Informationen Schoolshotings

- Handlungshinweise, Sicherheitsrichtlinien, Präventionsmaßnahmen an staatlichen Schulen in Thüringen in Bezug auf Schoolshotings

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Handlungshinweise, Sicherhe…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen Schoolshotings [#285272]
Datum
1. August 2023 20:57
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Handlungshinweise, Sicherheitsrichtlinien, Präventionsmaßnahmen an staatlichen Schulen in Thüringen in Bezug auf Schoolshotings
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285272/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage hinsichtlich erbetener Informationen zur…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Antwort zu Transparenzanfrage - Informationen Schoolshotings #285272
Datum
7. August 2023 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage hinsichtlich erbetener Informationen zur Thematik Schoolshootings. Nach dem Mordanschlag am Staatlichen Gymnasium "Johann Gutenberg" in Erfurt am 26. April 2002 wurden im Freistaat Thüringen der Ordner "Umgang mit Krisen und Notfällen an Schulen" erarbeitet und schulische Krisenteams in den Schulen etabliert. Der Notfallordner liegt in der aktualisierten Form allen staatlichen Schulen im Freistaat Thüringen vor und enthält Handlungsanweisungen für Gefährdungssituationen. Bezogen auf Amoklagen/ Amokdrohungen enthält der Ordner "Umgang mit Krisen und Notfällen an Schulen" einen Notfallplan, Hinweise auf Alarmierungsmöglichkeiten und einen Musteransagetext für eine Lautsprecherdurchsage zur Notwendigkeit des Verbleibs im Schulgebäude. Zur Prävention sind alle staatlichen Schulen verpflichtet, Besondere Vorkommnisse gegenüber dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anzuzeigen. Diese Meldungen werden ausgewertet, um gegebenenfalls unter Einbeziehung des Schulpsychologischen Dienstes präventive Maßnahmen ergreifen zu können. Die Handlungsanweisungen sind ausschließlich für den Dienstgebrauch vorgesehen und werden zum Schutz öffentlicher Belange auf der Grundlage von § 12 Abs. 1 e) ThürTG (Thüringer Transparenzgesetz) nicht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen