Illegale Supercharger von Tesla in Deutschland

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Artikel „Tesla betreibt gut 1.800 Supercharger in Deutschland illegal“ [1] von Golem entsprechen gut 1.800 Supercharger von Tesla nicht dem deutschen Eichrecht. Ich bitte Sie daher, mir alle Ihre Informationen über nicht geeichte Supercharger von Tesla zuzusenden.
Zudem bitte ich um den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Firma Tesla in Bezug auf diese Problematik.

[1] https://www.golem.de/news/eichrechtsverstoss-tesla-betreibt-gut-1-800-supercharger-in-deutschland-illegal-2208-167585.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel „Tesla betreibt gut 1.800 Superch…
An Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Illegale Supercharger von Tesla in Deutschland [#257140]
Datum
15. August 2022 23:07
An
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel „Tesla betreibt gut 1.800 Supercharger in Deutschland illegal“ [1] von Golem entsprechen gut 1.800 Supercharger von Tesla nicht dem deutschen Eichrecht. Ich bitte Sie daher, mir alle Ihre Informationen über nicht geeichte Supercharger von Tesla zuzusenden. Zudem bitte ich um den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Firma Tesla in Bezug auf diese Problematik. [1] https://www.golem.de/news/eichrechtsverstoss-tesla-betreibt-gut-1-800-supercharger-in-deutschland-illegal-2208-167585.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257140/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Supercharger von Tesla in Deutschland…
An Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Illegale Supercharger von Tesla in Deutschland [#257140]
Datum
20. September 2022 06:37
An
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Supercharger von Tesla in Deutschland“ vom 15.08.2022 (#257140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt die bereits am 25.08.2022 erfolgte Rückmeldung auf Ihre Anfrage…
Von
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage Akteneinsicht - Illegale Supercharger von Tesla in Deutschland [#257140]
Datum
20. September 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ungeeichtesuperchargervonteslaindeutschl.eml
11,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt die bereits am 25.08.2022 erfolgte Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Diese wurde wohl auf Ihren Auftrag hin am gleichen Tag auf dem Portal veröffentlicht: https://fragdenstaat.de/anfrage/ungee.... Mit freundlichen Grüßen