Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen

Ihrem Ministerium vorliegende Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen

Hintergrund: mit Blick auf Aussagen von Kirsten Haß (Mitglied des Vorstands, Kulturstiftung des Bundes) in der 27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestags ist davon auszugehen, daß das in Ihrer ug. E-mail vom 17.8.2022, vgl. auch https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgutachten-im-kontext-der-documenta-fifteen/#nachricht-725821, genannte Ermittlungsverfahren und ggf. anschließende Gerichtsverfahren inzwischen abgeschlossen sind (vgl. Kurzprotokoll https://
www.bundestag.de/resource/blob/939284/a10a8e1539b2e6f6ca8a8c2c56d70235/Protokoll_27-data.pdf, S. 9: "Frau Haß bilanziert: Auf der documenta fifteen seien offen und unkritisch antisemitische Werke präsentiert worden. ... Keines der diskutierten Werke sei als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Dieser Umstand sei für die KSB als Förderer von enormer Bedeutung. Denn es ergäben sich keine zwingenden zuwendungsrechtlichen Konsequenzen für das Förderverhältnis.")

------

Von: << Antragsteller:in >>
An: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum: 17. August 2022 09:46
Via: E-Mail
URL: https://fragdenstaat.de/a/253739#nachricht-725821
Betreff: AW: Antrag über Frag den Staat: Rechtsgutachten im Kontext der documenta fifteen [#253739]

Sehr << Antragsteller:in >>

die strafrechtlichen Gutachten bezogen sich auf das Großbild "People's Justice" des Künstlerkollektivs Taring Padi und die Bildserie "Guernica Gaza" des Künstlers Mohammed Al Hawajri.

Das Aktenzeichen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwalt Kassel ist 1622 Js 23247/22.

Informationen zu welchen Sachverhalten und mutmaßlichenStraftatbeständen die Staatsanwaltschaft ermittelt, liegen im HMWK nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Saskia Podebrad
Leitung Stabsstelle Interne Revision und IT-Sicherheit
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
Anfragenr: 253739

------

Ergebnis der Anfrage

Das HMWK behauptet, über keine "aktenkundigen Informationen" zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen zu verfügen.

Angesichts der Sachlage, des verbalen ministerialen Engagements gegen Antisemitismus oder schon bloß geschäftsmäßig der Bedeutung der Frage der strafrechtichen Relevanz antisemitischer Inszenierungen auf documenta fifteen für die Förderwürdigkeit der documenta gGmbH durch den Bund als größten Förderer, zumindest erstaunlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihrem Ministerium vorliegende Inf…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen [#284632]
Datum
25. Juli 2023 13:46
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihrem Ministerium vorliegende Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen Hintergrund: mit Blick auf Aussagen von Kirsten Haß (Mitglied des Vorstands, Kulturstiftung des Bundes) in der 27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestags ist davon auszugehen, daß das in Ihrer ug. E-mail vom 17.8.2022, vgl. auch https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgutachten-im-kontext-der-documenta-fifteen/#nachricht-725821, genannte Ermittlungsverfahren und ggf. anschließende Gerichtsverfahren inzwischen abgeschlossen sind (vgl. Kurzprotokoll https:// www.bundestag.de/resource/blob/939284/a10a8e1539b2e6f6ca8a8c2c56d70235/Protokoll_27-data.pdf, S. 9: "Frau Haß bilanziert: Auf der documenta fifteen seien offen und unkritisch antisemitische Werke präsentiert worden. ... Keines der diskutierten Werke sei als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Dieser Umstand sei für die KSB als Förderer von enormer Bedeutung. Denn es ergäben sich keine zwingenden zuwendungsrechtlichen Konsequenzen für das Förderverhältnis.") ------ Von: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst <informationsfreiheit@hmwk.hessen.de> (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) An: [geschwärzt] Datum: 17. August 2022 09:46 Via: E-Mail URL: https://fragdenstaat.de/a/253739#nachricht-725821 Betreff: AW: Antrag über Frag den Staat: Rechtsgutachten im Kontext der documenta fifteen [#253739] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], die strafrechtlichen Gutachten bezogen sich auf das Großbild "People's Justice" des Künstlerkollektivs Taring Padi und die Bildserie "Guernica Gaza" des Künstlers Mohammed Al Hawajri. Das Aktenzeichen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwalt Kassel ist 1622 Js 23247/22. Informationen zu welchen Sachverhalten und mutmaßlichenStraftatbeständen die Staatsanwaltschaft ermittelt, liegen im HMWK nicht vor. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23-25 65185 Wiesbaden Anfragenr: 253739 ------ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 284632 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Guten Tag, ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Besc…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen [#284632]
Datum
24. August 2023 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt werden. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)<< Antragsteller:in >> und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017). Zu Ihrer Anfrage: Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen [#284632] << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#284632] <<E-Mail-Adresse>> liegen dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) keine aktenkundigen Informationen vor. Es ist uns nicht bekannt, welche Stelle Ihnen die angeforderten Informationen liefern könnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Wenner, Ministerin Dorn ist Aufsichtsratsvorsitzende im Aufsichtsrat der documenta gGmbH, bei dere…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen [#284632]
Datum
26. August 2023 13:48
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Wenner, Ministerin Dorn ist Aufsichtsratsvorsitzende im Aufsichtsrat der documenta gGmbH, bei deren Veranstaltung documenta fifteen 2022 offen antisemitische Inszenierungen in einem im offiziellen Deutschland-Kulturbetrieb seit 1945 unbekannten Ausmaß öffentlich präsentiert wurden; mit u.a. auch politischen Konsequenzen, bis auf Bundesebene. Zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in diesem Kontext, deren Aktenzeichen Sie selbst mitgeteilt hatten, sollen zu all dem bei Ihnen keine "aktenkundigen Informationen" vorliegen? Bitte schauen Sie noch einmal genauer nach. Als Informationen im Sinne des Antrags sind dabei sämtliche bei Ihnen als informationspflichtiger Stelle bereits vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen. Darunter fallen sämtliche Bestandteile eines Verwaltungsvorgangs, wie etwa Protokolle, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten, Video- sowie Tonaufzeichnungen (Tonbänder, Schallplatten, Kassettenbänder, Audio-CD und Audio-DVD). Von anlasslosen Spekulationen re: Ernsthaftigkeit des Vorbringens sehen Sie im Weiteren bitte ab. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Rückfrage vom 26.08.2023 teile ich Ihnen mit: Gemäß der durch Kabinettsbeschlus…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen [#284632]
Datum
30. August 2023 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Rückfrage vom 26.08.2023 teile ich Ihnen mit: Gemäß der durch Kabinettsbeschluss vom 25. März 2019 gebilligten Neufassung des Beschlusses über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen, liegt die Wahrnehmung der Angelegenheiten der documenta gGmbH (soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist) im Geschäftsbereich der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Der/die Minister/in des HMWK ist kraft Amtes stellv. Aufsichtsratsvorsitzende des Aufsichtsrats der documenta gGmbH. Aufsichtsratsvorsitzende/r ist qua Gesellschaftervertrag der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Kassel. In der Gesellschafterversammlung ist das Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, die Stadt Kassel vertreten durch den/die Oberbürgermeister/in. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Fachreferat IV 1 im HMWK vorbereitet. Wie bereits mitgeteilt, liegen dem HMWK keine amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Ebenso liegen keine amtlichen Informationen zu den Ermittlungsakten der Strafanwaltschaft beim HMWK vor. Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen deshalb nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen