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Ihre Förderung von FES-Betriebskantinen im Rahmen von „100 Klimakantinen“

Sie fördern FES-Betriebskantinen im Rahmen von Ihrer Maßnahme/Aktion „100 Klimakantinen“.

Laut Mitarbeiterberichten befinden sich diese in katastrophalen Zuständen und werden deshalb oft gemieden.

Erst Anfang 2022 wurde in der FES-Betriebskantine Breuerwiesenstraße 2 in Frankfurt-Höchst folgende gravierende Mängel festgestellt:

"Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Mehrere Kühleinrichtungen (Unterbau) waren im Inneren sehr stark verschmutzt. Der Unterschrank (links neben der Fritteuse) war sehr stark mit Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter sowie neben dem Konvektomat war stark verunreinigt. Der Tellerstapelwagen war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden im Lagerbereich war unter und hinter den Einrichtungen stark mit Mäusekot verunreinigt."

Mäuse-/Rattenkot wurden auch bei einem Lebensmittelbetrieb gefunden, der ein Klinikum und dessen Kantine in Offenbach am Main bewirtschaftet, diese sind mutmaßlich für mehrere Fälle von Listeriose dort verantwortlich. Dabei erkrankten mehrere Menschen daran und es gab einen Todesfall!

Wieso fördern Sie Kantinen, die grundlegende Hygiene nicht gewährleisten können und ein Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter und Besucher darstellen?

Für was werden die aufgebrachten Steuergelder dort eingesetzt? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit ein nicht-lebensbedrohlicher Verzehr von Speisen in den von Ihn geförderten Kantinen ermöglicht wird?

Ich bitte Sie (auch im Interesse aller Bürger Frankfurts) dringend um sofortige Antwort.

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie fördern F…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Förderung von FES-Betriebskantinen im Rahmen von „100 Klimakantinen“ [#249301]
Datum
17. Mai 2022 13:40
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie fördern FES-Betriebskantinen im Rahmen von Ihrer Maßnahme/Aktion „100 Klimakantinen“. Laut Mitarbeiterberichten befinden sich diese in katastrophalen Zuständen und werden deshalb oft gemieden. Erst Anfang 2022 wurde in der FES-Betriebskantine Breuerwiesenstraße 2 in Frankfurt-Höchst folgende gravierende Mängel festgestellt: "Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Mehrere Kühleinrichtungen (Unterbau) waren im Inneren sehr stark verschmutzt. Der Unterschrank (links neben der Fritteuse) war sehr stark mit Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter sowie neben dem Konvektomat war stark verunreinigt. Der Tellerstapelwagen war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden im Lagerbereich war unter und hinter den Einrichtungen stark mit Mäusekot verunreinigt." Mäuse-/Rattenkot wurden auch bei einem Lebensmittelbetrieb gefunden, der ein Klinikum und dessen Kantine in Offenbach am Main bewirtschaftet, diese sind mutmaßlich für mehrere Fälle von Listeriose dort verantwortlich. Dabei erkrankten mehrere Menschen daran und es gab einen Todesfall! Wieso fördern Sie Kantinen, die grundlegende Hygiene nicht gewährleisten können und ein Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter und Besucher darstellen? Für was werden die aufgebrachten Steuergelder dort eingesetzt? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit ein nicht-lebensbedrohlicher Verzehr von Speisen in den von Ihn geförderten Kantinen ermöglicht wird? Ich bitte Sie (auch im Interesse aller Bürger Frankfurts) dringend um sofortige Antwort. Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249301/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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