Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke

Begründende Unterlagen zu der Aussage des Senators Andreas Geisel gegenüber der DPA / Berliner Morgenpost
"Der Grunewaldsee sei schon ökologisch gekippt, weil Hunde dort badeten, begründete der Senator das künftige Verbot. Damit dies nicht am Schlachtensee und an der Krummen Lanke auch passiere, werde das Verbot für Hunde dort vorsorglich ausgesprochen. [...]
Zuvor war auch der Grunewaldsee eine EU-Badestelle. Dort hätte laut Bezirk durch den Hundekot die Zahl der Bakterien so stark zugenommen, dass es keine Badestelle mehr sei." (Berliner Morgenpost 15.01.15, 16:42 ZEHLENDORF)
Insbesondere:
- Wie ist das "ökologisch gekippt" durch das bloße Baden von Hunden begründet?
- Messprotokoll und Auswertung die zum Verlust des Status "EU-Badestelle" des Grunewaldsee führten
- Sofern nicht in o.g. enthalten: Den Nachweis, dass Hundekot die alleinige bzw. maßgebliche Ursache dafür ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2015
  • Frist
    17. Februar 2015
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke [#8397]
Datum
16. Januar 2015 00:16
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründende Unterlagen zu der Aussage des Senators Andreas Geisel gegenüber der DPA / Berliner Morgenpost "Der Grunewaldsee sei schon ökologisch gekippt, weil Hunde dort badeten, begründete der Senator das künftige Verbot. Damit dies nicht am Schlachtensee und an der Krummen Lanke auch passiere, werde das Verbot für Hunde dort vorsorglich ausgesprochen. [...] Zuvor war auch der Grunewaldsee eine EU-Badestelle. Dort hätte laut Bezirk durch den Hundekot die Zahl der Bakterien so stark zugenommen, dass es keine Badestelle mehr sei." (Berliner Morgenpost 15.01.15, 16:42 ZEHLENDORF) Insbesondere: - Wie ist das "ökologisch gekippt" durch das bloße Baden von Hunden begründet? - Messprotokoll und Auswertung die zum Verlust des Status "EU-Badestelle" des Grunewaldsee führten - Sofern nicht in o.g. enthalten: Den Nachweis, dass Hundekot die alleinige bzw. maßgebliche Ursache dafür ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Be…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke
Datum
16. Januar 2015 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin gesandt. Ansprechpartnerin ist Frau Rubin, Tel. 90299-6098, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke [#8397]
Datum
9. Juni 2015 14:04
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/hundeverbot-am-schlachtensee-krumme-lanke-1/ https://fragdenstaat.de/a/8397 vom 16. Januar 2015 00:16:21 Inhalt u.a. "Begründende Unterlagen zu der Aussage des Senators Andreas Geisel gegenüber der DPA / Berliner Morgenpost "Der Grunewaldsee sei schon ökologisch gekippt, weil Hunde dort badeten [...] insbesondere: - Wie ist das "ökologisch gekippt" durch das bloße Baden von Hunden begründet? - Messprotokoll und Auswertung die zum Verlust des Status "EU-Badestelle" des Grunewaldsee führten - Sofern nicht in o.g. enthalten: Den Nachweis, dass Hundekot die alleinige bzw. maßgebliche Ursache dafür ist.." Diese Anfrage war an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gerichtet und von dort am 16.1.15 irrtümlich an uns weitergeleitet. Ich habe noch am gleichen Tage die Frage an die mir bekannte, zuständige Mitarbeiterin dort geschickt, da das Bezirksamt für die genannten Fragen nicht zuständig ist. Offenbar ist die abschließende Bearbeitung von dort noch nicht erfolgt. Ich habe heute auch die dortige Abteilungsleitung VIII eingeschaltet. Die Aufklärung hat leider einige Tage gedauert, da eine ähnlich lautende Anfrage mit dem gleichen Betreff: Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke https://fragdenstaat.de/anfrage/hundeverbot-am-schlachtensee-krumme-lanke/ https://fragdenstaat.de/a/8389 vom 15. Januar 2015 01:08:00 das Bezirksamt erreicht hat. Sie wurde von hier beantwortet und trägt den Status erledigt. Auf diese hatten wir zunächst Ihre Anfrage beim Datenschutzbeauftragten bezogen und weitere rechtliche Prüfungen angestellt. Bitte löschen Sie die näheren Angaben aus der irrtümlichen Abgabenachricht "Ansprechpartnerin ist Frau Rubin, Tel. 90299-6098, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ", da sie nicht zutreffen.