Informationen. Können Sie mir bitte meine Anfrage betreffende Informationen aus dem Gespräch mit den Betreibern des Kraftwerks in der KW 16 zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 20.04.2023 betreffend der Umrüstung des Kraftwerks Fa…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
AW: Holzverbrennung im Onyx Kraftwerk Bremen-Farge [#271582]
Datum
21. April 2023 11:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 20.04.2023 betreffend der Umrüstung des Kraftwerks Farge von Steinkohle auf Holzverbrennung nehme ich wie folgt Stellung: Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass der Kraftwerksbetreiber Onyx Power Group aufgrund der weiterhin angespannten Lage im Energiemarktbereich plant das Kraftwerk Farge im Rahmen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes bis einschließlich 31.03.2024 mit Steinkohle zu betreiben. Anschließend soll der Standort Farge als Standort zur Energieerzeugung durch die Onyx Power Group erhalten bleiben. Welche Technologie oder welcher Energieträger in Zukunft vor Ort eingesetzt wird, wird zurzeit ergebnisoffen durch den Betreiber geprüft. Aufgrund der extrem dynamischen Lage im Energiesektor kann momentan keine belastbare Aussage zu der Weiterentwicklung des Kraftwerks Farge getroffen werden. Diesen Tatsachen ist es geschuldet, dass seitens der Onyx Power Group noch kein Genehmigungs-antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen vor-liegt. Ohne einen Scoping-Termin (Beratung des Antragstellers) bzw. eine Bearbeitung eines entsprechenden Genehmigungsantrags kann ich die von Ihnen gestellten expliziten Fragen zur Umrüstung des Kraftwerks Farge von Kohle auf Altholz leider nicht dezidiert beantworten. Wie schon mitgeteilt, ist die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein „gebundener Verwaltungsakt“. D. h., dass der Betreiber der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen im Rahmen seiner Gewerbefreiheit einen solchen Antrag vorlegt, wenn eine Entscheidung über die Art der zu betreibende Anlage gefallen ist. Ist dieser Antrag genehmigungsfähig, so ist die Genehmigung durch die Gewerbeaufsicht zu erteilen. Im Vorfeld eines solchen Genehmigungsantrags finden zwischen Betreiber und Behörde Ab-sprachen nur auf selbständiges Betreiben der beiden genannten Parteien statt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen