IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021

- die Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021

=> Personenbezogene Daten (außer § 9 Abs. 3 IFG NRW) können geschwärzt werden. Bei nicht eindeutig gelagerten Fällen, kann zum Zwecke der Vermeidung von unnötigen Aufwand auch geschwärzt werden.

=> Bezüglich möglicher Urheberrechte bitte ich um Beachtung, dass es sich hier um "Werke im Auftrag einer Behörde" mit entsprechender Übertragung von Nutzungsrechten an die Behörde handeln wird. Ferner ist auch die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) zu berücksichtigen. (Siehe K & R 2011, S. 626-631)

https://online.ruw.de/suche/kur/Geistige-Eigentu-al-Grenz-de-Informationsfreihei-4dc598a6d384d66c0ea92b15189918b2

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
24. August 2021 13:43
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 => Personenbezogene Daten (außer § 9 Abs. 3 IFG NRW) können geschwärzt werden. Bei nicht eindeutig gelagerten Fällen, kann zum Zwecke der Vermeidung von unnötigen Aufwand auch geschwärzt werden. => Bezüglich möglicher Urheberrechte bitte ich um Beachtung, dass es sich hier um "Werke im Auftrag einer Behörde" mit entsprechender Übertragung von Nutzungsrechten an die Behörde handeln wird. Ferner ist auch die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) zu berücksichtigen. (Siehe K & R 2011, S. 626-631) https://online.ruw.de/suche/kur/Geistige-Eigentu-al-Grenz-de-Informationsfreihei-4dc598a6d384d66c0ea92b15189918b2
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308] Sehr Ant…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
26. August 2021 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang des oben genannten Antrages vom 24.08.2021.Mit Blick auf den bisherigen Schriftverkehr werten wir diesen als neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308] Sehr…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
26. August 2021 13:01
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja, auch aus meiner Sicht handelt es sich um einen neuen, eigenständigen Antrag. Ich danke für die Eingangsbestätigung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
Bezirksregierung Detmold
IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308] Sehr Ant…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
17. September 2021 13:08
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 24.08.2021. Sie baten um vorherige Mitteilung, sollte die Auskunft gebührenpflichtig sein. Bereits auf Ihren vormaligen Antrag vom 23.04.2021, mit dem Sie um Übersendung des Antrages der Stadt Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2020 für das REGIONALE-Projekt "Kultur- und Bürgerhaus Eggeland-Zentrum baten, habe ich Ihnen mitgeteilt, dass für die Bearbeitung dieser Auskunft und Bereitstellung der Informationen eine Gebühr anfallen wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Gebühr ist § 11 I, II IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGebO IFG NRW. Daraufhin haben Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Da es sich auch bei Ihrer neuen Anfrage hinsichtlich der gewünschten Auskunft über Seite 1-20 des Antrages der Stadt Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 nicht um die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. Ziffer 1.1 der Anlage) wird für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und Bereitstellung der gewünschten Auskünfte ebenfalls eine Gebühr (gem. § 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. Ziffer 1.2 der Anlage) erhoben werden. Diese wird sich voraussichtlich im unteren Rahmen von 25-50 EURO bewegen. Vor diesem Hintergrund teilen Sie uns bitte mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten wollen. Sollten wir bis spätestens zum 23.09.2021 keine Mitteilung hierzu von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308] Sehr…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zumStadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
17. September 2021 13:33
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> teilen Sie mir bitte mit, ob der Förderantrag (auch) in digitaler Form bei Ihnen vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021“ [#227308]
Datum
17. September 2021 15:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227308/ Eine Erhebung von Gebühren für einen Förderantrag sowie Teile davon kommen nicht in Betracht, wenn das Dokument digital vorliegt und direkt elektronisch versandt werden kann. Die Notwendigkeit einer derart aufwändigen Prüfung, kommt nicht in Betracht, da es sich um einen Förderantrag einer Kommune und nicht eines Unternehmens/Privatperson handelt. Der Aufwand (so die Antwort einer vorherigen Anfrage) für den Teil des Antrags, der sich auf das Kultur- und Bürgerhaus bezieht, solle sich auf bis zu 1000 € belaufen - zumindest jedoch im "hohen dreistelligen Bereich" liegen. Dazu diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/regionale-2022-eggelandklinik/#nachricht-618695 Einen bedeutenden Prüfungsaufwand dürfte es jedoch nicht geben. Soweit Datenschutz- oder Urheberrechte für einen derartigen Aufwand vorgehalten werden, dürften diese für derartige Förderanträge nicht von Belang sein. Datenschutz: Die Daten von Amtsträgern sind entsprechend § 9 Abs. 3 IFG NRW ohnehin zu veröffentlichen. Die Daten von z.B. Gutachtern, Planverfassern (Ingenieurbüros etc.) dürften ebenfalls von dieser Regelung umfasst sein ("Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise"). Urheberrecht: Mögliche Entwurfsplanungen für Förderanträge sind "Werke im Auftrag einer Behörde" mit entsprechender Übertragung von Nutzungsrechten. Sie könnten andernfalls nicht Teil von öffentlichen Förderanträgen sein. Ferner ist auch die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) zu berücksichtigen. (Siehe K & R 2011, S. 626-631, https://online.ruw.de/suche/kur/Geistige-Eigentu-al-Grenz-de-Informationsfreihei-4dc598a6d384d66c0ea92b15189918b2) Eine aufwändige Einzelfallprüfung auf mögliche Urheberrechte scheidet daher bereits pauschal aus. Derartige Förderanträge sind die Grundlage der Verwendung vieler 100.000 € Steuergeld. Ein Gebührenansatz mit 1000 € für einen Teil des Förderantrags ist nicht vertretbar und entbehrt auch jeder Grundlage, da ein offensichtlich unnötiger Prüfaufwand in Rechnung gestellt werden soll. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227308.pdf Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021“ [#227308]
Datum
20. September 2021 06:44
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Bezirksregierung Detmold
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 [#227308] Seh…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
20. September 2021 14:41
Status
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 17.09.2021 bitten Sie um Auskunft darüber, ob der Bezirksregierung Detmold der Förderantrag der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 auch in digitaler vorliegt. Dieses kann ich Ihnen bestätigen. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang darauf, dass ich die Bearbeitung einer digitalen Vorlage (eines digitalen Antrages) bereits bei der Vorabschätzung des Gebührenrahmens für die Bearbeitung Ihres Antrages berücksichtigt habe. Ich verweise hier auf meine Mail vom 17.09.2021. In der vorgenannten Mail habe ich darüber informiert, dass sich die Gebühr voraussichtlich im unteren Rahmen von 25-50 EURO bewegen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 [#227308] Seh…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
20. September 2021 15:24
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir noch mit von welchem Arbeitsumfang Sie für die Bearbeitung des Antrags ausgehen. In dieser Sache habe ich die LDI NRW um Vermittlung gebeten. Dies insbesondere auch, da ein derartiger Prüfaufwand für einen Förderantrag durch eine andere Behörde abschreckend sowie vor allem auch unnötig ist. Insbesondere zeigt sich dies in der Gebührenschätzung im "hohen dreistelligen Bereich", den Sie für den Teilantrag für ein Kultur- und Bürgerhaus geschätzt haben. Diese Vermittlung würde ich gerne zunächst abwarten - ich bitte aber noch um Beantwortung der Frage bzgl. des geschätzten Arbeitsumfangs. Soweit Datenschutz- oder Urheberrechte für einen derartigen Aufwand vorgehalten werden, dürften diese für derartige Förderanträge nicht von Belang sein. Datenschutz: Die Daten von Amtsträgern sind entsprechend § 9 Abs. 3 IFG NRW ohnehin zu veröffentlichen. Die Daten von z.B. Gutachtern, Planverfassern (Ingenieurbüros etc.) dürften ebenfalls von dieser Regelung umfasst sein ("Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise"). Urheberrecht: Mögliche Entwurfsplanungen für Förderanträge sind "Werke im Auftrag einer Behörde" mit entsprechender Übertragung von Nutzungsrechten. Sie könnten andernfalls nicht Teil von öffentlichen Förderanträgen sein. Ferner ist auch die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) zu berücksichtigen. (Siehe K & R 2011, S. 626-631, https://online.ruw.de/suche/kur/Geistig…) Eine aufwändige Einzelfallprüfung auf mögliche Urheberrechte scheidet daher bereits pauschal aus. Derartige Förderanträge sind die Grundlage der Verwendung vieler 100.000 € Steuergeld. Ein Gebührenansatz mit 1000 € für einen Teil des Förderantrags ist nicht vertretbar und entbehrt auch wie dargelegt jeder Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.5.2.-7638/21 Antrag vom 24.08.2021 auf Informationszugang, hier: Seiten 1-20 des Antrages der Stadt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.5.2.-7638/21 Antrag vom 24.08.2021 auf Informationszugang, hier: Seiten 1-20 des Antrages der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021
Datum
7. Oktober 2021 09:38
Status
Mein AZ: 209.2.5.2.-7638/21 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 24.08.2021 auf Informationszugang, hier: Seiten 1-20 des Antrages der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 Sehr Antragsteller/in Sie baten die LDI NRW um Vermittlung bei Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), hier: IFG-Antrag: Seiten 1-20 des Antrags der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021, da Ihnen die anvisierten Gebühren im „hohen dreistelligen Bereich“ zu hoch erscheinen. Auf Ihren vorgenannten Antrag vom 24.08.2021 antwortete Ihnen die Bezirksregierung Detmold am 17.09.2021 per E-Mail, dass sich die Gebühren für den Informationszugang der von Ihnen gewünschten Unterlagen sich voraussichtlich auf 20-25 € belaufen. Hierbei handelt es sich um eine Vorabinformation und keine Gebührenfestsetzung. Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass der Förderantrag digital vorliegt. Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn Informationen gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies ist jedoch nach Auskunft der informationspflichtigen Stelle nicht möglich. Dass der Förderantrag digital vorliegt, muss nicht gleichzeitig bedeuten, dass keine Gebühren anfallen. Im Vorfeld kann nicht immer konkret festgestellt werden, ob Gebühren anfallen und wie hoch diese sind. Hier fallen offensichtlich Gebühren an. Diese sind nicht abschreckend hoch. Zudem ist die Bezirksregierung Detmold Ihrer Beratungspflicht nachgekommen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den vorgenannten Erläuterungen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein AZ: 209.2.5.2.-7638/21 Antrag vom 24.08.2021 auf Informationszugang, hier: Seiten 1-20 des Antrages der S…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.5.2.-7638/21 Antrag vom 24.08.2021 auf Informationszugang, hier: Seiten 1-20 des Antrages der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 [#227308]
Datum
7. Oktober 2021 11:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 209.2.5.2.-7638/21 Sehr << Anrede >> für den gesamten Förderantrag wurden Gebühren „hohen dreistelligen Bereich“ veranschlagt. Gebühren für öffentliche Förderanträge, die voraussichtlich bei 1000 € liegen, dürften sicherlich "abschreckend" sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
<< Anfragesteller:in >>
Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308] Sehr << Anrede >> ich beschränke meine Anfrage auf …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308]
Datum
7. Oktober 2021 11:35
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke meine Anfrage auf die Seiten 1-5 und gehe davon aus, dass der Antrag nunmehr einen einfachen schriftlichen Informationszugang darstellen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um vorhergehende Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308] Sehr << Anrede >> ich erinnere an meine Nachric…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308]
Datum
20. Oktober 2021 10:11
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an meine Nachricht vom 7.10.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
Bezirksregierung Detmold
Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308] Sehr Antragsteller/in zu Ihrem modifizierenden Antrag vom 07.10…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308]
Datum
27. Oktober 2021 08:06
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem modifizierenden Antrag vom 07.10.2021 nehme ich wie folgt Stellung: 1. Die Beschränkung Ihres Informationsgesuches auf die Seiten 1-5 des Antrages der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2021 lege ich als teilweise Rücknahme Ihres Antrages vom 24.08.2021 aus. Dieser umfasste ursprünglich die Seiten 1-20 des vorgenannten Antrages. 2. Die von Ihnen beantragte Reduzierung der Seitenzahl (1-5 des Antrages) führt nicht dazu, dass damit der Tatbestand einer einfachen schriftlichen Auskunft im Sinne der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW erfüllt ist. 3. Die von Ihnen beantragte Auskunft ist somit weiter gebührenpflichtig. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine bisherigen Mails vom 17.09.2021 und vom 20.09.2021. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten wollen. Sollten wir bis spätestens zum 04.11.2021 keine Mitteilung hierzu von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308] Sehr << Anrede >> Ich reduziere auf die erste S…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308]
Datum
27. Oktober 2021 08:09
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich reduziere auf die erste Seite und gehe nunmehr von einer einfach schriftliche Anfrage aus. Teilen Sie mir bitte mit, ob diese Annahme nunmehr zutreffend ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
Bezirksregierung Detmold
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#2273…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#227308]
Datum
2. November 2021 15:52
Status
Sehr Antragsteller/in bei denen von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich um mehrere, einzelne Karten betreffend der Maßnahme Tegelweg, die Bestandteil des Städtebauförderantrages 2022 der Stadt Bad Driburg sind. Der Städtebauförderantrag im Gänze liegt zwar digital vor, die Karten betreffend des Antragsgegenstandes müssen aber zunächst aus dem umfassenden Antrag herausgesucht und aus dem Dokument separiert werden. Weiterhin hat die Stadt noch zwei Karten in Papierform übersandt, die im Format DINA3 und DINA2 zunächst digitalisiert werden müssen. Dementsprechend ist nicht von einem Arbeitsaufwand unterhalb von 15 Minuten auszugehen, welcher nach der Rechtsprechung als unerheblich und damit gebührenfrei zu qualifizieren wäre. Im Gegenteil muss vorliegend mit einem größeren Vorbereitungsaufwand gerechnet werden, so dass diesseits nicht von einer einfachen, schriftlichen Auskunft ausgegangen wird. Die Gebührenhöhe ist wie bereits mitgeteilt im unteren Bereich einzustufen. Ich bitte um Mitteilung bis zum 10.11.2021, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrechterhalten möchten. Für diesen Fall stelle ich Ihnen die Informationen gerne gebührenpflichtig zur Verfügung. Sollte ich bis zum 10.11.2021 keine weitere Mitteilung erhalten gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308] Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 27.10.2021 bitten S…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308]
Datum
16. November 2021 13:17
Status
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 27.10.2021 bitten Sie um die Übermittlung der ersten Seite des Antrages der Stadt Bad Driburg zum Stadterneuerungsprogramm 2020. Sie stützen Ihren Informationswunsch dabei auf das IFG NRW. Entsprechend Ihres Antrages sende ich Ihnen als Anlage zu dieser Mail die gewünschte Seite eins des vorgenannten Antrages der Stadt Bad Driburg. Ich betrachte das Informationsbegehren damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308] Sehr << Anrede >> für die Übersendung der 1. Se…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG NRW Förderantrag Bad Driburg [#227308]
Datum
16. November 2021 13:25
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für die Übersendung der 1. Seite bedanke ich mich. Ich weise darauf hin, dass eine Schwärzung der Namen der beteiligten Amtsträger weder notwendig noch rechtmäßig war. Dazu § 9 Abs. 3 IFG NRW. Diese sind in der Regel zu veröffentlichen - eine Schwärzung und der entsprechende Aufwand dafür würde mir bei einer möglichen Veröffentlichung selber obliegen. Die Namen sind für mich nicht relevant - ich will aber darauf hinweisen (für künftige Anträge), dass dieser Mehraufwand nicht notwendig ist und daher nicht in eventuelle Aufwandsberechnungen einfließen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/