Imissionsmessung durch den Schornsteinfeger

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Am Donnerstag dieser Woche will der Schornsteinfeger bzgl. der Heiztherme eine Imissionsmessung in diversen Wohnungen verschiedener Häuser vornehmen. Ist dies angesichts der Corona-Pandemie erlaubt, zumal m. E. hierbei eine erhöhte Infektionsgefahr besteht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Imissionsmessung durch den Schornsteinfeger [#184495]
Datum
13. April 2020 17:01
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Donnerstag dieser Woche will der Schornsteinfeger bzgl. der Heiztherme eine Imissionsmessung in diversen Wohnungen verschiedener Häuser vornehmen. Ist dies angesichts der Corona-Pandemie erlaubt, zumal m. E. hierbei eine erhöhte Infektionsgefahr besteht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184495
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Köln
Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger [#184495] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht.…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger [#184495]
Datum
14. April 2020 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir sind bemüht, alle Anfragen zeitnah zu beantworten. Leider kann es aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen zu Verzögerungen kommen. In der CoronaSchVo des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe Anhang) werden unter §7 die Bereiche Handwerk und Dienstleistungsgewerbe behandelt. Dort heißt es im ersten Absatz: "Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen [...]" Unter den hiervon ausgenommenen Ausnahmen ist die Tätigkeit des Schornsteinfegers nicht genannt, weshalb diese Tätigkeit unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden darf. Es ist also nicht davon auszugehen, dass durch die Arbeit des Schornsteinfegers eine erhöhte Gefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner besteht, sofern die Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden. Vielleicht können Sie Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen? Das Unternehmen hat derzeit sicher noch mehr Kunden, die sich wegen einer möglichen Ansteckung Sorgen machen. Vielleicht können Sie gemeinsam mit dem Unternehmen besprechen, wie die Emissionsmessung möglichst hygienisch und kontaktlos von statten gehen kenn - um den größtmöglichen Schutz für die Anwohner und die Handwerker zu gewährleisten. Ich hoffe sehr, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Da sich die Krisenlage rasant verändert, bitte ich Sie darum, die Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt Köln immer zu beachten: www.corona.koeln<http://www.corona.koeln> Mit freundlichen Grüßen

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