Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Todesdelikte auf rechten Hintergrund

Den Indikatorenkatalog, der zur Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte zwischen 1990 und 2011 auf einen möglichen rechten Hintergrund entwickelt wurde (siehe http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/433373/mogliche-rechte-tatmotive-bei-749-totungsdelikten).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Dezember 2013
  • Frist
    7. Januar 2014
  • Ein:e Follower:in
Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Indikatorenk…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)
Betreff
Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Todesdelikte auf rechten Hintergrund [#5137]
Datum
4. Dezember 2013 10:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Indikatorenkatalog, der zur Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte zwischen 1990 und 2011 auf einen möglichen rechten Hintergrund entwickelt wurde (siehe http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/433373/mogliche-rechte-tatmotive-bei-749-totungsdelikten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Simon Weiß Piratenfraktion Berlin <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag per E-Mail vom 4. Dezember 2013- 11 :07 Uhr via FragdenStaat.de
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 4. Dezember 2013- 11 :07 Uhr via FragdenStaat.de
Datum
6. Dezember 2013
Status
Anfrage abgeschlossen