Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

1. die Gästeliste
2. die Redevorlage(n)
3. die Tisch- und Sitzordnung
4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html
Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971

Antwort verspätet

  • Datum
    25. Juli 2012
  • Frist
    28. August 2012
  • 0 Follower:innen
Friedrich Lindenberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008
Datum
25. Juli 2012 10:04
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008: 1. die Gästeliste 2. die Redevorlage(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/971
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Friedrich Lindenberg Postanschrift Friedrich Lindenberg Kopenhagener Str. 47 10437 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Lindenberg

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Bundeskanzleramt
[#1186] Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragstelle…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
[#1186] Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. September 2012 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, beigefügte Unterlagen zu Ihrer Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Uwe Venzke Bundeskanzleramt Referat 131 Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz, Justitiariat, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 11012 Berlin Tel: +49 30 18 400 0