Impfschäden in Bayern

1. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei?
2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Baden-Württemberg wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?
3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?
4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?
5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Mens…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden in Bayern [#181012]
Datum
21. Februar 2020 10:30
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei? 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Baden-Württemberg wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181012
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
B/0142.01-2/1494 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Zuschrift. Bitte haben Sie etwa…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Impfschäden in Bayern [#181012]
Datum
21. Februar 2020 14:42
Status
Warte auf Antwort
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B/0142.01-2/1494 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Zuschrift. Bitte haben Sie etwas Geduld. Sie erhalten so schnell wie möglich weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte geben Sie die Kosten für Bayern an, so wie es Baden Würtemberg gemacht hat! Si…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impfschäden in Bayern [#181012]
Datum
7. März 2020 08:20
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte geben Sie die Kosten für Bayern an, so wie es Baden Würtemberg gemacht hat! Siehe: Ausgaben des Landes Baden-Württemberg für Entschädigungsleistungen für Impfschäden nach dem IfSG: 2009: 14,428 Mio. Euro 2010: 16,049 Mio. Euro 2011: 15,595 Mio. Euro 2012: 15,605 Mio. Euro 2013: 15,999 Mio. Euro 2014: 15,959 Mio. Euro 2015: 16,394 Mio. Euro 2016: 16,568 Mio. Euro 2017: 16,670 Mio. Euro 2018: 17,121 Mio. Euro 2019: liegen noch nicht vor. Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfschaden-in-baden-wurttemberg/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181012
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. März 2020 08:20
Status
Warte auf Antwort

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
B/0142.01-2/1521 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Zuschrift. Bitte haben Sie etw…
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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Impfschäden in Bayern [#181012]
Datum
9. März 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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B/0142.01-2/1521 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Zuschrift. Bitte haben Sie etwas Geduld. Sie erhalten so schnell wie möglich weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
B/0142.01-2/1521 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Zuschrift zurück. Für Ihre Anfrage ist in …
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Impfschäden in Bayern [#181012]
Datum
12. März 2020 08:31
Status
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3,3 KB


B/0142.01-2/1521 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Zuschrift zurück. Für Ihre Anfrage ist in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, zuständiger Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich daher an das ZBFS (link: www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/impfgeschaedigte/index.php#<http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/impfgeschaedigte/index.php#>). Mit freundlichen Grüßen